Nach dem Tod Markgraf Ludwigs V. von Brandenburg fallen dessen Anteile an Schloss und Stadt Gemünden am Main und Rothenfels an die drei Söhne seines Bruders Herzog Stefan II. von Bayern und Pfalzgraf bei Rhein. Stefan II., Friedrich und Johann II. schulden ihrem Schwager Gerlach von Hohenlohe (Gerlach von Hohenlohe) 6000 ungarische und böhmische Gulden. Diese Summe bezahlt Bischof Gerhard von Schwarzburg für die drei Brüder und schlägt sie auf den bestehenden Pfandschilling auf Schloss und Stadt Gemünden am Main und Rothenfels.
Da Konrad von Hohenlohe-Braunecks Witwe Anna Forderungen auf dem Amt Reichelsburg (Raigelberg) stehen hat, verweist sie der Bamberger Bischof Lamprecht von Brunn an Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Reinhard Voit von Rieneck (Rainhart vogt von Rieneck) verzichtet auf alle Ansprüche, Rechte und Schulden, die er oder seine Erben an Stadt und Schloss Gemünden am Main (statt und schloß gemunden) haben.
Die Adelsgeschlechter, die am Fluss Baunach entlang leben, leihen Bischof Johann von Egloffstein 633 ungarische Gulden und 733 rheinische Gulden. Namentlich handelt es sich um die Geschlechter der Fuchs von Haßfurt (die Fuchse) der von Lichtenstein (von Liechtenstain), der Hohenzollern (Zollere), der von Schaumberg (von Schaumberg), der Marschälle von Stein (Marschalk vom Stain), der Truchsessen von Brennhausen, Wetzhausen und Sternberg (Truchsessen von Brunhausen, Wetzhausen und Sternberg), der von Rotenhan (von Rotenhan), um Humprecht von Fulbach (Humprecht von Fulbach), um die Geschlechter der von Schott (Schoten), der von Schweinshaupten (Schweinshaubten) und der von Waldenfels (Waldenfels). Diese leihen dem Bischof Geld, damit er die Stadt und das Schloss Seßlach und Geiersberg, welche an Dietrich Schott (Dietrich Schot) verpfändet sind, sowie die Stadt Ebern, welche an das Geschlecht der Waldenfelser verpfändet ist, auslösen kann. Als Gegenleistung verpfändet er den zuvor genannten Adelsgeschlechtern das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg, Seßlach und Ebern mit allen Nutzungsrechten, Einkünften und Gefällen. Ausgenommen davon werden die Landsteuer, der Reisdienst und das Öffnungsrecht. Außerdem behält sich der Bischof die Wiederlösung vor.
Karl Truchsess von Wildberg (Carl Truchsess zu Wildberg) hatte sich im Jahr 1402 an einer Art Gemeinschaftsaktion, im Zuge derer verschiedene Adelsgeschlechter eine Geldsumme von 6766 Gulden an Bischof Johann von Egloffstein leihen und dafür Geiersberg, Seßlach und Ebern als Pfand erhalten haben, mit 1000 Gulden beteiligt. Diese Summe erhält er nun von Bischof Johann von Brunn wieder zurück und muss auch die Rechte an den ihm dafür verliehenen Gütern an den Bischof wieder zurückgeben.
Graf Heinrich von Henneberg macht einen Vertrag zwischen Bischof Rudolf von Scherenberg und Neidhard, Engelhard, Kaspar und Heinrich von Buchenau (Buchenaw). Zwei Tage später gibt Bischof Rudolf Neidhard von Buchenau einen Schuldbrief über 500 Gulden. Heinrich von Buchenau erhält einen Schuldbrief über 15 Gulden und quittiert später dessen Bezahlung. Außerdem sind Quittungen von Engelhard, Kaspar und Neidhard verzeichnet.
Bischof Konrad von Bibra leiht der Gemeinde Bütthard (Buthert) 200 Gulden aus dem Fiskalatamt, die innerhalb von zehn Jahren abbezahlt werden sollen.
