Hermann von Thüngfeld (Herman von Tunueld) empfängt von Bischof Gottfried von Hohenlohe die Mühle zu Michelau (Michelau) im Steigerwald bei Gerolzhofen (Gerolzhofen) als Pfand auf Wiederlösung.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet die Zent Mittelsinn auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn verpfändet das Dorfgericht zu Mürsbach (Mirsbach) mit etlichen Gütern, dem Hofrat und anderem, wie den Verspruchleuten, an Apel von Liechtenstein (Apeln von Liechtenstain).
Die Wüstung Merlach (Merlach) des Hochstifts Würzburg unterhalb des Betzberges verschreibt Bischof Johann von Brunn den Brüdern Matthias und Peter von Lichtenstein (Mathisen vnd Peteren von Liechtenstain) für 300 Gulden auf Wiederlösung. Im folgenden Jahr 1432 wird die Summe um 200 Gulden erhöht. Dem Stift steht weiterhin das Recht auf Wiederlösung zu.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 2000 Gulden von Konrad von der Kere (Contzen von der Kere) und benutzt diese Summe für die Ablösung des Amtes Klingenberg (ambts Clingenberg) und verschreibt ihm und seinen Erben dafür jährlich 100 Gulden Zinsen, nämlich 50 Gulden auf die Stadt Mellrichstadt (Melrichstat) und 50 Gulden auf das Dorf Oberstreu (Oberstrai).
Nach dem Tod von Martin und Georg von Bibra (Mertin vnd Georg von Bibra) gibt Valentin Geisenheimer ( her Valtin Geisenhaimer), Vikar der St. Nikolaus Kapelle in Mellrichstadt (Melrichstat), den Brüdern Konrad und Lamprecht von Bibra (Conraten vnd Lamprechten von Bibra) mit Bewilligung von Bischof Lorenz von Bibra die 1000 Gulden heraus. Damit werden die 50 Gulden auf Mellrichstadt abgelöst. Die Ablösung wird jedoch dem Hochstift Würzburg vorbehalten.
Die Brüder Konrad und Lamprecht von Bibra (Conrat vnd Lamprecht von Bibra gebrüder) quitieren Bischof Lorenz von Bibra die 1000 Gulden. Bischof Lorenz von Bibra verweist die jährliche Zinszahlung über 50 Gulden an die St. Nikolaus Kapelle in Mellrichstadt (Melrichstat).
Bischof Konrad von Thüngen löst die Wüstung Merlach (Merlach) und die Wüstung Betz (Betz) von Lukas von Lichtenstein (Lucasen von LiechtenstainSetzebdsdorf) dem Hochstift und erhält sie als Mannlehen zurück.
Den ganzen Zehnt von Memmelsdorf (Memelsdorf) und den halben Zehnt von Rothenberg (Rotenberg) empfangen die Herren von Memmelsdorf (die vom Memelsdorf) vom Stift Würzburg als Mannlehen. Auf Bitten des Wilhelm von Memmelsdorf (von Memelsdorf wilhelmen) erkennt Bischof Rudolf von Scherenberg es auch seiner Frau, einer Geborenen von Milz (Miltz) für 120 Gulden an. Als Wilhelm von Memmeldorf (Memelsdorf wilhelme) ohne männliche Erben stirbt, müssten die Zehntrechte an das Stift zurückfallen. Es wird jedoch nicht zurückgefordert und die Witwe Wilhelms verkauft den Zehnt an Johann von Milz (Hannsen von Miltz) und seinen Sohn Wolfkonrad von Milz (Wolfconraten) für 120 Gulden. Nach deren Tod gibt Sebastian von Lichtenstein (Sebastian von Liechtenstain) mit Wissen und Erlaubnis von Bischof Konrad von Thüngen und dem Domkapitel Wolfkonrad von Milz die geforderten 120 Gulden und löst den Zehnt für das Hochstift Würzburg auf Ablösung.
Der Metzger Gallus (Gallen) zu Ochsenfurt (Ochsenfurth) zahlt jährlich 100 Gulden Zinsen auf das Kammergefälle, welches er für 2000 Gulden auf Wiederlösung verpfändet bekommt.