Das Schloss und die Stadt Möckmühl (Meckmuln) sind Eigentum des Hochstifts Würzburg und der Grafschaft von Hohenlohe zu Lehen. Albrecht von Hohenlohe (her albrecht) empfängt beides samt allen Zugehörungen von Bischof Otto von Wolfskeel zu Lehen.
Albrecht von Hohenlohe (Albrecht von Hohenlohe) stirbt ohne leibliche Erben, weshalb Möckmühl (Meckmuln) an Bischof Otto von Wolfskeel zurückfällt. Er gibt es den Brüdern Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim und Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfriden von Hohenlohe [...]seines brueders) zu Mannlehen im Tausch für deren Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die diese zu Kitzingen (Kitzingen) und Heidingsfeld (Haidingsueld) besitzen.
Bischof Otto von Wolfskeel verkauft Gottfried von Hohenlohe-Weikersheim (Gotfrieden von Hohenlohe) die Stadt und das Schloss Möckmühl (Meckmuln) mit allem Zugehörungen zu Mannlehen. Dafür erhalten der Bischof und sein Hochstift erblich alle Rechte, Obrigkeiten und Gefälle, die Gottfried und sein Bruder Kraft von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft sein brueder) zu Kitzingen und Heidingsfeld besitzen.
Kraft III. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafft von Hohenlohe), der Sohn von Kraft II. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften), bietet Bischof Otto von Wolfskeel Schloss und Stadt Röttingen (Rötingen an der Tauber) zum Kauf an. Da Schloss und Stadt Röttingen jedoch Lehen des Hochstifts Fulda (Fulde) sind, verpfändet Kraft III. dem Hochstift Würzburg anstelle dessen Langenburg (Langenberg), Schloss Lichteneck (Liechtenek), Ingelfingen (Jngelfingen) und Möckmühl (Meckmulen), mit der Frist von einem Jahr, Stadt und Schloss Röttingen an sich zu bringen. In dieser Verpfändung steht, dass Kraft III. Stadt und Schloss Möckmühl dem Erzstift Mainz auf Wiederlösung verpfändet. Da Bischof Otto deren Lehnsherr ist, geschieht dies ohne Zweifel mit dessen Bewilligung.
Bischof Johann von Brunn gibt Konrad von Weinsberg (Conraten von Weinsperg) Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) zu Mannlehen.
Bischof Johann von Brunn gibt Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) Graf Philipp von Nassau- Saarbrücken-Weilbrug (Philipsen von Nassau) zu Lehen.
Graf Philipp von Nassau-Saarbrücken-Weilburg (Philips von Nassau) übergibt Schloss und Stadt Möckmühl an Graf Georg von Henneberg-Aschach (Georgen von Hennenberg) und dieser wiederum an Graf Michael von Wertheim (Grave Michelen von Werthaim) zu. Diesem gibt Bischof Johann von Brunn schließlich das Lehen.
Schloss und Stadt Möckmühl (Mekmuln) kommen durch einen Vertrag wiederum an Kraft V. von Hohenlohe-Weikersheim (Crafften von Hohenlohe). Dieser verpfändet beides mit Wissen und Bewilligung Bischof Johanns von Brunn an Johann von Dürn (Hannsen von Düren) und dessen Erben für 12.000 Gulden auf Wiederlösung.
Margaretha von Seinsheim (Margareth von Saunshaim) bestätigt den Kauf des Schlosses Marktsteinach (Markstainach) mit Bewilligung ihres Curators und entäußert sich der Güter.
Melchior Sutzel von Mergentheim (Melchior Sützel von Mergethaim) verkauft das gesamte Schloss Marktsteinach (schlos Marrkstainach) und die Hälfte des Gerichts mit allen Zugehörungen an Bischof Lorenz von Bibra und das Hochstift Würzburg für 1600 Gulden.