Georg Egotz (Egotz, Georg) erhebt dem Stift Würzburg gegenüber die Forderung nach zwei Fischteichen, nimmt sie aber zurück.
Ludwig von Windheim (Ludwig von Windhaim) kauft von Bischof Berthold von Sternberg das Fischrecht in der mittleren Ebrach von Theinheim ()Theihaim) bis Prölsdorf (Preltsdorf) sowie das Fischrecht von Prölsdorf (Prelsdorf )bis zur Mühle Biberloch (muln Biberloch) und weitere Güter, nämlich die Rambacher Guldengülte (Rambacher Guldengüth), wie auch aus dem Eintrag zu Schlüsselfeld und Thüngfeld (Thunfeld) hervorgeht.
In der mittleren Ebrach übereignet Bischof Gerhard von Schwarzburg und nach ihm noch einmal das Kapitel das Fischereirecht vom Rambach (Rombach) beginnend bis in den Sandwiesenbach (Santbach) den Brüdern Hans und Peter Seibot (Hans vnd Peter Seibot gebruder). Dafür geben sie ihm das Zehntrecht, das sie am See vor der Stadt Schlüsselfeld (sehe vor der stat Slusselveld) haben.
Das Fischereirecht in der mittleren Ebrach von der Sandbach (Santbach) bis zum Sautümpel (Sawtumpfel) gehört zu den Pertinenzien des Amtes Thüngfeld (ambt Thunveld). Bischof Johann von Egloffstein und das Domkapitel geben Hans und Peter von Thüngfeld (Hanns vnd Peter von Thunfeld) das Recht als Lehen.
Die Fischweide zwischen Ober- und Untereisenheim und zwei Morgen Wald verleiht Bischof Johann von Egloffstein Konrad Eisenhut (Cuntz Eisenhut) und Hanns Merk (Hannsen Mercken) als erbliches Lehen. Die Abgabe, die sie jährlich von diesem Lehen zu leisten haben sind zwei Eimer Fische, die am Weihnachtsabend dem Hof zu übergeben sind.
Die Eselsgrube (Eselsgrub) ist ein Nebenarm des Mains und eine Fischzucht bei der Burg Klingenberg (Ain Altwasser vnd Fischwaide also genant bei Clingenberg gelegen) verleiht Bischof Rudofl von Scherenberg Hans Schmid aus Untereisenheim und seien Eben für 9 Gulden jährlichen Zins.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen an Heinrich Fuchs zu Wallburg (gemelter Fuchs) geht zunächst an Veit von Rotenhan (Veit von Rotenhan) und dann an Utz Schafhausen (Utz Schafhausen) über. Bischof Lorenz von Bibra löst die Verpfändung von Utz von Schafhausen für 142 Gulden aus.
Bischof Melchior verkauft mit Einwilligung seines Domkapitels rechtmäßig dem Ritter Valentin von Münster (Valtin von Münster Rittern) den Anteil des Stifts an Kleineibstadt (Clain Eibstatt) im Amt Wildberg zusammen mit 13 Mannschaften Vogteigericht sowie allen Nutzungen, die Fischteiche vor Ort mit dem Nutzungsrecht. Ausgenommen davon ist nur, was der geistlichen Gerichtsbarkeit unterliegt, das Landgericht, der Guldenzoll sowie die Zuständigkeit des Zentgerichts, was verschiedene Güter vor Ort betrifft. (4 hochrugen und fliessende wande an die Zent halbe gehorige). Daneben ist von dem Geschäft ausgenommen die Erbhuldigung von vier Männern, wovon drei den Adeligen unterstehen, die die Kriminalgerichtsbarkeit der Zent ausüben (zufraisten Edelleuth), und der vierte dem Spital in Königshofen im Grabfeld (spital zu Konigshofen im grabfeld). Für all diese Rechte soll Valentin von Münster 900 Gulden Bargeld geben, wofür er sie vom Hochstift als Manlehen erhält. Für die praktische Verwaltungstätigkeit soll er den Zentsaal mit einem Zentschöffen beschicken und sich an die übliche Zentverordnung halten.
Die Brüder Johann und Martin von Rotenhan zu Rentweinsdorf (Hanns vnd Mertin v Rotenhan zu Rentwigsdorf gebrudere) führen ein Tauschgeschäft mit Bischof Konrad von Bibra durch: Die 16 eigenen Lehenmänner der Brüder in Geroldshofen und Rügshofen, die jährlich 22 Fastnachtshühner und Handlohn zahlen (für je 10 Gulden Ertrag wird je ein Gulden abgegeben), werden gegen die Abgaben von Zins und Gülte zu Gräfenholz (Greffenholtz) und das Fischereirecht in der Baunach mit der Furt und dem Nebenstrom (Altwasser) getauscht. Das Tauschgeschäft findet mit der Einwilligung des Domkapitels statt. Das, was die Brüder vom Bischof erhalten, wird ihnen als ritterliches Mannlehen gegeben.
Die von Rotenhan (Rottenhan) erhalten Zinsen, Gült und ein Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Grevenholtz) von Bischof Konrad von Bibra zu Lehen. Im Tausch dafür geben sie dem Stift ihre Lehen und Lehensmänner in Gerolzhofen (Geroldshofen) und Rügshofen (Rugshoven) zurück. Eine weitere Hand merkt an, dass am 10. Mai 1557 der Zehnt zu Gräfenholz an Martin von Rotenhan (Martin von Rottenhan) erblich für 600 Gulden verkauft wird.