Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Zentgerichtsbarkeit von Herpf (Herpf oder Herf) von Graf Otto von Henneberg-Botenlauben (Graue Ot von Botenlauben).
Bischof Berthold von Sternberg kauft dem Nürnberger Burggraf Friedrich III. von Hohenzollern (Fridrich zu Nurenberg) für 300 Mark lötiges Silber und 730 Pfund Heller das Schloss hinter dem Frankenberg ab. Da er die Summe nicht in bar bezahlen kann, setzt er Friedrich dafür die beiden Dörfer Burgbernheim (Burck Bernheim) und Herbolzheim (Herboldshaim) mitsamt dem Bernheimer Wald ein. Sollte Berthold die Kaufsumme in den nächsten 12 Jahren nicht zahlen, gehen die Dörfer in Friedrichs Eigentum über. Berthold vermag die Summe nicht zu bezahlen. Die Dörfer werden erst von Bischof Otto von Wolfskeel wieder abgelöst.
Der Zoll in Hergolshausen (Hergoldshausen) wurde von Bischof Manegold an den Würzburger Bürger Heinrich Staudigel (Hainrich Staudigel) für 200 Pfund Haller verpfändet. Diese kauft Albrecht von Heßberg (her Albrecht von Hespurg) mit Erlaubnis von Bischof Albrecht von Hohenlohe unter Vorbehalt der Wiederauslösung.
Graf Hermann von Henneberg (Graue Herman von Hennenberg) verkauft seine eigenen und andere Leute zu Herbesueld an Bischof Albrecht vom Hohenlohe und sein Stift.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsueld) verkauft 12 Malter Gült in Hergolshausen, welche er vom Stift Würzburg als Lehen hat, mit Erlaubnis von Bischof Gerhard von Schwarzburg an Friedrich Berwig (Fritz Berwig) und Johann Wergenheim(Hanns Wergenhaim), Bürger von Kitzingen. Diese verpfänden ein Jahr lang jeder je ein Malter für 31,5 Pfund Heller.
Bischof Johann von Brunn kauft Weiprecht von Helmstadt (wirprechten von Helmstat) ewige Gülte von drei Malter Korn und zwei Malter Getreide und weiterer Güter in Heßlar (Heßler) für 2500 Gulden ab.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg kauft von Johann von Seckendorff (Hantzen von Seckendorf ) einen Hof in Herleshof im Amt Klingenberg (Herres ain hof im ambt Clingenberg) für 200 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft den Zehnten von Herchsheim (Herichshaim) an Wilhelm und Walther Zobel von Giebelstadt (Wilhelm vnd Walther den Zöbeln zu Gibelstat) für 600 Gulden mit dem Recht auf Auslösung. Ein Achtel des Zehnten fällt Lorenz von Bibra heim und dieser verleiht es an Nikolaus von Dettelbach (Claus von Detelbach), der wiederum das Achtel an das Stift Würzburg verkauft. Noch ein Achtel am Zehnt sagt Lorenz von Bibra Adolf von Bibra (Adolf von Bibra) zu. Dieser stirbt und das Achtel wird an seinen Bruder Friedrich verliehen, der es wieder für 100 Gulden an das Stift verkauft.
Bischof Rudolf von Scherenberg kauft von Johann Gleck (Hanns Gleck) aus Hergolshausen (Hergoldshausen) die Gaststätte und ein Gut in Hergolshausen ab für 126 Gulden.
Den Zehnt zu Herbelsdorf trägt zur Hälfte Ritter Ewald von Lichtenstein (Ewalt von Liechtenstein). Den anderen Teil tragen Nikolaus und Johann Züberbein (Claus vnd Hanns die Züberbein) von Ewald als Mannlehen. Ewald verkauft seine Rechte an dem genannten Zehnt an Bischof Lorenz von Bibra und sein Stift. Etwas später verkaufen Johann zu Gratsdorf (Hanns zu Gratsdorf), Nikolaus zu Dietersdorf (Claus zu Dietersdorf) und Johann zu Mirsbach (Hanns zu Mirspach), genannt die Züberbein ihren halben Zehnt ebenfalls an Bischof Lorenz für 138 Gulden.