In Königshofen (Königshofen) und seiner nächsten Umgebung leben etwa 60 Leibeigene. Der Keller zu Lauda (Lauden) besitzt ein Verzeichnis über diese Personen und ihre Abgaben.
Viele Leibeigene aus dem Amt Lauda (Lauden) unterstellen sich S. Valtin ohne das Wissen ihrer Obrigkeit und wollen ihre Abgaben, die leibbete und den doetfal, nicht mehr bezahlen. Sie werden aber angewiesen, ihre Abgaben weiterhin zu entrichten.
Der Schulheiß, der Dorfmeister und die Gemeinde von Sonderhofen (Sondernhofen) zahlen jährlich eine Leibbede von 25 Gulden an die Kellerei in Röttingen (Rotingen). Zu dieser Leibbede gehören noch weitere Personen, die in anderen Dörfern wohnen.
Wenn ein Fremder, der keinen Herren hat, sich im Amt Röttingen niederlässt und dort Jahr und Tag wohnt, muss er in die Röttinger Leibbede eine Abgabe entrichten. Zahlreiche Angehörige dieser Leibbeide wollen sich jedoch dem Stift Valentin (S. Valtin) oder Unsere liebe Frawen (evtl. Kloster Frauental) als Leibeigene unterstellen, um den Abgaben für die Röttinger Leibbede zu entgehen. Dies wird ihnen jedoch nicht gestattet.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss und Amt Klingenberg (Clingenberg) mitsamt den dazugehörigen Dörfern Einwohnern, Gütern, Rechten, Nutzrechten, Gerichtsrechten usw. mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Obrigkeit für 7050 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Haidingsveld). Es wird verabredet, dass die Leibeigenen (armen leut) jährlich keine höhere Bede als 450 Gulden abgeben müssen. Folgende Dörfer sind laut Nachtragsschreiber betroffen: Wipfeld (Wipfelt), Schwanfeld (Schwanfelt), Theilheim (Delheim), Ober- und Untereisenheim (Ober/ Under Eissenhaim), Gernach (Gernach), Unterspiesheim (Nidern Spieshaim), Lindach (Lintach), Tothaim, Stammheim (Strunhaim), Öttershausen (Ottrichshausen), Wadenbrunn (Wattichenbron), Kolitzheim (Colitzhaim), Hirschfeld (Hirsfurth), Heidenfeld (Haidenvelt) und New Rodt (eventuell Röthlein).
Die Röttinger Leibbede ist so hoch, dass die Leibeigenen durch die Abgaben stark belastet werden. Bischof Rudolf von Scherenberg befiehlt daher dem Amtmann von Röttingen (Rötingen), Philipp von Seinsheim (Sainshaim), unnötige Kosten zu verhindern und jeden Verdacht zu vermeiden.
In der Amtszeit von Bischof Lorenz von Bibra sitzen fünf leibeigene Männer, die zu Mainz gehören, in Distelhausen (Destelhausen). Sie bitten den Mainzer Bischof, keine Landsteuer mehr bezahlen zu müssen, da Distelhausen nicht im Mainzer Gebiet liegt. Weiterhin wollen sie die Leibbede, die Abgabe im Todesfall und den zwanzigsten pfennig bei der Neuwahl eines Bischofs geben. Da das Hochstift Würzburg auch zahlreiche Leibeigene besitzt, die im Mainzer Gebiet sitzen, wird es für recht und billig angesehen, dass der Würzburger Bischof seine Leibeigenen im Mainzer Gebiet genauso besteuern dürfe, wie der Mainzer Bischof seine Leibeigenen im Würzburger Gebiet. Der Bericht über diese Vorgänge ist von Konrad Alletzheimer (Alletzhaimer), dem Keller von Lauda, verfasst.
Graf Johann von Hohenlohe hält in einer Schrift folgendes fest: Die Leibeigenen, die aus den Ämtern Jagstberg (Jagsperg) und Röttingen (Rotingen) nach Weikersheim (Weickershaim) ziehen, müssen ihre Leibbede an diese Ämter weiterhin entrichten. Die Leibeigenen, welche von den leibeigenen Frauen geboren werden, die bereits in Weikersheim wohnen, aber zu den genannten Ämtern gehören, müssen an das entsprechende Amt nur ein Leibhuhn entrichten. Nach dieser Art und Weise wird auch mit den Leibeigenen verfahren, die dem Grafen von Hohenlohe als Leibherren unterstehen und die in den Ämtern Röttingen und Jagstberg wohnen.
Das Dorf Riedenheim (Rieden) gehört zum Amt Röttingen (Rötingen). Jährlich geben die Bewohner 25 Gulden in Gold als Abgabe (Leibbede). Zwei Drittel dieser Summe zahlen die Leibeigenen, von denen jeder nach seinen Verhältnissen seine Abgaben entrichtet. Ein Drittel des Betrags geben die Bauern (Hubner) im Dorf Riedenheim. Die Leibeignen müssen dem Keller zusätzlich im Jahr ein Leibhuhn oder sechs Pfennige geben. Über die Abgaben der Leibeigenen führt der Keller eine Liste. Der Schulheiß und der Dorfmeister von Riedenheim entlassen Michael Rimel (Rimel) für fünf Gulden und Hans Kamprecht (Kamprecht) aus Hopferstadt (Hopferstat) für zehn Gulden aus ihrer Leibeigenschaft. Für die Zukunft wird dem Schultheißen und dem Bürgermeister dies jedoch verboten, da dem Hochstift Würzburg dadurch die Abgabe beim Tod der Leibeigenen entgeht. Daher sollen der Schultheiß und der Dorfmeister diejenigen Leibeigenen, die sich aus ihrer Leibeigenschaft lösen wollen, an den Landesfürsten (Landsfursten) verweisen. Der Leibherr entscheidet zudem selber, ob er das Geld, das für die Freilassung aus der Leibeigenschaft gezahlt wird, behält, oder ob er es für die Minderung der gesamten Leibbede verwendet. Von einem späteren Schreiber wurde die Bemerkungen unter das Regest gesetzt, dass es keine Leibeigenen in Riedenheim mehr gäbe und stattdessen die Hübner die Leibbede in Höhe von 25 Gulden in Gold alleine entrichten müssen.