Graf Kraft von Hohenlohe und seine Ehefrau Anna (her Crafft vnd sein gemahel) übergeben Bischof Otto von Wolfskeel und dem Stift eine Rekognition. Was von den mitverkauften Gütern, Gefällen, Gülten und Zinsen noch abgeht, soll nach seinem Wert von der Kaufsumme abgezogen werden. Daraufhin wird das Eigentum übertragen.
Die Äbtissin und der Konvent des Klosters Holzen im Bistum Augsburg besitzen etliche Güter, Zinsen und Gefälle zu Iphofen (Jphouen). Sie verpflichten sich, Bischof Gerhard von Schwarzburg diese nicht ohne seine Einwilligung zu verändern.
Herr Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (Gerlach von Hohenlohe) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg und dem Stift für 600 Gulden Leute und Gefälle in der Vorstadt zu Iphofen (Jphouen).
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Luithart hauslede) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else v Eglosfstein) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Lenhart Hauslode) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else B Johannsen schwester) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Leonhard stirbt 1444. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann Buck 700 Gulden. Dafür verschreibt er ihm jährlich 70 Gulden, also von 10 einen auf den Gefällen und Renten der Stadt Iphofen (Jphouen) mit Bürgschaft. Die Schulden wurden bezahlt und die Verpfändung abgelöst.
Bischof Johann von Brunn nimmt 5000 Gulden von Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) und verschreibt ihm im Gegenzug die Stadt und das Amt Iphofen (Jphouen) mit all seinen Gefällen und Nutzungen. Die Öffnung und die Erbhuldigung sind ausgenommen. Er löst die Verschreibung allerdings schon im nächsten Jahr wieder ab. Dazu leihen ihm Johann von Seldeneck der Ältere (Hanns von Seldenck der elter) und sein Sohn Johann von Seldeneck der Jüngere (Hanns der Junger sein sun) 3000 Gulden. Für diese 3000 Gulden verschreibt ihnen Bischof Johann einen jährlichen Zins von 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen.
1525 wird das Ägidienkloster in Nürnberg (Nurenberg) aufgelöst. Der Abt und der Konvent erhalten ein jährliches Deputat vom Rat. Die Nutzungen und Gefälle des Klosters kommen an das Spital. Bischof Konrad von Thüngen lässt den bereits genannten Zehnt, Hof, Zinsen, Gülte und andere Gefälle in Iphofen (Iphouen) durch den dortigen Amtmann Georg von Gnodstadt (Georg von Gnotstat) im Namen des Stiftes einnehmen. Er verkündet, dass diese Dinge dem Kloster zurückgegeben werden sollen, sofern der Abt und der Konvent wieder den Habit annehmen und nach den klösterlichen Bullen und Edikten leben.
Der Bürgermeister und Rat zu Nürnberg (Nurenberg) bitten in der Folge mehrfach darum, den Zehnt, Hof und die Gefälle ihrem Spital zu überlassen und bringen auch Fürschriften des Papstes, Kaisers und Königs. Fries verweist für die Gründe, warum sie die Güter nicht erhielten, auf Quellen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Bernhard von Liebenstein (Bernhart von Liebenstain) und seiner Ehefrau Margaretha von Hutten (Margareth von hutten) alle Zinsen, Gülte, Gefälle und Nutzungen im Amt Jagstberg (Jagstberg) für 7800 Gulden auf Wiederlösung. Bischof Friedrich von Wirsberg lässt Bernhard das Amt des Amtsmannes übertragen. Ausgenommen sind dabei die geistliche Jurisdiktion, der Landgerichtszwang und weitere Rechte.