Eberhard und Friedrich Schenken von Roßberg (Eberhart und Fritz Truchsessen vom Rosperg gebrudere) empfangen Gadheim (Gadhaim), ein Dorf bei Güntersleben (Gunderslauben) von Bischof Andreas von Gundelfingen als Mannlehen. Dabei handelt es sich um eine Pfandschaft des Stifts Würzburg in Höhe von 74 Pfund Heller.
Bereits zuvor verpfändete Bischof Mangold von Neuenburg das Dorf an die Truchsessen von Rosberg, um Schäden zu begleichen, die sie bei Straubing erlitten hatten. In diesem Zusammenhang werden auch noch der Berg Rosberg (Roßberg) und die Burg Ravensburg (Rabenspurg) erwähnt. Cord Ulrichs: Vom Lehnshof zur Reichsritterschaft – Strukturen des fränkischen Niederadels am Übergang vom späten Mittelalter zur frühen Neuzeit. Franz Steiner Verlag Stuttgart, Stuttgart 1997
Abt Heinrich von Fulda (Abbt Hainrich von Fulde) wird von Bischof Wolfram von Grumbach, dessen Amtleuten und Dienstmännern mit Krieg überzogen, wobei bei seinem Kloster Schäden entstehen und er gefangen genommen wird. Aber König Ludwig IV. befiehlt, ihn wieder freizulassen. Daraufhin erscheinen beide Parteien vor einem Gericht, das aus dem Abt von Erbrach, dem Landkomtur des deutschen Ordens, Konrad von Gundelfingen, Graf Friedrich von Truhendingen und Burgraf Friedrich von Nürnberg (Conraden von Gundelfingen Landkomptur deutschen ordens, Graue Fridrichen von Truhendingen vnd Burggraue Fridrichen von Nurenberg) besteht. Dieses Gericht entscheidet, dass Bischof Wolfram den Abt Heinrich entschädigen muss. Hierfür soll er 8509 Pfund Haller an ihn zahlen. Doch Bischof Wolfram empfindet das als zuviel. Aus diesem Grund wird von beiden ein neues Gericht zu Rate gezogen, welches aus König Ludwig, Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Berthold von Henneberg (B. Matthien von Maintz vnd Graue Bertholden von Hennenberg) besteht. Dieses Gericht urteilt, dass Bischof Wolfram Abt Heinrich für seinen erlittenen Schäden 6000 Pfund Heller zahlen soll. Dies soll bis zu der zweiten nachfolgenden Lichtmess (Maria Lichtmess, 2.Februar) bezahlt werden, was von 30 statthaften Adeligen bezeugt werden muss. König Ludwig gibt Bischof Wolfram seine Huld zurück und stellt ihm dafür eine besiegelte Urkunde aus. Dieser Vertrag wird in Nürnberg geschlossen. Am 27.Mai 1324 quittiert er Abt Heinrich, den entandenen Schaden. Daraufhin zahlt Bischof Wolfram am Vorabend zu Nikolaus im Jahre 1325 Abt Heinrich 4500 Pfund, die der Abt quittiert.
Erzbischof Matthias von Mainz versöhnt Bischof Wolfram von Grumbach mit Abt Heinrich von Fulda. Er bestimmt, dass beide Fürsten ihre künfitgen Auseinandersetzungen friedlich mit rechtlichen Mitteln klären sollen. Jeder soll seine Eroberungen zurückgeben, sodass der status quo vor dem Krieg wieder hergestellt wird. Der Bischof soll die eroberten Kirchhöfe herausgeben, die Gefangenen frei lassen und die Brandschatzung unterlassen. Was ihm gehört, solle er wieder erhalten und sie sollen aufhören, gegeneinander Krieg zu führen. Beide sollen dem Bischof von Mainz ein Reversschreiben ausstellen.
Heinrich von Seckendorf (Seckendorff), genannt Aberdar, dient Bischof Johann von Brunn über viele Jahre hinweg, unter anderem in dem Zug gegen die Hussiten und in der Auseinandersetzung mit den Städten. Da jener hierbei viele Pferde verloren hat, verpfändet ihm Bischof Johann für die geleisteten Dienste und erlittenen Schäden das Amt Bütthard (Buthert) für 1000 Gulden.
Im Städtekrieg brechen die Heidingsfelder (die von Haidingsfeld) den vor der Stadt liegenden Hof des Klosters Waldsachsen (closter Waldsachsen) ab. Abt Johann Wendel (abbt Johann) fordert eine Wiedergutmachung. Unter Schlichtung von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg einigen sich die beiden Parteien darauf, dass die Heidingsfelder dem Abt eine anderere Behausung und Hofstatt in Heidingsfeld geben sollen.
Kaspar von Buchenau der Jüngere (Buchenaw der Junger) wird zum Feind des Hochstifts Würzburg. Bei einem Angriff seinerseits kommt es zu Brandschatzungen, Gefangennahmen und Morden.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Weil Sigmund von Thüngen (Sigmund von Thungen) in Geiselwind einfällt und das Dorf plündert, schickt Kaiser Friedrich III. ein Mandat an Bischof Rudolf von Scherenberg.
Christoph Fuchs von Bimbach ist Marschall des Bischofs Rudolf von Scherenberg, sowie Amtmann zu Zabelstein, Raueneck und Bramberg (Leutzendorf, Cristoff Fuchs, der B. Rudolfen Marschalck, auch Amptman zum Zabelstain, Rauheneck vnd Bramberg). Im Dienst des Hochstifts verliert er viel Geld und Schlachtrösser, die er vom Hochstift erstattet haben möchte. Deswegen gerät er in einen Rechtsstreit mit Bischof Rudolf, der auf die Weise entschieden wird, dass Bischof Rudolf ihm 160 Gulden gibt. Dafür erhält der Bischof von Christoph Fuchs von Bimbach eine Quittung.
Die Fürsten bewilligen König Maximilian eine finanzielle Hilfe für seinen Ungarnzug. Daher bezahlen die Bürger von Eibelstadt durch Michael Beihel ( Michel Beiheln), ihren Bürgermeister, dem Bischof von Würzburg ihren Anteil von 30 Gulden in Gold.
Bischof Konrad von Thüngen gibt dem Büchsenmeister Ludwig Bub (Bub) ein Viertelhaus am Würzburger Schuhmarkt aus Gnaden.