König Karl IV. (konig Carl der viert) verpfändet alle Gefälle und Einkommen von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg an der Thauber) an Bischof Albrecht von Hohenlohe. Die Bürger von Rothenburg sollen ihm treu ergeben sein. Zudem wird festgelegt, dass Rothenburg ob der Tauber zu Franken gehört.
König Karl IV. (konig carl der virt) verpfändet Bischof Albrecht von Hohenlohe und dem Hochstift Würzburg aufgrund seiner nützlichen Dienste und der Schäden, die sie genommen haben, 1200 Mark Silber auf die Juden von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg). Der Bischof soll, nach seiner Forderung an das Reich, das Recht auf die Juden haben.
König Karl IV. (konig Carl der virt) zahlt Bischof Albrecht von Hohenlohe und Heinrich Diemar (Heinrichen diremang), aufgrund ihrer ehrlichen und nützlichen Dienste dem Reich gegenüber 1600 Pfund Heller. Mit Zustimmung der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) wird eine Satzung aufgesetzt. Diese beinhaltet das Reichsgericht, das Amt Rothenburg, das Ungelt, den Zoll, das Geleit und 100 Pfund Heller jährlich auf die Steuer zu Rothenburg sowie das Investiturrecht über den Rat zu Rothenburg. Zudem noch die dazugehörigen Nutzungen, Gefälle und Rechte. Das darf dem Bischof nicht verwährt werden, bis die 1000 Mark Silber abgelöst sind.
König Karl IV. (konig carl der viert) berechtigt Bischof Albrecht von Hohenlohe und das Hochstift Würzburg, die Schulen, Kirchen, Häuser, Höfe, Hausräte, Kleinode, fahrenden Besitz, Schulden, Forderungen, Aussprachen und alle weiteren Güter der Juden in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), sowie alle Forderungen und Rechte, die er und das Reich an ihnen haben zu verkaufen. Der Bischof und das Stift dürfen die Güter und Rechte an andere verkaufen oder weitergeben, jedoch muss ein Verkauf oder eine Weitergabe erst vom König bestätigt werden.
König Karl IV. hat Bischof Albrecht von Hohenlohe in Grettstadt (Gretz) die Lehen verlängert und ihm erlaubt, zu richten und Recht zu sprechen.
Als die Bürger von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) sich nicht zu Bischof Albrecht von Hohenlohe bekennen wollen, schreibt König Karl IV. ( konig carl) den Bürgern von Prag aus einen Brief. In dem königlichen Brief gebietet er den Bürgern, dem Reich zu huldigen und sich dem Bischof sowie dem Hochstift Würzburg unterzuordnen. Der Offizial des geistlichen Gerichts zu der Roten Tür in Würzburg beglaubigt den Brief des Königs.
Zwischen Bischof Albrecht von Hohenlohe, dessen Verbündeten und Helfern sowie den Bürgern der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) und deren Verbündeten kommt es zu kriegerischen Unruhen. Die Auseinandersetzungen werden durch König Karl IV. (konig Carl) geschlichtet. Die Stadt Rothenburg wird aufgrund der Uneinigekeit mit dem Schloss frei und gelöst von dem Bischof. Dies beinhaltet zudem die in ihr lebenden Christen und Juden.
Die Grafen von Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) haben von dem königlichen Hofgericht etliche Privilegien erhalten. Deshalb hat König Karl der IV. (Kaiser Carl) eine Deklaration abgegeben. Er legt fest, dass die Privilegien dem Würzburger Bischof an seinem Landgericht und der Gebrauch der Privilegien keine Nachteile bringen sollen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg erhält seine Regalien von Kaiser Karl IV. unter freiem Himmel, wobei der Kaiser in Zierden in seinem Lehnstuhl sitzt. Die Regalien sind mit Rechten, Würden, Zugehörungen, Gewohnheitsrechten und Pertinenzen verbunden. Bei der Verleihung werden seine Fahne und die des Hochstifts Würzburg hintangesetzt. Hiernach erlässt er zu Mahlberg (Malberg) für die Untertanen und die Verwandten des Hochstifts einen Befehl.
Der Rienische Zoll erstreckt sich auf der Straße durch Gemünden am Main (Gemunden), welche bei Rieneck (Rineck) liegt, bis Schraudenbach (Schritbach) auf dem Berg oder ins Dorf Schraudenbach (Schreitbach). Graf Gottfried von Rieneck (Gotfrid Graff zu Rieneck) bekommt die Freiheit für die Eintreibung des Zolls von Kaiser Karl IV. (Kaiser Carl der viert). Es wird von jedem Pferd oder Ochsen, die Last tragen oder einen Wagen ziehen, drei Weispfennig verlangt werden. was aber pferde wollen oder gewand ziehen zwölf Weispfennig. Jedes Rind das verkauft werden soll, kostet drei Weispfennig. Für jedes Pferd das verkauft werden soll ein Th[unleserlich], für jedes Schwein einen Weispfennig und für hundert Schafe 30 Weispfennig. Dieser Zoll besteht bis der Rheinische Kaiser oder König diesen widerruft. Die Urkunde wird in Heidingsfeld ausgestellt.