Der Boden um das neu errichtete Kloster ist fest, dürr, mager und unfruchtbar. Außerdem hat das Kloster einen Mangel an Holz. Also verhandelt es mit Sibot von Ezelhausen (Siboten von Erelnhausen), dass er ihnen seinen Sitz in Ezelhausen (Erelnhausen) samt den dazu gehörigen Gütern, die dem Hochstift Würzburg zu Lehen sind, verkauft. Sie erhalten nach einer Fürbitte beim Lehnsherren Bischof Hermann von Lobdeburg dafür eine Bewilligung. Also fangen sie an das neu errichtete Kloster abzubauen und in Ezelhausen, wo das Kloster zu Lebenzeiten von Fries noch stand, wieder aufzubauen. Dort finden sie einen fruchtbaren Boden, einen fließenden Bach und etliche umliegende Bäume. Neben der Stiftung lässt der Bischof dem Kloster Gaben und Gefälle zukommen. Über die Güter gibt es besiegelte Urkunden, die das Fiskalamt aufbewahrt. Über die Verlegung der Klosters stehen die Infomationen im Liber Emptionum.
Als Graf Bertholt von Henneberg (Graue Bertholt von Hennenberge) stirbt, fordert sein Bruder Poppo VII. von Henneberg ( Graue Bop) die Rechte von Meiningen (Mainingen) und zugehörigen Orten, die er von seinem Bruder geerbt hat, Bischof Hermann von Lobdeburg aber nicht zugestehen wollte. Der Konflikt wird mithilfe von Schiedsleuten gelöst. Sie beschließen, dass Graf Poppo VII. von Henneberg alle seine Ansprüche an der Stadt Meiningen und den Dörfern Berkach (Berkos), Wallbach (Walpach), Breuberg (Burberg), Ellingshausen (Eilbrechtshausen), Ebersbach (Ebersbach), die Güter in Himmelstadt (Himelstat), dem Zehnten in Einhausen (Eisershausen), Wölfershausen (Wildbrechtshausen) und der Vogtei in Mellrichstadt (Melrichstat) unterlassen soll.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft für das Hochstift Würzburg die beiden Schlösser Hidenburg (Hilteburg) und Lichtenburg (Liechtenberg) an der Rhön mit allem was dazu gehört, wie den Leuten und Gütern. Er kauft ebenfalls und unter anderem die Vogtei und die Rechte von Machtilshausen (Machtoldshausen) von Graf Otto von Botenlaube (dem jungeren) für 4300 Mark Silber.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Schlösser Hildenburg (Hiltenburg) und Lichtenburg (Liechtenberg) mit all ihren Leuten, Gütern und Zugehörigem für 4300 Silbermark von Graf Otto von Botenlaube (Graue Oten von Botenlauben). Folgende Geschlechter edler Frauen und Männer werden in dem Kauf mitverkauft und gehören schließlich zum Marschallamt: (von Habechsberg), die Truchsesse von Rübenzagel (Truegsessen Rübenzagel), Hänlin (Hänlin), Schenk von Ostheim (Schenken von Osthaim), von Westheim (von Westhaim), (von Wern), (von Bercha), (von Strai), von Northeim (Northaim), von Lengsfeld (Lengesfeld), von Suntheim (Sunthaim), von Katzach (Catzach), von Nüdlingen (Nütlingen), Ramming (Ramingen), (Göswein), von Eschenbach (von Eschenbach), (von Dietbach>), (von Büchelberg), von Erthal (von Ertall), (von Obersfeld), Steigerwald (Staigerwalder), von Geroldswind (von Gerberchtswinden), (von Neuhofen), von Stetten (von Steten), (von Ebenhausen), von Ruppertshofen (von Ruepertshausen) und von Hochheim (Höchaim).
Konrad von Speckfeld (Conrat von Speckueld) übergibt Bischof Hermann von Lodeburg die Hube in Kirchaim, die jährlich ein Pfund Heller abwirft, und erhält dieses als Mannlehen zurück.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Bede, etliche Dienste, 30 Morgen Wald, elf Huben, ein Herrengut und 32 Morgen Weingarten zu Machtilshausen (Machtoldshausen) zusammen mit anderen Gütern von Graf Gottfried von Reichenbach (Gotfriden von Reichenbach) und seiner Frau Mathilda, einer geborenen Gräfin von Henneberg (Hausfrawen Mathilden gebornen Gräuin von Henneberg), für 100 Mark Silber.
In Maidbronn (Maidbrunn) liegt ein Frauenkloster des Ordens der Zisterzienser, welches sich nach der Benediktinerregel richtet. Dieses Kloster stiftet und benennt Bischof Hermann von Lobdeburg zu Ehren der gelobten Jungfrau Maria in der Nähe von Würzburg auf seinem eigenen Gut Bergherbrunnen (Bergerbrun). Ihm ist die Jurisdiktion über dieses Kloster in geistlichen und weltlichen Sachen gänzlich vorbehalten. Die Äbtissin untersteht nur dem Bischof von Würzburg und die Schwestern des Ordens müssen der Äbtissin treu den Gehorsam versprechen. Der Provisor des Klosters muss geweiht, mit einem geistlichen Habit versehen und durch die Äbtissin und den Konvent gewählt sein. Die erste Äbtissin heißt Luitgard (Luitgard).
Margkraf Heinrich von Burgau (Marggraue Hainrich von Burgau) und sein Sohn Ulrich übergeben Bischof Hermann und dem Stift das Vorwerk Kezze und erhalten es als Lehen zurück.
Unter dem Begriff "Botenlauben" ist zu entnehmen, dass Graf Otto von Botenlauben (Ot von Botenlauben) und seine Hausfrau Beatrix ( sein Hausfraw Beatrix), Bischof Hermann von Lobdeburg ihr Schloss und Amt Botenlauben samt ihren Zu- und Angehörungen für 1200 Mark Silber verkaufen und Bischof Hermann von Lobdenburg dem Graf Otto 450 Mark der Kaufsumme zahlt. Die übrigen 750 Mark Silber stiftet Otto von Botenlaube dem Kloster Frauenroth (closter Frawenrod), dem er als Konvers und Provisor, nach dem Tod seiner Frau, beitritt. Hermann von Lobdenburg verschreibt der Äbtissin und dem Konvent 250 Mark Silber für die Bede sowie für den Holz- und Mainzoll der Stadt Würzburg. Für die übrigen 500 Mark Silber verpfändet er ihnen die Bede zu Machtholdshausen (Machtoldshausen), samt weiterer Güter aus Elfershausen (Eluerichshausen) und Egenhausen(Egenhausen), auf Widerlösung.
Auf Bitten des Erzbischofs Seifried von Maintz (Seifriden zu Maintz) leiht Bischof Hermann von Lobdeburg dem römischen König Wilhelm von Holland (Wilhelmen), durch Herrn Kraft von Boxberg (Crafften von Boksberg() 150 Mark Silber. Mit seinem Brief und Siegel bürgt Seifried von Mainz, dass sofern der König die Leihgabe nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzahlt, er selbst die ausstehende Summe entrichten werde.