König Heinrich [VII.] hält das Vogteirecht über den Hof in Frickenhausen als Lehen des Bischofs von Würzburg. Bischof Hermann von Lobdeburg verlangt, dass der König den Hof dem Kloster Anhausen (Closter Anhausen) als Eigen überlässt.
Bischof Hermann von Lobdeburg gibt König Heinrich VII. die ihm zustehenden Orte Heilbronn (Hailigbrunnen) und Altböckingen (Bochungen) zum Lehen.
Bischof Hermann von Lobdeburg gibt den Grafen Konrad und Ludwig von Öttingen (Grave Conrat vnd G. Ludwigen gebrudern von Otingen) den Zehnten von Frickenhausen (Frickenhausen) zum Mannlehen. Dafür erhält er 700 Mark Silbers von den Grafen. Diese Allianz soll gegen viele Parteien rechtskräftig sein, nicht jedoch gegen das Reich oder den König.
Hainfurt (Hainfurt) ist ein Dorf im Amt Auersberg. Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Vogtei von Graf Otto von Botenlauben für das Stift.
Burg Hallburg (Halberg das schloss) liegt in der Nähe von Volkach (Volkach) ist zum Großteil Eigentum der Grafen von Castell. Graf Ruprecht von Castell (Graue Ruprecht von Castell) und seine Ehefrau machen es Bischof Hermann von Lobdeburg zum Lehen, als Gegenleistung für den Schaden, den Ruprecht dem Stift zuvor durch Raub und Brand beigebracht hat.
Hausen (Hausen) ist ein Dorf im Amt Auersberg (Aursperg). Bischof Hermann von Lobdeburg kauft von Graf Otto von Botenlauben (Ot von Botenlauben) den Zins von 2 Pfund un 6 Schilling.
Bischof Hermann von Lobdeburg und der Abt von Fulda, Konrad von Makles, schließen einen Einungsvertrag. Dieser Einungsvertrag enthält folgende Bestimmungen: sollte ein Ministeriale des einen Landesfürsten eine Frau aus einem Ministerialengeschlecht des anderen heiraten, gelten für die Kinder aus dieser Ehe folgende Bestimmungen: wenn es sich um eine gerade Anzahl an Kindern handelt, wird die eine Hälfte dem Stift Würzburg und die andere dem Stift Fulda dienstbar. Wenn es sich um eine ungerade Anzahl an Kindern handelt, wird gleichermaßen verfahren. Das überzählige Kind bleibt im Dienstbarkeitsverhältnis des mütterlichen Geschlechts. Die Kinder, die in das Dienstbarkeitsverhältnis des Vaters fallen, sollen dessen Lehen ohne Schwierigkeiten übernehmen. Es wird außerdem bestimmt, dass der Bischof sein Schloss Hildenburg (Schlos Hildenburg) und der Abt sein Schloss Lichtenburg (Schlos Liechtenburg) keiner Partei übergeben soll, mit der der jeweils andere Probleme haben könnte. Außerdem sichern sich der Bischof und der Abt gegenseitig das Vorkaufsrecht für das jeweilige Schloss.
Graf Heinrich I. von Henneberg (Graue Hainrich von Henneberg) hat widerrechtlich das Schloss Habichtsburg (Habsberg oder Habesberg) im Stift Würzburg gebaut, muss es aber nach Einspruch des Bischofs Hermann von Lobdeburg wieder abreißen.
Da Johann Fuchs von Schwanberg bzw. Rimbach (Hanns Fuchs von Schwanberg ) auch einen Teil an Schloss Hallburg besitzt, verkauft er diesen und alle zugehörigen Gefälle und Güter für 900 Pfund Haller an Bischof Hermann von Lobdeburg.
Ebenso verkaufen die Ritter Herold Fuchs von Stockheim und Gottfried Fuchs von Stockheim (Herold vnd Gotz die Fuchss ritere) ihren Teil an Schloss Hallburg mitsamt aller Zu- und Einbehörungen für 16.999 Pfund.