Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des elften Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Bad Windsheim Windshaim und wird vom Probst des Stifts St. Gumpert in Ansbach (Onoldsbach) verwaltet. Das Kapitel hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des zwölften Erzpriesters fallen die Pfarrer zu Fulda (Fulde), Kämmerzell (Camerzell), Hünfeld (Haumfeld) und Rasdorf (Rasdorf). Es wird vom Pfarrer in Fulda verwaltet.
Die zehn der insgesamt zwölf Erzpriester, die in Würzburg wohnen, oder ihre jeweiligen Offizialen halten ihr Gericht am Bruderhof in Würzburg in einem eigenen Gerichtshaus, das Consistorium causarium genannt wird, ab. Dies geschieht immer dienstags, donnerstags und samstags nach der Mittagszeit. Außerdem soll jeder Erzpriester, der in Würzburg wohnt, einen eigenen Offizial haben, der bestimmte Vorgaben erfüllt (der from, geschickt, erfaren und gelert sei). Die Erzpriester beziehungsweise ihre Offizialen sollen in ihren Gerichtsbezirken jährlich Visitationen machen und ein Sendgericht halten.
Die Pfarrer in Heidenfeld ( Haidenveld) unterstehen keinem der zwölf Erzpriester des Bistums Würzburg, sondern der Heidenfelder Propst ist ihr Erzpriester. Dieses Privileg stammt von Bischof Embricho.
Der Priester Hermann Küchner (Herman Kuechner) aus Nürnberg (Nuremberg), der eine Zeit lang in Würzburg war, erfindet etliche Artikel und Lehren, die bezüglich der Ansichten der Kirche irrtümlich sind. Darum erklärt Bischof Otto von Wolfskeel als Vertreter der Heiligen Kirche und der Gläubigen ihn öffentlich zum Ungehorsamen. Doch da der Priester seine Lehren widerruft und Buße und Besserung verspricht wird er wieder in der Kirche aufgenommen.
Bischof Albrecht von Hohenlohe und sein Kapitel verpfänden Ischershausen, ein Dorf bei Meiningen, an den Dechant und das Kapitel St. Gilgen Stift zu Schmalkalden (S Gilgen stifft zu Schmalkalden) für 900 Haller. Das Stift Würzburg behält sich das Recht auf Leibeigenschaft und die Landbede vor.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dem Pfarrer von Hoheim (Hohe), welches als Pfarrei dem Kloster Kitzingen (closter Kitzingen) eingegliedert ist, eine Vollmacht.
Herr Martin Maiersbach (Mertin Maiersbach) ist Dechant zu Neumünster. Er war zuvor auch im Rat von Bischof Rudolf von Scherenberg und Kammermeister. Es lässt sich finden, dass der Bischof ihm seine redliche Rechnung über Einnahmen und Ausgaben quittiert. Wegen eines toten Pferdes und Untreue lässt er ihn verhaften und stellt ihm für den Schaden 1000 Gulden mit Bürgschaft in Rechnung. Es kommt zu einer Fehde (vrphede). Vor seinem Tod setzt er ein Testament auf und macht eine Stiftung an Römhild (Röimhilt).
Dem Spital zu Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen) wird eine Vikarie (Vacarei) gestiftet. Deren Besitzer soll seit je her den Gottesdienst halten und das Spital verwalten. Da jedoch nicht jeder für eine solche Administration geeignet ist, verordnet Bischof Rudolf von Scherenberg die Administration, indem er dem Vikar (Vicari) und dessen Nachfolger Einkünfte aus dem geistlichen Amt (competentz) zusichert und ordnet an, dass die Verwaltung des Spitals und dessen Güter einem geschickten Laien übertragen wird.
Kratzenning ist ein Haus, das dem Dompfarrer von Würzburg als Lehen gegeben wird. Dazu gehört auch der Altar der Kapelle auf dem Judenplatz, der unter der Aufsicht des Pfarrers Johann Grassenmann (Johan Grassenman) und des Patrons und Kollators Ludwig von Seinsheim (Ludwig von Seinsheim) steht. Bischof Friedrich von Wirsberg bestimmt zum Ordinarius.