Oberlauda (Oberlaur) mit allen seinen Rechten und Gewohnheiten, 30 Morgen Weingarten in der Mark Würzburg, eine Mühle und etliche Häuser.
Wer wollte ihnen nicht glauben, dass die übrigen 20 Morgen Weingarten nicht auch durch unrechte Verkäufe verschwunden sind, auf ähnliche Weise wie Oberlauda (Oberlaur), die Mühle, die Häuser, die Lehen, die Ziegelhütten, die Ledertische und die sechs Morgen Weingarten am Stein bei Schweinfurt (Stain bei Sweinfurt
In der im vorherigen beschriebenen Erzählung über das Untermarschallamt und die adeligen Inhaber dessen, wurden ausführlich die zugehörigen Eingehörungen, Nutzungen und Gefälle behandelt, die die Würzburger Bischöfe den Untermarschällen zu Lehen gegeben haben. Dabei handelt es sich um folgendes: Das Dorf Unterlauer (Vnder LaurLeutershausen), sechs Lehen in Elsbach (Elspe), zwölf Morgen Weingarten in Strahlungen (Stralingen), zwölf Morgen Weingarten in Nüdlingen (Nütlingen), der halbe Zehnt von Gössenheim (Gössesshaim), 60 (gülthunere) aus Wülfershausen (Wülferichshausen).
Heinrich von Eberstein hat das Marschallamt mitsamt dem Dorf Lauer (Laure) und seinen Zugehörungen von Bischof Andreas von Gundelfingen empfangen. Zudem das halbe Dorf Leutershausen, sechs Lehen zu Elsbach (Elsper), zwölf Morgen Weingärten zu Strahlungen (Stralingen), 60 Gulthühner zu Wulferichshausen und zwölf Morgen Weingarten zu Nüdlingen (Nütlingen).
Dietrich von Hohenberg (Dietrich Bawman) sollen sieben Personen bezeugen, dass sie gesehen haben, wie sein Vater das Marschallamt von Botho von Eberstein (Boten von Eberstain) gekauft hat. Wenn von den sieben keiner tot ist, soll er seine Sache vorbringen und mit den noch Lebenden fortfahren. Falls diese aber alle gestorben sind, soll er sein Anliegen vorbringen und nach seinem Gewissen den Streit fortführen. Noch am selben Tag bekommt Dietrich von Hohenberg das Marschallamt, die Güter zu Leutershausen (Leuterhausen), zu Lauer (Laur) und andere Güter, die zum Amt gehören von den Schöffen und den Dienstleuten der Kirche zugesprochen.
Beim Verkauf der Gefälle und Nutzungen des Ober- und Untermarschallamtes besteht die Gefahr, dass man diese verwechselt oder auf einem anderen Wege verändert und für eigen einbezieht. Dann ist die Wahrheit ans Licht gekommen, dass Graf Johann von Henneberg (Hanns von Hennenberg) des Stifts Marschallamt, das Burggrafentum zu Würzburg und die Grafschaft Henneberg, samt den Gerichten, Zentgerichten, Wildbännen, Geleitrechten, Zehnten und anderen Gütern und Rechten, die den zuvor genannten zugehörig sind, zu Mannlehen empfängt. Darüber gibt es besiegelte Dokumente.
Etliche Lehen, Ledertische und einige Pfund Pfeffer. Zudem die Freiheit, dass der Obermarschall und seine Angehörigen an allen Übergängen des Mains Tag und Nacht hinüberfahren können. Dieses Privilileg des Marschallamtes hat Graf Wilhelm I. von Henneberg (Graue Wilhelm) zusammen mit Amt und Schloss Mainberg dem Stift verkauft.
Graf Wilhelm I. von Henneberg hat dem Stift auch ein Pfund Pfeffer aus den Zugehörungen des Obermarschalls verkauft, als Zugabe zum Amt Mainberg.
Zudem hat Graf Wilhelm I. von Henneberg dem Stift 10 Morgen Weingarten in der Mark Würzburg verkauft, die zum Marschallamt gehören.
Nach dem Tod Johanns von der Kere (Hanns von der Kere) verleiht Graf Heinrich V. von Henneberg (Hainrich) das Untermarschallamt mit seinen Zugehörungen, namentlich dem Dorf Herlas (Harlas) mit der Mühle und ihren Zugehörungen, einem Hof zu Cefirshausen mit seinen Zugehörungen, ein Hofstatt auf dem Haus Hemberg und ein Achtel des Zents zu Mittelstreu (Mitelstrai), an Herrn Berthold von der Kere (Bertholden von der Kere). Berthold muss diese Lehen seinen Brüdern Otto (Oten), Karl (Carln) und Hermann (Herman), den Söhnen Johanns und deren männlichen Erben übergeben und der Herrschaft Henneberg als Mann und Diener treu bleiben.