2 Heller Gült sind bei Röthlein (Rodlein) auf Ablösung verpfändet.
Die Herren von Wiesenthau (wisenthamern) lösen den Zehnt zu Reuchelheim (Reuchelhaim) durch einen Kauf ab.
Der Markgraf Ludwig V. der Brandenburger (der Marggraf) besitzt das Dorf Repperndorf (Repperndorf). Es werden Überlegungen angestellt, ob es mit Kitzingen (kitzingen) versetzt und wieder abgelöst werden soll.
Bischof Albrecht von Hohenlohe verpfändet in Absprache mit seinem Domkapitel das Folgende auf Wiederlösung an den Ritter Johann von Dettelbach (Hansen von Dettelbach ritter) und seine Erben: den Anteil des Bischofs und des Hochstifts an Repperndorf (Repperndorff), Dettelbach (Tettelbach), Schnepfenbach (Schnepfenbach) und an Brück (Bruck), die dortigen Leuten, das Dorfgericht, die Güter, die Gülte, die Zinsen, Nutzungsrechte und Gefälle, seien sie besucht oder unbesucht, mögen sie das Dorf selbst oder die umliegenden Felder betreffen. Diese umfassen zehn Pfund und 15 Schilling Hellergült jährlich, einen Getreidegült über jährliche 63 Malter Korn zu Mainbernheim (Mainbernhaim) und 13 Pfund Hellergült zu Kitzingen (kitzingen). Außerdem werden die Bede des Bischofs und der Hellergült auf die Bede des Hochstifts zu Kitzingen, der jährlich 70 Pfund und 15 Schilling umfasst, für 1800 Pfund Heller auf Wiederlösung verpfändet. Der Domherr bestätigt diesen Vorgang schriftlich.
Bischof Johann von Brunn erhält von dem Ritter Apel III. von Lichtenstein, seiner Frau Dorothea von Lichtenstein (Apeln von Lichtenstein Ritter vnd Dorothea sein Hausfrauen) und deren Erben 300 Gulden für etliche Pferde und Häuser, die er ihnen genommen hat, 200 Gulden für Schulden zu Gerlachsdorf (Gerlach) und 100 Gulden für Verzehrung und Ausgaben. Für die 600 Gulden verpfändet der Bischof ihnen das Ungeld zu Ebern (Ebern) auf Wiederlösung.
Bischof Rudolf von Scherenberg leiht sich 5000 Goldgulden von Philipp Voit von Rieneck (philipsen voiten dem eltren) und seiner Ehefrau Anna Voit von Rieneck (anna gebawe Truchsessen seiner Hausfrawen), um das Amt Rothenfels (ambt Rottenfels) ablösen zu können. Hierfür verschreibt er ihnen Karbach (Carbach) und Birkenfeld (Brackenfeld). Im folgenden Jahr zahlt Bischof Rudolf von Scherenberg bereits 2000 Gulden der Hauptsumme zurück und löst damit die verschriebenen Dörfer ab. Um die restlichen 3000 Gulden zu begleichen, verschreibt er Voit von Rieneck 75 Gulden jährlichen Zins auf Retzbach (Retzbach) und 65 Gulden jährlichen Zins auf Thüngersheim (Thungersheim), auf Widerlösung, die jeweils am Martinstag zu entrichten sind.
Bischof Lorenz von Bibra zahlt Philipp Voit von Rieneck (philips voit) 1400 Gulden der Hauptsumme über 3000 Gulden zurück und löst so das Dorf Thüngersheim (Thungersheim) ab. Eine neue Verschreibung über die ausstehenden 1600 Gulden beinhaltet einen Zins von 80 Gulden jährlich auf Retzbach (Retzbach), der abgelöst werden kann.
Moritz Marschalk (Hern Moritz Marsvhalk) löst Schloss Raueneck samt Amt Raueneck (schlos vnd ambt Rauheneck) für 1000 Gulden ab.
Konrad von Hutten (Conraden von Hutten) kauft von Johann von Wiesenthau (hansen von wisenthaw) den Zehnt zu Reuchelheim (Reuchleben) und löst ihn damit ab.
Bischof Konrad von Bibra verpfändet dem Doktor Kilian Münch (Kilian Munch) und den Erben des Sekretärs Johann Pfeiffelmann (Johansen Pfeuffelmans) 40 Malter Getreide, die von zwei Höfen bei Rieden (Rieden) kommen, für 300 Gulden auf Wiederlösung.