König Pippin der Jüngere (Konig pipinus) schenkt dem neuen Bischof von Würzburg, Burkhard, seine königliche Osterstufe, welche der zehnte Teil aller königlichen Tribute und Gefälle des jährlichen Einkommens aus Ostfranken ist. Dieser Zehnt wird eingetauscht und dem Hochstift Würzburg wieder erstattet.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Craft von Hohenlohe) und seine Ehefrau verkaufen neben anderen Lehen und Gütern ihre Weingült mit Gerechtigkeiten und Nutzungsrechten der Höfe, Häuser, ihren Hofrat und ihren Weinzehnt zu Winterhausen (winterhausen) und daselbst zwei gefreite Höfe mit ihren Leuten, den Nutzungsrechten, dem Gefälle und den Gerechtigkeiten an Bischof Otto von Wolfskeel und das Hochstift Würzburg für 5000 Pfund Heller.
Aufgrund der Uneinigkeiten zwischen dem Schultheiß, dem Dorfmeister und der Gemeinde von Pferdsdorf (Pferdsdorff) vergibt Bischof Lorenz von Bibra eine Ordnung. Diese enthält Vorgaben über den Bau und das Holz in den Wäldern selbst.
Bischof Konrad von Thüngen vermacht in seinem Testament 3000 Gulden an das Domkapitel. Sein Nachfolger Bischof von Bibra nimmt dieses Geld auf und zahlt jährlich am 22. Feruar 150 Gulden Zinsen an die Kammergefälle auf Wiederlösung.
Die Stadtordnung von Münnerstadt wurde dieser durch die beiden Herrschaften Würzburg und Henneberg gegeben. Sie enthält Bestimmungen zu (Ethandsen), (Weberghausen), Amtspersonen, Versammlungen, der Abwechslung von Ämtern, zur Änderung von Ratschlägen, zum Gehorsam von Amtsleuten, gemeinen Gefälle und Dienst von Bürgern.
Bischof Konrad von Bibra verzinst zudem 1000 Gulden von dem Domstift jährlich mit 50 Gulden am 22. Februar auf die Kammergefälle. Die 1000 Gulden hat der Bischof auf Wiederlösung aufgenommen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Wilhelm Bretschneider (Prätschneidern Wilhelmen), einem Lizenziaten (Licentiaten), Lorenz Würzburger (Lorentz Wirtzburgen) sowie dem Vormund der beiden Kinder Johann und Andreas Göpner (hensleins vnnd Endleins der Göpners) Georg Philipps (Jorg Philipsen), mit der Bewilligung seines Domkapitels jährlich 50 Gulden Zinsen auf das Kammergefälle für 883 Gulden in Gold auf Wiederlösung. Das Gold wird entweder als 24 Batzen oder als 1000 Gulden in Münzen bezahlt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt übernimmt in Absprache mit seinem Domkapitel neben anderen auch folgende Schulden des Klosters Astheim (Carthausen Osthaim): 86 Gulden jährlich auf die Kammergefälle für insgesamt 1850 Gulden. Das entspricht einem Goldgulden für je 16 Batzen. Dies hatte zuvor der Abt des Klosters Münsterschwarzach, Nikolaus I. von Gleißenberg (abt zu Schwartzach), zur Verzinsung inne. In diesem Zusammenhang kaufte zuvor bereits Bischof Konrad von Bibra den Zehnt zu Dettelbach (detelbach), zu Schwarzach am Main (Schwartzach) und zu Bibergau (Bibergaw) vom selben Abt für das Hochstift Würzburg.
Bischof Johann von Egloffstein hat während seiner Regierungszeit die Pfarrei zu Stöckenburg (Stokelburg) und die Filialkirche zu Ohausen (Onhausen) zusammen mit allen Nutzungsrechten und Gefällen, Zu- und Eingehörungen zur Erhaltung zweier Chorschulen an das Stift Öhringen (Stifft zu Oringaw) zu den vier Quatembern übergeben und inkorporiert. Das Stift Öhringen verschreibt sich, nach der Erkenntnis des Geistlichen Gerichts und mit Einwilligung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt, das Patronat der Pfarrei und der Filialkirche für 35 Gulden jährlich zu tragen. Diese Inkorporation findet sich zu Würzburg unter dem Datum 20.09.1400. Wenn Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt allerdings resigniert, bekommt Wolf von Velberg (Wolffen von Velberg) diese Stiftungen zu Mannlehen zusammen mit der Entrichtung an die zwei Chorschulen zu den vier Quatembern.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt, mit der Bewilligung seines Domkapitels, der Präsenz im Domstift jährlich 50 Gulden auf die Kammergefälle für die 1000 Gulden, die Bischof Konrad von Bibra der Präsenz in seinem Testament vermacht hat, auf Wiederkauf.