Ludwig von Frankenstein und seine Ehefrau Adelheid (Ludwig her zu Franckenstain vnd Alhaid sein Hausfraw) bestätigen die Begleichung nicht genau bezeichneter Schulden, die Bischof Wolfram von Grumbach und sein Stift bei ihnen hatte. Dafür verpfänden Stift und Bischof ihnen 115 Pfund Heller auf der Bede von Meiningen als Burglehen.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Wilhelm Geyer von Giebelstadt (Wilhelm Geir) 240 Gulden. Um diese Schuld teilweise abzutragen, verpfändet er ihm 80 Gulden aus den Abgaben Frickenhausens (Frickenhausen).
Bischof Johann von Brunn und Erzbischof Johann von Mainz, der aus dem Geschlecht der Grafen von Nassau stammt (B. Johanns zu Maintz, ain geborner Graue von Nassaw), leihen Abt Johann von Fulda aus dem Geschlecht Merlau (Abbt Johannsen zu Fulde von Merlaw) und seinem Konvent 4000 Gulden, die jährlich mit 180 Gulden verzinst werden. Für diese Summe muss der Abt ihnen die Hälfte der Stadt und Burg Fulda (Sloss und Stat zu Fulde) sowie ein Viertel von Stadt und Burg Hünfeld (Slos vnd Stat zu Hunfelt) verpfänden. Sie werden von einem Amtmann verwaltet, bis das Kloster Fulda sie wieder auslösen kann.
Die Städte Fulda und Hünfeld übergeben dem Erzbischof von Mainz und dem Bischof von Würzburg einen Revers. Dieser Revers bestätigt, dass sie den Vorgenannten unterstehen, bis die Reichsabtei Fulda ihre Schulden bei beiden Bischöfen über 4000 Gulden ablöst.
Bischof Johann von Brunn handelt mit Herrn Otto von Milz, dem Dompropst (Oten von Miltz dem probste), sowie Domdechanten und dem Domkapitel von Würzburg aus, dass sie ihm das Schloss Hinterfrankenberg (Sloss Franckenberg) für drei Jahre als Amtsburg verpfänden. Bereits zuvor schuldete er Dietrich Zobel von Wildburgstetten (Dietzen Zobeln zu Wildburgsteten) 2000 Gulden, dafür verpfändet er ihm das Schloss Hinterfrankenberg auf Wiederkauf. Der Bischof übergibt dem Dompropst, dem Dechanten und dem Domkapitel eine besiegelte Urkunde, in der er sich verpflichtet die Burg innerhalb von drei Jahren wieder auszulösen und der Dompropstei zurückzugeben.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann von Rotenhan (Hannsen von Rotenhan) 900 Gulden. Dafür verpfändet er ihm Leibeigene und Güter in Frickendorf (Frickendorf) zusammen mit verschiedenen Rechten.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg schuldet Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philips Fuchsen von Sweinshaubten) 860 Gulden, die sich aus dem Sold für Kriegsknechte, verlorenen Schlachtrössern und Geld zusammensetzen, das er sich von ihm leiht. Dafür stellt er ihm eine nicht näher bezeichnete Verschreibung aus.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet dem Ritter Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hern Hanns Fuchs von Bimbach riter) Güter im Wert von 400 Gulden. Diese Summe entspricht den Schulden, die das Stift Würzburg bei dem Ritter hat. Bischof Rudolf verpflichtet sich dazu, diese Summe in den folgenden vier Jahren jeweils zum 22. Februar (vf vier nechste S Peterstag Cathedra) zurückzubezahlen.
Der Ritter Christoph Fuchs zu Leuzendorf und Eltmann (Her Cristof Fuchs von Leutzendorf riter) fordert von Bischof Konrad von Thüngen Geld aufgrund von Schulden, die dessen Vorgänger Johann von Brunn bei seinen Ahnen Heinrich Fuchs von Haßfurt und Wilhelm Fuchs von Dingolshausen, zwei Brüdern, (seinem anheren Haintz Fuchs vnd dan Wilhelm desselben bruder) hatte. Um diese Schulden zu begleichen, gibt Bischof Konrad ihm 538 Gulden, die Christoph Fuchs zu Leuzendorf und Eltmann dem Bischof quittiert.
Georg von Fronhofen (Georg von Fronhofen) leiht Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden, wovon er jährliche Zinsen in Höhe von 50 Gulden erhält.