Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rücker burger zu Sweinfurt) erhält den Zehnten zu Sennfeld. Bischof Johann von Egloffstein gestattet ihm, dass nach seinem Tod und nach dem Tod seiner Frau und seines Sohns der Zehnt an das Spital Gerolzhofen übertragen wird.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Gollhofen (Gollhouen sunst Gollachhouen) zusammen mit der Burg Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) für 2200 Gulden an Burkhard von Wolmershausen (Burchart von Wolmershausen der Junge). Eine Urkunde darüber ist nicht verzeichnet, aber es gibt einen Eintrag über einen Beibrief, in dem der Bischof bestätigt, dass weder er noch seine Nachfolger die beiden Orte von den Wolmershausener auslösen dürfen. Wilhelm von Thüngen, der Hofmeister des Bischofs (her Wilhelm von Thungen des B. hofmaister) oder seine Nachfolger müssen Burkhard von Wolmershausern zuvor 570 Gulden bezahlen.
Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker zu Sweinfurt) trägt den Zehnten zu Sennfeld (Sendeluelt) als Mannlehen des Stifts. Als Betz Rückert zu Schweinfurt ein Spital in Gerolzhofen (Geroldshofen) stiftet, bittet er Bischof Johann von Egloffstein, zu gestatten, dass der Zehnte durch einen Mittelsmann an das Spital geht. Der Bischof gibt seine Zustimmung, stellt aber die folgenden Bedingungen: jedes Jahr am 29. September (Michaelis) sollen zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden. Außerdem soll über einen Zeitraum von 12 Jahren am Gründonnerstag ein Gebet für die Armen gesprochen werden. Am selben Tag sollen sie auch gespeist werden und ein Viertel Wein erhalten. Zusätzlich darf im Spital keine Pfründe verkauft werden. Bei Verstoß gegen diese Bedingungen, fällt der Zehnt dem Stift heim.
Bischof Johann von Egloffstein bestätigt seine Einwilligung, in Gerolzhofen ein Spital zu errichten.
Wilhelm von Thüngen (Wilhelm von Thungen) kauft von Hermann Goldschmidt (Herman Goltschmid) einen Hof in Gerolzhofen (Geroldshofen), der hinter dem nordöstlichen Tor (hinter dem thore als man von Ebrach hinein reit) und neben dem Hof der Familie Fuchs von Bimbach (Fuchse) liegt. Wilhelm von Thüngen trägt den Hof als Lehen und wird von Bischof Johann von Egloffstein von Beden, Diensten, Grabenarbeit und Wachdiensten befreit. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich den Kirchensatz zu Burgsinn (Burcksin), einen Hof in Zeilitzheim (Zwelichsheim hoff), die Orte Gaibach (Gewbach) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Berthold von Heidingsfeld (Berthold von Haidingsfeld) trägt einige Güter in Gaibach (Geubach) und ein Drittel des Zenhten zu Wadenbrunn (Wartebrunn) als Lehen vom Stift. Bischof Johann von Egloffstein verschreibt dessen Ehefrau Katharina (Catherine) 500 Gulden auf den Gütern und dem Drittel des Zehnten. Nach dem Tod ihres Ehemanns gibt Katharina die 500 Gulden an ihren Schwiegersohn Heinrich Rüdt von Collenberg (Hainrich Rid von Colnberg) mit Einwilligung des Bischofs.
Johann von Hohenlohe-Speckfeld verkauft seine Anteile und Rechte an Kitzingen (Kitzingen), Hohenlandsberg (Landsberg), Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) an Bischof Johann von Egloffstein. In diesem Zuge kommt auch Gollhofen (Gollhouen) an den Bischof. Dadurch kommt Gollhofen dauerhaft in den Besitz des Hochstifts und im Anschluss daran an die Schenken von Limpurg.
Bischof Johann von Egloffstein verschreibt der Mittelmesse zu Gerolzhofen (Geroldshofen) 110 Gulden auf einem Pfandgut des Stifts.
Apel von Stotternheim (er von Stoternhaim) und Johann von Kronenberg (Hans v Cronenberg) übergeben Bischof Johann von Egloffstein, dass sie sowohl die Landsteuer als auch die Bede zahlen, solange ihnen die Stadt und das Amt Gerolzhofen verpfändet ist.
Nach dem Tod Bischofs Johann von Egloffstein ändert Betz Rückert zu Schweinfurt (Betz Rucker) den Stiftungsvertrag für das Spital in Gerolzhofen. Er vermacht dem Spital den halben Zehnten zu Sennfeld, so dass jährlich am 29. September (Michaelis) zwölf der Armen aus dem Spital mit Kleidung ausgestattet werden können. Falls dann noch Einnahmen übrig sind, sollen diese beim Spital verbleiben. Die andere Hälfte des Zehnten vermacht Betz Rückert seinem Sohn Philipp mit dem Recht, diesen verkaufen zu dürfen. Bischof Johann von Brunn stimmt diesen Änderungen zu unter der Bedingung, dass bei Verstoß gegen den neuen Vertrag der Zehnt dem Stift heimfällt.