Das Kloster Ebrach überträgt 14 Huben im Dorf Hofheim des Amtes Rothenstein (Hoffhaim ain dorf im ambt Rotenstain) mit Erlaubnis des Königs Konrad III. (konig Conrat der trite) und des Bischofs Siegfried von Truhendingen an das Domkapitel. Fries verweist auf weitere Unterlagen zu der Zeit, als das Dorf den Truchsessen gehörte, und über die Übereignung an das Stift Würzburg.
Johann und Steinlein von Riedern ( Hanns und Stainlain von Riederen) verzichten auf alle Rechte und Ansprüche an Greußenheim (Greussen) und erhalten dafür 300 Heller von Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Dietrich und Konrad zu Bickenbach (Dietrichen vnd Conraten heren zu Bickenbach) verkaufen ihre Leibeigenen im Amt Gemünden (Gemunden) an Bischof Gerhard von Schwarzburg. Die Nachtragshand fügt zusätzlich folgende Ämter an: Homburg (Homburg), Karlstadt (Carlstatt), Arnstein (Arnstain), Rothenfels (Rottenuels), Gemünden (Gemunden), Werneck (Werneck), Klingenberg (Clingenberg), Ebenhausen (Ebenhausen) und die Zent Estenfeld (Espenfelt). Die Nachtragshand fügt folgende Orte an: Höchberg (Hochbuch), Hettstadt (Hettenstatt), Bühler (Buhler), Münster (Munster), Karsbach (Carlspach), Gössenheim (Gossenhaim), Sachsenheim (Sachsen), Adelsberg (Alesperg), Wernfeld (Wernfelt), Clain gress, Harrbach (Hartbach), Meteldorf (Metteldorff), Heßdorf (Hesdorf) und Höllrich (Holderich).
Die Kammerleute in Urspringen (Urspringen) im Amt Rothenfels werden an Reinhard Voit von Rieneck (Vogt von Rieneck) verpfändet.
Bezüglich der Steuer und der Bede der Bürger von Rothenfels (Rottenfels) gibt es zwischen Bischof Johann von Egloffstein und Gottfried Voit von Rieneck (Gotz voiten von Rineck) Missverständnisse. Bischof Johann erteilt fünf Adelsmännern die Erlaubnis, das was sie zwischen sich besprechen auch so beizubehalten. Diese legen fest, dass alle Streitigkeiten sowie weltlichen und geistlichen Fehden aufgelöst werden. Gottfried Voit von Rieneck soll Bischof Johann 1500 Gulden, die er auf der Stadt Würzburg hat, überlassen und dies quitieren. Dafür gibt Bischof Johann Gottfried Voit von Rieneck und seinen Erben die Steuer und Bede im Amt Rothenfels für die nächsten zehn Jahre, welche immer an Petri Cathedra erhoben wird. Wenn diese Jahre vorbei sind, dann sollen die beiden Parteien bei der Übereinstimmung bleiben. Die Kammerleute und andere Leute, die dem Amt Rothenfels zugehörig sind, sollen Gottfried Voit von Rieneck die nächsten fünf Jahre unterstehen. Diese Vertragsbestimmung versucht Bischof Johann in den Brief ans Domkapitel zu bringen. Zudem legt Bischof Johann in einem offenen Brief fest, dass die angesprochenen Kammerleute in den nächsten fünf Jahren den Voiten von Rieneck gehorsam sein müssen.
Fries verweist für die Rechtstitel der Pfandherren über das Amt Rothenfels (Rotenvels) im Dorf Birkenfeld (Birckenveld) auf ein Weistum. Von einer Nachtragshand wird noch Himmelstadt (Himelstatt) erwähnt.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 5000 Goldgulden von Philipp Voit von Rieneck (philipsen voiten dem eltren) und seiner Ehefrau Anna Voit von Rieneck (anna gebawe Truchsessen seiner Hausfrawen), um das Amt Rothenfels (ambt Rottenfels) ablösen zu können. Hierfür verschreibt er ihnen Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Brackenfeld). Im folgenden Jahr zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg bereits 2000 Gulden der Hauptsumme zurück und löst damit die verschriebenen Dörfer ab. Um die restlichen 3000 Gulden zu begleichen, verschreibt er Voit von Rieneck 75 Gulden jährlichen Zins auf Retzbach (Retzbach) und 65 Gulden jährlichen Zins auf Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung, die jeweils am Martinstag zu entrichten sind.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet für 300 Gulden die Dörfer Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Birckenveld) an Philipp Voit von Rieneck und verwendet das Geld zur Ablösung des Amtes Rothenfels (Rottenfels).
Johann Martin Keller (Johanns Mertin keller), Zentgraf von Rothenfels und seine Frau Dorothea (dorothea) vermachen ihren Besitz vor dem Landgericht des Herzogtums Franken dem Hochstift Würzburg, da sie keine Kinder oder nahe Freunde haben.
Dafür verschreibt Bischof Lorenz von Bibra Johann Martin Keller (Johann Mertin) und seiner Frau Dorothea Keller (dorotheen) jährlich 20 Gulden der Gefälle des Amts Rothenfels. Die Güter der Eheleute werden ihnen von Nikolaus von Rettersbach (Clausen von Retersbach) zugestanden.