Graf Otto von Botenlauben (Graff ott von Bottenleben) verkauft das gesamte Dorf Roth (Rod) im Amt Fladungen (fladingen) gelegen, zusammen mit dem Amt Hildenburg (Hiltenberg) und Lichtenburg (lichtenberg) an Bischof Hermann von Lobdeburg.
Das Dorf Schwarzbach (Schwartzbach) gehört zum Marschallamt des Hochstifts. Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die beiden die Schlösser Hildenburg (Hiltenburg) und Lichtenburg (Lichtenberg) von Graf Otto von Henneberg-Botenlauben (Otten von Bottenlauben dem iungern), wozu auch das Dorf gehört.
Bischof Johann von Brunn und dessen Vorgänger schulden den Brüdern Heinrich und Eucharius von der Tann (Heintzen vnd Eucharius von der Than) sowie deren Geschwister 5200 Gulden. Von dieser Summe stehen den Brüdern Heinrich, Friedrich und Sebastian (Hainrichen von der Than domhern, Fritz vnd Bastian von der Than) 717 Gulden zu. Dafür verpfändet der Bischof ihnen sein Schloss Hildenburg (Hildenberg) und die Stadt Fladungen (Fladungen) mit den zugehörigen Dörfern, dem Amt und allem Zugerörigen. Er verpflichtete sich ebenso dazu diese 717 Gulden über ein Jahr hinweg abzubezahlen, für die Summe erhalten sie einen Zins von 42,5 Gulden und 45 Malter Hafer. Die restlichen 4483 Gulden will der Bischof innerhalb von sechs Jahren abbezahlen, auf die er pro 18 Gulden einen Gulden Zinsen zu zahlen hat. Die Zinsen müssen jährlich mindestens zur Hälfte oder einem Drittel entrichtet werden.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Sebastian von der Tann (Sebastian von der Thamm) im Gegenzug für 4483 Gulden Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (Schloss Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen), Steinach an der Saale (Staina) sowie das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) amtmannsweise. Die Erträge aus Nutzungsrechten des Pfands sollen Sebastian von der Tann jährlich zwölf Gulden für einen einbringen. Sollten die Einkünfte durch das Pfand diesen Satz nicht decken, sollen die überschüssigen Gefälle der Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorf) dafür verwendet werden. Diese Übereinkunft ist verschriftlicht und übergeben.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (schlos Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen) und das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) mit anderen Dörfern und Nutzungsrechten für 11990 Gulden an den Grafen Georg I. von Henneberg-Aschach (Graue Georgen von Hennenberg).
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Graf Otto von Henneberg-Aschach (Graue Oten) die Schlösser Hildenburg und Steinach. Da die verschriebenen Gulden an Wert verlieren, fordert Graf Otto von Henneberg 1110 Gulden als Ausgleich. Die beiden einigen sich und Bischof Rudolf von Scherenberg bezahlt ihm 600 Gulden. Da der Goldgulden über die Dauer der Verschreibung von 47 Jahren insgesamt um ein Neuntel an Wert verliert, lässt Bischof Lorenz von Bibra im Jahr 1496 neue Silbermünzen, Schilling, Pfennige und Heller, prägen
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt gestattet es Thomas Barthelwesen (Thomassen Barthelwessen), eine Mühle am Bach bei Rod (Rodt) und der Hildenburg zu bauen. Hierfür muss Thomas Barthelwesen am 11. November jedes Jahr Zinsen abgeben. Von diesen Zinsen gehen zwei X, zwei X, zwei Zwölfer. 20 Denare in die Kellerei, zwei Fron des Landes vom Schloss Hildenburg oder zwei Zwölfer. Erbhuldung, Steuer,
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt vererbt Martin Bockheinz (Martin Bokhaintzen) die Wüstung Schandenhof (Schanten) für jährlich entweder acht Malter Korn, acht Malter Hafer nach fuldischem Maß und zwei Sommerhühner; acht Pfenninge und ein Fasnachtshuhn; acht Pfenninge und ein schonbraden oder acht Pfennige und als Handlohn jeweils ein Gulden pro 20 Gulden des Schlosses Hildenburg (schlos Hilt).