Auf der Mainbrücke in Würzburg muss Zoll entrichtet werden.
Das Brückengericht wird so genannt, weil es neben der Alten Mainbrücke in Würzburg gehalten wird. Weitere Bezeichnungen sind Landrecht, Oberste Zent und Stadt- oder Saalgericht.
Die Reichsschultheißen nehmen die Einwohner von Untereuerheim und - wie die Nachtragshand anmerkt - auch der Orte Donnersdorf (Dampdorff), Gochsheim (Gochshaim), Obereurheim (Urhaim), Mainbernheim (Bernhaim), Hüttenheim in Bayern (Huttenhaim), Gutenstetten (Tuttenstetten), Bad Windsheim (Windshaim) unter ihren Gerichtszwang und entziehen sie durch andere Neuerungen der Oberhoheit des Hochstifts Würzburg. Die Nachtragshand spricht hier von Geleitrecht auf den Straßen (strass), das Recht zur bezeichnung von Märkten (Markzaichen) und dem Münzrecht (Muntz). Bischof Hermann klagt dies König Heinrich [VII.], der zugunsten des Stifts entscheidet und die berührten Rechte dem Stift in einger besiegelten Urkunde zustellt.
Die Fähre von Eibelstadt verleiht Bischof Johann von Egloffstein dem Verweser der Domprobstei, Herrn Arnold Hertwig, Chorherr im Neumünsterstift (hern Arnolden Hertwigen Corheren zum Newenmunster), zum Manlehen, mit der Bewilligung, dass diese Fähre danach dem Bürgermeister und dem Rat von Eibelstadt auch zum Mannlehen verliehen werde.
Die Landstraße durch Ebelsbach, die Altgasse genannt, wurde durch eine Überschwemmung unbefahrbar. Deswegen wurde die Straße umfahren, weswegen den Herren von Rotenhan (den von Rotenhan)und den anliegenden Bauern Schäden entstanden. Die Herren von Rotenhan ließen darum einen neue Straße auf ihrem Eigenland anlegen und befestigen. Deswegen übereignete ihnen Bischof Gottfried Schenk von Limpurg (B Gotfrid von Limpurg) die alte Straße. Laut der Nachtragshand existiert eine Abschrift des Revers aus der Zeit Bischof Friedrichs von Wirsberg.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erlaubt der Gemeinde Frickenhausen (Frickenhausen), eine Wassermühle am Main zu bauen, allerdings soll sie den Schiffahrtsbetrieb nicht einschränken.
Bischof Johann von Grumbach (Bischof Johanns von Grumbach) bestätigt die Übergabe der alten Landstraße in Ebelsbach an die Herren von Rotenhan.
Bischof Johann von Grumbach verleiht die Fähre von Eibelstadt Herrn Georg von Künsberg (hern Georgen v. Kindsberg) als Manlehen.
Weil die Mainbrücke bei Eltmann vielfach durch das Wasser beschädigt wurde, schenkt Bischof Rudolf der Stadt ein Wehr im Main, das sich im Besitz des Stifts befand. Der Bürgermeister und der Rat der Stadt verpflichten sich und ihre Nachkommen, dass sie die Einnahmen aus dem Wehr zur Ausbesserung der Mainbrücke nutzen.
Bischof Konrad von Bibra und Wilhelm von Grumbach (Wilhelm von Grumbach) einigen sich nach einem Streit um den Wildbann, der Grenzen und der Befestigung von Wegen im Gramschatzer Wald (uff dem Cramschnis). Der Vertrag wird im Anschluss noch einmal verändert.