Das Brückengericht in Würzburg wird auch als Oberste Zent bezeichnet, weil das Gericht in allen Zentangelegenheiten entscheidet. Wenn jemandem im ganzen Bistum von weltlichen Richtern etwas versagt wird oder wenn jemand einer Vorladung eines anderen Gerichts nicht nachkommt, muss das Zentgericht entscheiden. Diesem Gericht sitzen ein Schultheiß als Richter und neun Bürger der Stadt Würzburg als Urteilssprecher vor. Diese richten über Schulden, Zinsen und Gülten, bei denen Untertanen des Stifts beteiligt sind. Bei peinlichen Angelegenheiten, d.h. bei Angelegenheiten, die eine Leibes- oder Lebensstrafe nach sich ziehen, werden dem Gericht zusätzlich fünf Schöffen vorgesetzt, davon zwei aus Zell am Main (Celle), zwei aus Gaubüttelbrunn (Butelbrun) und einer aus Höchberg (Huchburg). Die Nachtragshand merkt an, dass zu diesen ursprünglich fünf Schöffen ab dem Jahr 1617 noch zwei weitere dazukommen: einer aus Randersacker (Randersacker) und einer aus Gerbrunn (Gerbronn). Weitere Bezeichnungen für das Gericht sind Landrecht und Stadt- oder Saalgericht.
Ritter Johann von Kronenberg (Hanns von Croneberg riter) leiht Bischof Gerhard von Schwarzburg 7200 Gulden, die er Johann von Kronenberg nach einer bestimmten Zeit wiedergeben soll. Für die Verpfändung werden eine Reihe von Bürgen aufgestellt: Graf Ludwig von Rieneck (Graue Ludwig von Rienek), Eberhard Schenk von Erbach (Schenck Erberhart von Erpach), Konrad Schenk von Erbach (Schenck Conrat von Erpach), Konrad von Bickenbach (her Conrad von Bickenbach), Werner Kolbing (Wernher Kolbing), Konrad von Fechenbach (Conrad von Vechenbach), Ludwig von Hutten (Ludwigen von Hutten), Johann von Rodenstein (Johann von Rotenstain), Burkhard (Burchart von Seckendorf), Georg Vogt (Gotz Vogt) und Richard von Elm (Reichart von Elma). Aber Johann von Kronenberg erhält das Pfand und die Zinsen dafür nicht wieder, weshalb die Bürgen eine Mahnung an Bischof Gerhard schicken. Nach dem Tod des Bischofs bezahlt dessen Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein die Schulden bei Ritter Johann von Kronenberg auch nach vier Jahren im Amt nicht. Als Johann von Kronenberg das Geld wieder zurück möchte, setzt der Bischof eine neue Schuldverschreibung auf, die sowohl die ursprünglichen 7200 Gulden als auch die Zinsen von 800 Gulden beinhaltet. Der Bischof verpflichtet sich, diese Schulden in den nächsten zwei Jahren zubezahlen und verpfändet dem Ritter Johann von Kronenberg als Sicherhei die Stadt und das Amt Gerolzhofen (Geroldshofen). Für diese neue Verpfändung werden dieselben Bürgen wie zuvor aufgestellt und zusätzlich Domherr Heinrich von Witzleben (Hainrich von Witzleben domhere).
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Johann von Steinau (Hanns von Stainaw) 370 Gulden. In Anbetracht der hohen Verzinsung erlässt Johann von Steinau dem Stift 230 Gulden Schulden und Bischof Johann von Egloffstein verpfändet ihm die noch verbleibenden 140 Gulden auf das Schloss Gersfeld und einen Teil des Ortes Gersfeld, welcher zum Schloss gehört. Zu der Verpfändung kommt noch das Gericht vf der Hart mit den dazugehörigen Dörfern, Leuten und Gütern, die zuvor Hermann von Schneeberg (Herman von Schneberg) innehatte. Außerdem gestattet der Bischof Johann von Steinau, 100 Gulden am Schloss Gersfeld zu verbauen. Der Bischof behält sich jedoch das Wiederlösungsrecht und das Öffnungsrecht vor. Für das Widerlösungsrecht wird festgesetzt, dass bei einer Ablösung in den nächsten zwei Jahren 1500 Gulden Ablösungssumme zu zahlen sind, danach aber nur noch 150 Gulden. Über diese Handlung stellt Johann von Steinau dem Bischof einen Revers aus.
Dietrich Hundlein (Dietrich Hundlein) schuldet Bischof Johann von Egloffstein 550 Gulden. Diese verpfändet er ihm auf der Landbede oder Landsteuer zu Gemünden am Main (Gemunden).
Weil Bischof Johann von Egloffstein dem Ritter Johann von Kronenberg (Hern Johanns vn Cronenberg) seine Schulden von 8000 Gulden nicht zurückbezahlt, behält der Ritter die ihm dafür verpfändete Stadt und das Amt Gerolzhofen mit allen Zugehörungen. Mit der Einwilligung Bischofs Johann von Egloffstein bezahlt Apel von Stotternheim (Apel von Stoternhaim) die Hälfte der 8000 Gulden Schulden. Dafür erhält Apel von Stotternheim die Hälfte der Stadt und des Amts Gerolzhofen als Pfand.
Johann Zobel (Hanns Zobel) leiht Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden. Mit diesem Geld bezahlt Bischof Johann von Brunn seine Schulden bei Johann von Kronenberg (von Cronberger), dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet waren. Gerolzhofen wird deshalb nun an Johann Zobel verpfändet. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Zoll bei Schlüsselfeld (Schlusselfeldt Zoll).
Graf Thomas von Rieneck (Grav Thomas) leiht Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm 150 Gulden auf das Ungeld zu Würzburg. Bischof Johann stellt Graf Thomas von Rieneck deshalb eine Urkunde aus, in der festgelegt ist, dass er die 2000 Gulden nicht abbezahlt, solange er den Pfandschilling zu Gemünden am Main nicht mit auslöst.
Graf Thomas von Rieneck (Grave Thomas) leiht Bischof Johann von Brunn 2000 Gulden, die zu dem bereits bestehenden Pfandschilling auf Gemünden am Main hinzukommen.
Bischof Johann von Brunn schuldet Ritter Apel III. von Lichtenstein ( her Apel von Liechtenstain riter) 150 Gulden. Um seine Schulden zu begleichen, verpfändet der Bischof ihm drei munchgulte Getreide und andere Abgaben auf den Gütern des Klosters Langheim, welches unter dem Schutz und Schirm des Stifts Würzburg steht, auf Wiederlösung.
Bischof Lorenz von Bibra bezahlt die 150 Gulden, die er Ritter Apel von Lichtenstein schuldet, und löst die Gefälle, die an den Ritter verpfändet waren, wieder aus.