Belange der Stadt Bad Mergentheim () sollen nicht vor fremden Gerichten verhandelt werden.
Ein Mundmann ist ein Fürsprecher, Verteidiger, Tutor oder Vormund.
Das Gericht in Bad Mergentheim (Mergethaim) haben Adelheid von Hohenlohe und ihr Sohn Ulrich von Hohenlohe (fraw Adelhaid vnd ir sun Vlrich von Hohenlohe) Bischof Manegold von Neuenburg dem Hochstift übergeben und es wiederum als Lehen zurückerhalten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet das Dorfgericht zu Mürsbach (Mirsbach) mit etlichen Gütern, dem Hofrat und anderem, wie den Verspruchleuten, an Apel von Liechtenstein (Apeln von Liechtenstain).
Der Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) verkauft Dietrich von Gich (Dietzen von Gich) die Vogtei, Dienste und Gericht zu Muggenbach (Mugenbach), welche er vom Hochstift Würzburg zu Lehen hat.
Johann Martin Keller (Johanns Mertin keller), Zentgraf von Rothenfels und seine Frau Dorothea (dorothea) vermachen ihren Besitz vor dem Landgericht des Herzogtums Franken dem Hochstift Würzburg, da sie keine Kinder oder nahe Freunde haben.
Bischof Lorenz von Bibra beratschlagt sich mit dem Domkapitel und dem Rat über den Bau einer neuen Mühle am Main. Dies wird vor Gericht bestimmt.
Das Montagsgericht ist ein Gericht, welches in Würzburg am ledigen Montag gehalten wird. Bei diesem Gericht wird über Feldschäden gerichtet. Bischof Konrad von Thüngen gibt diesem Gericht eine besondere Ordnung. Fries gibt an, dass dieses Gericht unter dem Buchstaben G beim Stichwort Gericht (Gericht) erwähnt wird.
Nach dem Tod Leonhard Saalmanns (Linharten Salmans) verpflichtet sich sein Sohn den Hof bei Mühlhausen zu bewohnen und sich an die Rechtsprechung des Hochstifts Würzburg zu halten.
Dieser Brief wird von Georg Bazer (Georgius Borher), dem Abt des Klosters Oberzell (Obern Zell), wegen des Fleckens Moos (Moss) übergeben. Dieser Flecken besteht aus acht Höfen, die dem Kloster, und niemandem sonst, Zinsen und Gült zahlen. Der Flecken gehört auch niemandem, dem er Zinsen oder Gült schuldig ist. Was das Gericht und Recht anbelangt, müssen die Menschen von Moss ihre Angelegenheiten dem Gericht des Klosters Waldbrunn (Waldbrun) vortragen. Was Verbrechen wie Diebstahl, Mord, Körperverletzung und anderes betrifft, so wird dies nie vor diesem Gericht verhandelt, sondern vor einem Gericht in Würzburg.