Fries verweist für sich oder einen anderen Schreiber auf diese Seite der Hohen Registratur, für zukünftige Einträge zu Dom, Domherren und Domkapitel.
Zur Zeit der Bistumsgründung des Hochstifts Würzburg durch König Pippin und seinen Sohn Karl den Großen wird der Dom (haubtkirch) dem Erlöser geweiht, woher der Name domus salvatoris rührt. Auch die Domherren, die ursprünglich nur für die Durchführung des Gottesdiensts zuständig gewesen sind, werden vom hauss des säligmachers genannt. Die Kirche soll daher nicht thumb, sondern dom und die Domherren nicht thumbheren, sondern domheren genannt werden. Die Amtleute des Domkapitels werden manchmal in den alten brieffen auch als Hausgenossen (attimentes Domini) bezeichnet, weil sie Angehörige des Doms sind.
In Bischof Hermann von Lobdeburgs Regierungszeit werden die Pfründe eines Domherren für 500 Mark Silber verpfändet.
Graf Poppo von Eberstein, seine Ehefrau Irmgard und sein Bruder Johann, Domherr in Mainz, verpfänden ihren Teil an Burg, Stadt und Amt Krautheim (Crauthaim) mit den dazugehörigen Rechten für 2000 Kleine Gulden an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Nach der Ablösung räumen sie dem Hochstift ein Vorkaufsrecht ein.
Monumenta Boica 42, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1874.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die von den Schwestern Elisabeth von Hohenlohe und Kunigunde von Eberstein gekaufte Hälfte an Burg, Stadt und Amt Krautheim (Crauthaim) für 2020 Gulden an den Würzburger Domherrn Hans Hofwart (Hoffwart) und dessen Bruder Eberhard.
Domherr Hermann von Orlamünde (Orlamund) verkündet anstatt des Dekans das Urteil, dass die von Wilhelm von Henneberg vorgelegten Urkunden überzeugender seien als die des Hochstifts Würzburg, und dieses daher auf seine Ansprüche verzichten soll.
Nach dem Tod des Domherrn Geis von der Tann (Than) und von dessen Neffen Friedrich kommt deren Hälfte an Bischofsheim (Bischofshaim) an die Brüder Sebastian und Friedrich von der Tann. Nachdem dieser Friedrich etliche Jahre später auch stirbt, verkauft Sebastian seinen Teil an seinen Schwager Hermann von Ebersberg (Ebersperg) und dessen Ehefrau Barbara.
Papst Nikolaus V. stellt ein Privileg aus, wonach niemand anders als ein Würzburger Domherr die Dompropstei haben noch besitzen dürfe. Von dieser Regelung ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber die Stifte Haug, Neumünster, und die Orte Ansbach (Onoltzbach), Öhringen (Oringen und Mosbach (Mosbach).
Nach Gottfried Schenk von Limpurgs Tod kommt es unter seinen beiden Söhnen (der dritte Sohn Philipp ist Domherr in Würzburg und Bamberg) zu einer Erbteilung: Karl erhält Speckfeld (Speckvelt), dessen jüngerer Bruder Erasmus erhält Limpurg (Limpurg). Bischof Konrad von Thüngen verleiht diesem die Vogtei über Comburg (Camberg) als Gnadenlehen. Erasmus nimmt daraufhin von den zu Comburg gehörigen Personen die Schutzpflicht und übergibt sein besiegeltes Revers.
Der Klosterhof (Comiti und Ohosbach) in Würzburg ist ein von Wilhelm von Grumbach (Grumbach) an das Hochstift Würzburg heimgefallenes Lehen. Bischof Friedrich von Wirsberg verpfändet diesen Hof für 1000 Gulden an den Domherrn Kaspar von Würzburg (von Wirtzburgk).