Bischof Andreas von Gundelfingen erlässt eine Satzung gegen all jene, die sich gegen den Klerus mit deren Kirchen und Gütern in irgendeiner Weise vergehen. Als Strafe werden Bann und Interdikt aufgeführt. Dies gilt auch für Helfer und Ratgeber solcher Aktionen.
Herrmann, Werner und Heinrich Lugelin von Budegerne (Lugelin von Budegerne) werden bei der gescheiterten Belagerung von Ochsenfurt (Ochsenfurt) gefangengenommen und müssen etliche Güter in Budegerne dem Bischof als Lehen auftragen.
An Angehörigen des Herzogtums Bayern wird ein Geleitsbruch begangen. Bischof Gerhard von Schwarzburg muss deshalb laut eines Urteils von König Wenzel 6000 Gulden zahlen.
Papst Pius II. exkommuniziert Gregor Heimburg (Haimburg) wegen dessen Nähe zum böhmischen König und aus weiteren Gründen. Auf Anhalten eines päpstlichen Gesandten konfisziert Bischof Rudolf von Scherenberg Heimburgs Besitzungen im Hochstift Würzburg. Nach Heimburgs Tod legen dessen Kinder Jakob, Dorothea und Christina, die mit Wilhelm von Allenblumen (Allenblumen) verheiratet ist, Bischof Rudolf von Scherenberg eine Schenkungsurkunde vor, laut welcher sie die 2800 Gulden bereits vor der Exkommunikation ihres Vaters erhalten hätten, und bitten daher, diese Summe sowie andere konfiszierte Güter wieder zu erhalten. Bischof Rudolf verweigert dies, weil er sich im Recht glaubt. Michael von Schwarzenberg (Swartzenberg) verträgt beide Seiten folgendermaßen: Bischof Rudolf soll den Erben Zinsen und Gülte in Dettelbach (Detelbach) für 1200 Gulden verpfänden, dafür sollen diese ihre Ansprüche an Schloss, Vogtei und Amt Dettelbach (Detelbach) sowie in Iphofen (Iphofen), Fahr (Farhe) und anderswo aufgeben und dies schriftlich bestätigen. Beide Seiten nehmen den Vertrag an.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Der Straubinger Pfarrer Johann von Dietzesau (Dietzesaw) wird innerhalb des würzburgischen Geleits zwischen Kitzingen und Würzburg von Georg von Rosenberg (Rosenberg) gefangen und um 1000 Gulden beraubt. Bischof Rudolf von Scherenberg muss deshalb 1500 Gulden an Herzog Albrecht IV. von Bayern zahlen.
Kilian Geyer (Doctor Kilian Geier) wird wegen Urkundenfälschung von Bischof Rudolf von Scherenberg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er verpflichtet sich daraufhin dem Stift.
Bischof Konrad von Thüngen gibt dem Büchsenmeister Ludwig Bub (Bub) ein Viertelhaus am Würzburger Schuhmarkt aus Gnaden.
Hans Boxberger (Bocksberger), Keller von Königshofen im Grabfeld (Konigshoven im Grabveld), übergibt Bischof Konrad von Thüngen etliche Güter, die sich im Besitz von Klaus Spor (Spor) befanden und wegen dessen Beteiligung am Bauernkrieg eingezogen worden sind. Bischof Konrad von Bibra gibt diese Güter nach erfolgter Fürbitte an Klaus Spor zurück. Diese Güter liegen in Königshofen im Grabfeld und in Burghausen (Burghaussen).
Hans von Kaden (Caden), der wegen seiner Beteiligung am Bauernkrieg das Bürgerrecht in Münnerstadt (Munrichstat) verloren hat, wird begnadigt.
Die Gemeinde Dingolshausen erhält das Wappen, das der Bischof ihnen 1525 nach dem Bauernkrieg entzog, wieder zurück. Es besteht aus einer Weinrebe mit zwei grünen Trauben und darüber zwei Blättern sowie drei Buchstaben auf einem roten Schild.