Ein Hof, der am Markt neben dem Karpfen liegt, gehört Johann Seckenheim (Hanns Seckenhaim). Dieser Hof wird Frau Neid genannt, ebenso wie bereits ein anderer Hof in Würzburg. Deshalb gibt Bischof Johann von Brunn auf Bitten Johann Seckenheims dem Hof den Namen Arnstein (Arenstein
Bischof Johann von Brunn verpfändet Ritter Apel von Lichtenstein (Apel von Lichtenstain ritere) eine Wiese bei Frickendorf (Frickendorf).
Johann Voit von Salzburg (Hanns Vogt v. Salzburg) kauft Peter Gündelwein (Peter Gundelwein) die Nutzungsrechte ab, die dieser 1410 von Bischof Johann von Egloffstein am Schloss Rottenbauer und am Dorf Fuchsstadt gepfändet hatte. Bischof Johann von Brunn bewilligt diesen Handel unter der Bedingung, dass die eine Hälfte der jährlichen Erträge an Johann Voit von Salzburg fallen solle, die andere an das Stift Würzburg. Außerdem muss Johann Voit von Salzburg am Schloss Bauarbeiten im Wert von 300 Gulden vornehmen, die nicht näher spezifiert werden. Bischof Johann behält sich und dem Stift Würzburg darüber hinaus das Öffnungsrecht vor, das die Einquartierung von Truppen und die Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert, sowie das Recht, das Pfand wieder auszulösen.
Konrad von Griesheim (Conrat von Grieshaim) trägt die Wüstung Frankenheim (wuestung Franckenhaim) als Mannlehen des Stifts Würzburg. Er verkauft diese Wüstung der Stadt Fladungen (gemainer stat Fladingen) auf Wiederkauf für 70 Gulden. Bischof Johann von Brunn bewilligt dieses Geschäft und gibt der Stadt darüber eine Urkunde, behält sich selbst jedoch auch den Wiederkauf vor.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnten von Frickendorf im Amt Raueneck(Frickendorf im Ampt Rauheneck) an Ritter Wilhelm Marschall (Her Wilhelm Marcshalk riter) für 320 Gulden.
Die Hofstatt, die dem Hof Frau Neid ( Fraw Neid) gegenüberliegt, heißt Forderer Kress. Bischof Johann von Brunn verkauft diese Hofstatt an Johann Kraft (Hannsen Crafften) für 30 Gulden. Johann von Brunn legt jedoch fest, dass diese Hofreit unbebaut bleiben muss.
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Ritter Lorenz von Ostheim (her Lorentz von Osthaim riter) 20 Gulden der Jahreseinnahmen aus der Bede der Dörfer Frickenhausen bei Mellrichstadt und Wollbach (Frickenhausen vnd Wolpach), die mit einer Hauptsumme von 220 Gulden wieder abzulösen sind.
Bischof Johann von Brunn schuldet Johann von Rotenhan (Hannsen von Rotenhan) 900 Gulden. Dafür verpfändet er ihm Leibeigene und Güter in Frickendorf (Frickendorf) zusammen mit verschiedenen Rechten.
Johann Voit von Salzburg (Her Hanns Vogt von Saltzburg riter) trägt über mehrere Jahre das Dorf Fuchsstadt, das Schloss Rottenbauer und einen Hof in der Gemarkung von Rottenbauer (die gedachten schlos vnd dorf sampt ainem hof in Rotenbaurer marck gelgegen) als Mannlehen von Bischof Johann von Brunn. Nun verkauft er das Lehen an den Ritter Friedrich von Wofskeel (Her Fridrich Wolfskel riter), wozu Bischof Johann von Brun seine Einwilligung gibt. Bischof Johann von Brunn belehnt ihn damit unter der Bedingung, dass das Stift Würzburg das Lehen für 800 Gulden auslösen kann, wenn er ohne männliche Nachkommen sterben sollte. Außerdem behält Bischof Johann sich und seinem Stift das Öffnungsrecht vor, welches ihm die militärische Nutzung der Burg im Kriegsfall garantiert.
Der Ritter Christoph Fuchs zu Leuzendorf und Eltmann (Her Cristof Fuchs von Leutzendorf riter) fordert von Bischof Konrad von Thüngen Geld aufgrund von Schulden, die dessen Vorgänger Johann von Brunn bei seinen Ahnen Heinrich Fuchs von Haßfurt und Wilhelm Fuchs von Dingolshausen, zwei Brüdern, (seinem anheren Haintz Fuchs vnd dan Wilhelm desselben bruder) hatte. Um diese Schulden zu begleichen, gibt Bischof Konrad ihm 538 Gulden, die Christoph Fuchs zu Leuzendorf und Eltmann dem Bischof quittiert.