Ursprünglich gab es in Würzburg einen Eiermarkt, auf dem auch ein Gericht abgehalten wurde. Dieser Markt fand bei der behausung zu der Auln genant statt, dort wo zu Fries Lebzeiten der Fischmarkt stattfindet.
Als die Häuser der Juden am Platz vor der Marienkapelle geräumt werden, wird der Eiermarkt verlegt.
Der Kämmerer oder der Stäbler des Würzburger Bischofs fungiert als Richter über die Juden in Würzburg. Später übernimmt diese Funktion ein Rabbi.
Fries fasst zusammen, dass er über alle geistlichen und weltlichen Gerichte der Stadt Würzburg und innerhalb des Stifts und Herzogtums Franken einen Eintrag verfasst hat, ebenso über alle auswärtigen geistlichen und weltlichen Gerichte und ob der Würzburger Bischof, seine Grafen, Herren, Ritter, Knechte und ander Untertanen und Angehörige des Stiffts vor ein auswärtiges Gericht gezogen werden können oder nicht.
Für Informationen über Geschworene und Schiedsrichter, die über Bautätigkeiten in der Stadt Würzburg entscheiden, über die Geschworenen für Messen und über Schiedsrichter über Feldgüter verweist Fries auf den Eintrag unter dem Stichwort Gericht.
Während der Amtszeit von Bischof Albrecht von Hohenlohe hat das Geschlecht von Rebstock das Gericht über die Leute, die am Eiermarkt leben, inne. Kuno von Rebstock (Kun vom Rebstock) erhält das Gericht als Lehen. Die Nachtragshand fügt folgendes hinzu: das Schloss Rottenbauer (Rottenbaur schlos) und Frickenhausen (Frikenhausen).
Heinrich von Rebstock (Haintz vom Rebstock) erhält das Gericht auf dem Eiermarkt zur Hälfte als Lehen von Bischof Gerhard von Schwarzburg.
Alle Leute und Güter, die innerhalb des Viertels um das Kloster St. Stephan, die St. Peter Kirche und das Kloster St. Agnes leben, fallen in den Gerichtsbezirk des sogenannten Steffansgerichts zu Sande (der Name leitet sich vom Namen des Vorstadtviertels, genannt Sand, ab). Dem Gericht steht stets der Abt von St. Stefan vor. Der Abt richtet ausschließlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wovon ausdrücklich Verbrechen wie Totschlag, Diebstahl und Körperverletzungen ausgenommen sind. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt dem Kloster St. Stephan den Gerichtszwang. Die Nachtragshand fügt noch folgendes hinzu: der Abt des Klosters St. Stephan erhält irgendwann das Recht, das Gericht und die Nutzung dessen zu verkaufen. Zu einem Zeitpunkt verkauft ein Abt des Klosters das Gericht an den Stift zu Würzburg.
Johann Ubelein (Hanns Ubelein) hatte das Hofschultheißenamt des Gerichts zu Pleichach als Lehen des Bischofs inne. Als er aber stirbt, erheben sein Schwiegersohn Balthasar Zingel ( Baltassar Zingel sein aiden) und seine Tochter Margarethe Hildebrand (Margaretha Hiltbrantin sein dochter) Ansprüche an das Amt. Bischof Rudolf von Scherenberg kauft der Witwe von Johann Ubelein, Margarethe Schletz (Margarethen Schletzin des Ubeleins nachgelassen hausfrawen), das Amt ab und verspricht ihr, die Ansprüche von Balthasar Zingel und Margarethe Hildebrand abzuwehren.
Bischof Rudolf erlässt ein Verbot, in dem festgelegt ist, dass kein geistlicher und kein weltlicher Einwohner Würzburgs Getreide teurer verkaufen darf als für sieben Pfund. Außerdem darf kein Getreide außerhalb der Stadt verkauft werden. Bei Verstoß ist eine Bußgeldzahlung von einem Gulden pro verkauftem Malter fällig. Zusätzlich ist es nicht gestattet, Fleisch aus der Stadt auszuführen - weder auf dem Land- noch auf dem Seeweg. Ausnahme hiervon bildet der Wochenmarkt: wenn dieser stattfindet ist es den Besuchern und Verkäufern gestattet, einen oder zwei wagstail auszuführen. Die Regelungen werden vom Oberrat überwacht und bei Verstößen vollzieht dieser auch die Strafe.