Bischof Johann von Brunn einigt sich mit Wilhelm (wilhelmen), Peter (pettern) und Eckhard Schweigerer (Schwegerer) über die Schulden, die er bei ihnen auf der Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach) und Kitzingen (Kitzingen) hat. Er schuldet ihnen 5600 Gulden. Dafür verpfändet er ihnen das Amt Karlburg (Carlburg) und befreit damit die beiden Städte von den Schulden.
Johann Rieter der Ältere (Hans Ritter der elter), Bürger aus Nürnberg (Nuremberg), verleiht 2.000 Schafe und 600 Gulden an Bischof Johann von Brunn. Es wird eine Urkunde über die Verpfändung und dem Umgang mit dem Schafsbestand aufgesetzt.
Bischof Johann von Brunn schließt einen Burgfrieden mit Landgraf Friedrich von Thüringen über das Schloss bei Bad Salzungen (saltzungen).
Das Schloss Schwanberg (Schwanberg) ist zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn baufällig und unbedeutend geworden, wegen Geldmangel des Hochstifts konnte es nicht umgebaut werden. Der Bischof verleiht das Schloss den Brüdern Heinrich und Johann von Wenkheim (Heintzen vnd Hansen von weinkheim) mitsamt dem Gehölz an und auf dem Berg, ebenso wie allen Zugehörungen auf Lebenszeit. Nach ihrem Tod bekommen Christoph und Bartholomäus von Wenkheim (Cristofn vnd Bartholmessen von wengkheim) das Lehen. Sie dürfen 500 Gulden am Schloss verbauen, dem Bischof und dem Domkapitel ist Öffnung der Burg zu gewähren. Wenn die vier Personen sterben, liegt die Ablösung für 500 Gulden bei Bischof Johann von Brunn und seinen Nachfolgern. Das Pfand wurde vermutlich abgelöst.
Bischof Johann von Brunn leiht sich 3000 Gulden von Reinhard von Ussigheim (Reinharten von Vssigkheim). Dafür verpfändet der Bischof ihm die Stadt Schwarzach am Main (Schwartzach), dessen Leute und Güter. Er ernennt ihn außerdem zum Amtmann und sichert ihm jählich 100 Gulden zu Martini für seine Dienste zu.
Erkinger I. von Seinsheim (Erckinger von Sainsheim) ist der Hofmeister von Bischof Johann von Brunn.
Nach dem Tod ihres Sohns Georg Kratz (Jorgen Kratz), trägt Anna Heruff (Anna Heruffin) dessen Lehen für sich und ihren Sohn Johann Heruff (Hansen Heruff) dem Bischof zu Lehen auf. Es handelt sich um diverse Lehen und Güter, vier Tagewerk in der Sambacher Mark in vier Gärten. Daran angrenzend befinden sich Grundstücke von Ritter Hartung von Egloffstein und auf der anderen Seite Ulrich Mulner und Peter Lochner zu Sambach.
Bischof Johann von Brunn verpfändet an die Brüder Erkinger, Wilhelm und Peter Schweigerer (rken, wilhelmen vnd pettern Schwaigern gebrudern) die Städte Ebern (Ebern) und Seßlach (Seslach) mitsamt allen Zugehörungen und Nutzungen für 8400 Gulden auf Wiederlösung. An dieser Pfandsumme hat Martin Schweigerer (Martin Schwaigerer) ebenfalls Anteil. Diesen hat Bischof Rudolf von Scherenberg zurückerstattet und quittiert. Auch den Brüdern wird das Pfand erstattet und die Rückzahlung vom Hochstift schriftlich bestätigt, sodass Ebern und Seßlach wieder vollständig von den Schweigerern abgelöst sind.
Bischof Johann von Brunn leiht dem Mainzer Erzbischof Konrad von Dhaun das Schloss Lichtenberg (Lichtenberg), das Schloss und die Stadt bei Bad Salzungen (Saltzungen) mit deren Zugehörungen, sowie 3000 Gulden. Bischof Johann benötigt deshalb Geld, woraufhin Graf Georg I. von Hennenberg (Jorg von Hennenberg) ihm 3000 Gulden leiht. Im Gegenzug überträgt er dem Grafen die Schlösser und die Stadt, die er dem Erzbischof verliehen hat. Diese Schuldverschreibung gilt so lange, bis einer der Bischöfe diese ablöst. Wenn sie abgelöt wird, behält Bischof Johann jedoch weiterhin das Öffnungsrecht für die Schlösser. Im Fall, dass eines der Schlösser sich nicht mehr im Besitz des Erzbischofs von Mainz befinden sollte, muss Bischof Johann für den Verlust aufkommen und 3000 Gulden innerhalb von zwei Monaten zahlen. Wenn Würzburg und die von Henneberg sich im Krieg miteinander befinden sollten, sollen sich die in dem Schloss Lichtenberg sowie in dem Schloss, Stadt und Amt Bad Salzungen ansässigen Untertanen nicht einmischen. Falls Bischof Johann versterben sollte, sollen Graf Georg und seine Erben sich an den Mainer Erzbischof wenden und diesem unterstellt sein.
Bischof Johann von Brunn überträgt mit Bewilligung des Domkapitels Johann von Wenkheim zu Willanzheim (Hansen von Wenckheim zu Wilandsheim) das Schloss Schwanberg (Schwanberg) und alle Rechte, Nutzungen und Zu- und Eingehörungen als erbliches Mannlehen. Bischof und Hochstift ist die Öffnung vorbehalten.