Erpho von Neidhartshausen (Erpho von Neithartshausen), der im Hochstift Fulda (stifft Fulde) sitzt, stiftet mit den Gefällen und Nutzungsrechten des Schlosses Neidhartshausen (schloss Neithartshausen) ein Frauenkloster, welches er Maria, der Mutter Gottes und Johannes dem Täufer widmet. Man nennt das Koster Marienzell oder St. Johannis unter Fischberg (Fischberg) bei Witzelroda. Die Propstei wird durch einen Propst aus dem Domkapitel des Hochstifts Fulda verwaltet. Bischof Embricho weiht die Kirche und seinen Nachfolger, Bischof Reginhard von Abenberg. Dann bestätigt er das Kloster, wobei ihm und seinen Nachfolgern die bischöflichen Rechte vorbehalten werden.
Die Brüder Gottfried und Konrad von Hohenlohe ( her Gotfrid vnd her Conrat gebrüdere von Hohenloe) übergeben dem Stift Würzburg mehrere Nutzungsrechte zu Neunkirchen (Neukirchen) bei Bad Mergentheim (Mergethaim) als Lehensauftragung an Bischof Dietrich von Homburg und erhalten diese von ihm als Mannlehen zurück.
Konrad von Speckfeld (Conrat von Spekueld) macht etliche Nutzungsrechte und Gefälle bei Nordheim am Main (Northaim) dem Hochstift Würzburg zu Lehen und empfängt diese zurück.
Bischof Wolfram von Grumbach verkauft den Klosterfrauen des Klosters Wechterswinkel (cloesterfrawen von Weterswinkel) verschiedene Gefälle und Nutzungsrechte zu Nordheim vor der Rhön (Northaim) auf Wiederlösung.
Mit der Zeit kommt die an die Domherren Heinrich und Geis von der Tann (itzgemelten beden domherrren) verpfändete Hälfte Nüdlingens (Nutlingen) an Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than). Bischof Johann von Brunn einigt sich mit diesem in Bezug auf die verpfändete Hälfte Nüdlingens sowie das Schloss und das Amt Steinau (Schlos vnd ambts Stainach), das Sebastian von der Tann ebenfalls als Pfand hält, folgendermaßen: Bischof Johann von Brunn zahlt Sebastian von der Tann und seinen Erben in drei Jahren 2881 Gulden und 1000 Heller, um das oben aufgezählte Pfand abzulösen. Über die Stellung von Amtsmännern soll Sebastian von der Tann weiterhin die Abgaben und Gefälle zu Nüdlingen und Steinau erhalten und über lokale Nutzungsrechte verfügen. Hierfür wird jährlich ein Zehntel der daraus erhaltenen Gulden, Pfunde und Pfennig mit der Hauptsumme der Verpfändung verrechnet.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Sebastian von der Tann (Sebastian von der Thamm) im Gegenzug für 4483 Gulden Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (Schloss Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen), Steinach an der Saale (Staina) sowie das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) amtmannsweise. Die Erträge aus Nutzungsrechten des Pfands sollen Sebastian von der Tann jährlich zwölf Gulden für einen einbringen. Sollten die Einkünfte durch das Pfand diesen Satz nicht decken, sollen die überschüssigen Gefälle der Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorf) dafür verwendet werden. Diese Übereinkunft ist verschriftlicht und übergeben.
Als Bischof Johann von Brunn Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than) noch 1955 Gulden schuldet, stellt er eine Verpändung aus, die folgende Zinsen beinhaltet: Auf zehn Gulden soll er einen erhalten. Zu diesem Zweck bekommt er die Nutzungsrechte zu Haina (Hain) ganz und zu Nüdlingen (Nutlingen) zur Hälfte amtmannsweise zur freien Verfügung gestellt. Ersteres bringt Bischof Johann von Brunn vorab von seinem Domkapitel wieder an sich. Dieses Pfand soll Sebastian von der Tann und seinen Erben bis zur vollständigen Begleichung der Schulden gehören. Das Domkapitel besiegelt diese Übereinkunft nicht.
Gottfried Schenk von Limpurg übergibt Johann von Hartheim (Hannsen von Harthaim) für 105 Gulden das Recht, den Zehnt von Nassau (Nassau) für neun Jahre zu gebrauchen und zu nutzen. Dies ist an die Bedingung geknüpft, dass Johann von Hartheim oder seine Erben die 105 Gulden innerhalb dieser neun Jahre an den Bischof oder seinen Nachfolger zahlen, und der Zehnt nach dieser Zeit wieder an das Hochstift kommt.
Bischof Johann von Grumbach überträgt die Nutzungsrechte eines Waldes bei Niederlauer (Niderlaur), der umgangssprachlich Bullerten (Bullerten) genannt wird, an die dortigen Einwohner.
Bischof Lorenz von Bibra bringt etliche Nutzungen von Neuses am Berg (Neuses am berg) mit 27 Gulden an sich.