Eintrag der Nachtragshand: Dem Hirtenmeister Stimprecht Füsenkoch (Stimprecht Fuesenkoch
Dietrich Flieger (Dietrich Flieger) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe ein Viertel des Zehnts zu Humprechtshausen (Himmprechtshausen). Dieses Viertel gibt er auf, es wird Heinrich Cramer (Hainrich Camer) verliehen. Heinrich Camer verkauft besagtes Viertel an Heinrich Bracher (Henlein Bracher), einen Bürger zu Haßfurt (Hasfurt), der es ebenfalls von Bischof Albrecht erhält. Das andere Viertel am Zehnt zu Humprechtshausen empfangen Wilhelm von Maßbach (Wilhelm von Maspach) und seine Brüder von Bischof Albrecht. Heinrich Bracher gibt sein Viertel auf, das danach an Heinrich Sachsen (Hainrich Sachsen) verliehen wird. Wilhelm von Maßbach erhält (?) ein Viertel des Zehnts zu Humprechtshausen von Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Wilhelm von Maßbach (Wilhelm von Maspach) verpfändet den halben Zehnt von Humprechtshausen (Humprechtshausen) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Dieser belehnt damit Wilhelm von Schwanberg (Wilhelm von Schwanberg) und seine Miterben, die Töchter des Wilhelm von Maßbach.
Die Herren von Hund verpfänden Hornberg dem Herzog Otto von Pfalz-Mosbach und den Markgrafen (Hertzog Ot vnd den Marggrauen). Ansonsten gibt es keine weiteren Informationen zu Hornberg.
Dietrich von Obersfeld erhält von Bischof Gerhard von Schwarzburg den Zehnt zu Hungers und etliche andere Stücke. Er unterschreibt, dass das Stift die Stücke für 30 Mark Silber wieder ablösen kann.
Lorenz Fries erklärt, dass er keine Unterlagen dazu findet, wie Hornberg an der Jagst (Hornburg) unter Bischof Gerhard von Schwarzburg an das Stift Würzburg kam. Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Martin von Mergentheim (Mertin von Mergenthaim) 1300 Gulden, davon 1000 Gulden in Bar und 300, die er in Hornberg an der Jagst verbauen solle. Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet ihm den Ort Hornberg an der Jagst samt Burg. Diese Verpfändung erneuert Bischof Gerhard von Schwarzberg wieder. Er behält dem Stift ewige Öffnung und Ablösung vor. Hinzu kommen noch 900 Gulden, die sich folgend aufteilen: 250 Gulden verbaut Bischof Gerhard von Schwarzberg an dem Schloss Hornberg an der Jagst, 250 Gulden Zinsen. Der Pfandschilling steigt auf 1900 Gulden. Johann von Hohenlohe (Johanns von Hohenlohe) hat auch Gefälle und Rechte in Hornberg an der Jagst, die er an Bischof Johann von Egloffstein und das Stift verkauft.
Später kommt das Schloss Hornberg an der Jagst von Martin von Mergentheim (Mertin) an Johann Stang und Adam Hündlein (Hanns Stang vnd Adam Hündlein). Diese schwören einander den Burgfrieden. Dem Stift Würzburg ist das Recht auf Wiederauslösung jedoch vorbehalten. Johann Stang tauscht einen Teil von Hornberg mit Konrad von Babenburg (Cuntz von Bebenburg). Beide erteilen dem Bischof Johann von Brunn ein Revers, dass sie dem Stift die Öffnung und Wiederauslösung zugestehen. Adam Hündlein verpfändet einen Teil seines Teils an Herzog Otto für 200 Gulden. Diese streiten sich, werden jedoch von Ludwig von Sickingen und Konrad Wittstadt zu Hagenbuch (Lutwig von Sickingen vnd Conrat Witstat zu Hagenburch) vertragen. Auch dieser gesteht dem Stift Würzburg Öffnung und Wiederauslösung zu. Bischof Johann von Grumbach übergibt die Hälfte der Burg Hornberg für 150 Gulden amtmannsweise an Friedrich von Grumbach (Fritz von Grumbach).
Heinrich Marschall von Raueneck (Haintz Marschalck von Raugeneckcloster zu Kunigsperg) noch ein Viertel des Zehnts in Humprechtshausen (Humprechtshausen) zu Lehen. Hierfür erhält er vom Kloster Fischrechte als Pfand für sich und seine Nachkommen an der Baunach bei Rauheneck. Bischof Rudolf von Scherenberg, von dem die Mönche diese Fischrechte aufgetragen bekommen haben, bewilligt die Übetragung. Die Mönche bestätigen diese Verpfändung.
Bischof Rudolf von Scherenberg nimmt 1000 Gulden von Heinrich Link zu Schwabach (hainrich Linck zu Swabach) und verschreibt ihm dafür 50 Gulden auf der Bede von Iphofen (Jphouen), die er jährlich zu Cathedra Petri erhalten soll.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet 100 Gulden an jährlichen Kammergefällen, 18 Batzen für einen Gulden und 2000 Geldgulden an Heinrich Wolff von Herbilstadt (Hainrich Wolff von Herbilstatt). Die 2000 Geldgulden, die durch Matthias von Herbilstadt Domherr, in seinem Testament dem Geschlecht von Herbilstadt vermacht wurden, sollen als ritterliches Mannlehen an die zwei ältesten weltlichen Erben vom Hochstift verliehen werden. Unter der Einwilligung Bischofs Konrad von Thüngen wurden die Abgaben an Georg und Philipp von Herbilstadt (Jorg vnd Philips) als Ältesten in der Grafschaft Wertheim angelegt. Heinrich Wolff erhält die Abgaben von den beiden von Herbilstadt und verkauft sie an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt auf Wiederlösung mit einer Frist, die ein Vierteljahr vor Petri endet. Bei der Auslösung wird die Summe 2000 Gulden wieder eingesetzt.