Bischof Konrad von Bibra leiht der Gemeinde Bütthard (Buthart) 150 Gulden, damit sie Schulden ablösen kann, welche die Pfarrei Bütthard (Buthart) schwer belasten. Dieser Betrag soll in den folgenden zehn Jahren abbezahlt werden.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt die Ritter Valentin von Münster (Munster) und Johann Zobel von Giebelstadt (Gibelstatt) mit seinem Kanzler Johann Brief (Brieff). Brief soll den Rittern sein Drittel an den Milzschen Lehen (diese waren nach Ortholf von Milz' Tod als letztem seines Geschlechts an das Hochstift heimgefallen) erblich zustellen. Die beiden Ritter sollen Brief und seinen Erben im Jahr 1552 zunächst 1200 Gulden in grober Münze geben, und dann jährlich 25 Gulden von insgesamt 500 Gulden, bis der Rechtsstreit wegen des Spielhofs (spilhoffs) zwischen Martin von Rosenau (Rosenaw) und Valentin Schott aus Karbach (Schott von Carbach) einerseits und dem Hochstift andererseits gelöst wird. Falls das Hochstift Würzburg verliert, sind die beiden Ritter zu keinen weiteren Zahlungen mehr verpflichtet; falls das Hochstift Recht bekommt, sollen sie mit den Zahlungen fortfahren. Falls sich aber die beiden Ritter mit Rosenau und Schott vertragen, soll Brief das Drittel den Rittern und diese dafür Brief's Ehefrau Anna Rüd (Rudin) eine Goldkette im Wert von 50 Gulden geben. Brief und seine Erben sollen dann an den Milzschen Schulden schadlos gehalten werden.
Bischof Friedrich verträgt das Stift St. Burkard mit dem Spital zu den 14 Nothelfern. Das Stift St. Burkard soll dem Spital, das seinen Anspruch auf die beiden Zehnten an der Birkenfelder Leite und am Königsberg in der Oberleinacher Gemarkung (an der Birkhenfelder leyden vnd Konigsperg in Oberleinacher markung) angemeldet hat, zu dem Zehnten, den das Spital ohnehin schon innehat, zusätzlich den Zehnten auf acht Morgen Weingarten zustellen und folgen lassen, nämlich fünf Morgen zwischen dem Pranger (Pranger) und der Birkenfelder Leite, zwei Morgen am äußersten Pranger Richtung Würzburg und ein Morgen am Königsberg. Bei Irtenberg (Erdburg) soll jede Partei den Besitz weiterhin zur Hälfte besitzen. Das Stift St. Burkard soll auf der Hälfte des Spitals und von dessen Hofbauern keinen Zehnten erheben oder obrigkeitliche Rechte ausüben, sondern allein auf seiner Hälfte, die von würzburgischen Feldgeschworenen vermessen worden ist, nämlich am Buchelberg (Buchelberg), Kirnholz (Kirnholtz), Stockach (Stokhach), Maisenbachhof (Maysenbach) und am Kalten Loch (Kaltloch) (heute Ortsteil von Kist); auch der Brunnen des Hofs Erdbach (Erdbach) darf benutzt werden. Dem Spital dagegen soll die andere Hälfte Richtung Tiergarten (diergarten) und Würzburg, der Hof Erdbach (Erdbach) (evtl. Erdbach bei Creglingen), Wald, Äcker, Wiesen, die Benutzung des Brunnens und einen Weg von der Breite eines Fuhrwerks (allerdings außerhalb der benachbarten Wiesen, die den Höchbergern zustehen) mit Grenzsteinen markiert werden. Jede Partei darf auf dem ihr zugeteilten Land den Schaftrieb innehaben. Das Stift St. Burkard soll dem Spital außerdem innerhalb von drei Monaten 300 Gulden nachzahlen oder durch Verzinsung zusichern.