Um Wolfran von Rothenhan (walfram am vom Rottenhan) für sein falsches Handeln zu bestrafen, wird das Schloss Rotenhan (schlos Rottenhan) zerstört.
Aufgrund von Auseinandersetzungen, die Speisen betreffend, werden beide Parteien und all ihre Priester, Leihen und Gesinde miteinander vertragen. Alle Gefangenen, auf beiden Seiten gemacht wurden, werden freigelassen und von der alten Urfehde freigsprochen. Zudem werden alle Schatzungen, Brandschatzungen, Gedinge und alle anderen unbezahlten Gelder erlassen.
Bischof Johann von Egloffstein, die Burggrafen von Nürnberg Johann III. und Friedrich VI./I. von Hohenzollern und die Rothenburger (die von Rottenburg) einigen sich. Es wird festgehalten, wie mit den eingenommenen Schlössern Herbolzheim (Haboltzheim), Endsee (Entsehe), Nordenbeg (Nortemberg), Lienthal und Gammesfeld (Gamesfeld) vorgegangen wird und wie Bebeauung, Hausrat, Hilfe, Brandschatzung und Gefangenen gehandhabt werden.
Domprobst, Domdechant und Domkapitel: Domprobst, Dechant und Kapitel sollen auch dann auf den Runden Vertrag schwören, wenn einer oder mehrere von ihnen Verbrechen begangen haben, die vor den 21 bekannt werden müssen. Wenn weiterhin Personen vertragsbrüchig sind, oder sich dem Vertrag widersetzen, werden sie bestraft. Bricht das gesamte Domkapitel den Vertrag, so sind die Untertanen solange nur dem Bischof verpflichtet, bis die Sache vor dem Rat der 21 behandelt wurde. Das Domkapitel soll in diesem Fall aufgelöst werden und keine Pfründe erhalten, bis die vertraglichen Angelegenheiten rechtlich vom Bischof und seinem Rat geklärt werden.
Ritter Anselm von Rosenberg (anselm von Rosenberg ritter) hat sich im Schloss Prosselsheim (Schloss prassoltzheim) erhängt. Aufgrund dessen schickt Bischof Gottfried Schenk von Limpurg alle seine Gesandten zu dem Zentrichter und den Schöffen. Der Bischof klagt auf alle Güter des Ritters und die Richter übertragen diesem die Güter des Verstorbenen. Sollte der Leichnam noch dort sein, soll dieser nicht von oben herausgeworfen, über die Hausschwelle aus dem Schloss gebracht und verbrannt werden.
Nikolaus von Rettersbach (Claus von Rettersbach) wird von einem Wirt erstochen, da er ihn mit seiner Frau betrogen hat. Nach seinem Tod fallen seine Lehen an das Hochstift Würzburg. Bischof Rudolf von Scherenberg muss das verlassene Burggut zu Schloss Rothenfels (Rottenfels) schließlich Johann Mertin (Johann Merten), seiner Ehefrau und seinem Sohn Joachim Mertin (sone Joachim Merten) verschreiben. Er übergibt ihnen zudem 160 Gulden, die sie ebendort in Baumaßnahmen zu investieren haben.
Heinrich Reiff, genannt der Jüngere (Reiff Hainrich der Jünger), wird auf seinem Weg von Würzburg (wurtzburg) nach Ochsenfurt (Ochsenfurt) von dem Knecht Stefan Fuchs (knecht Steffan Fuchs) und unter Mithilfe von Wenzel von Wolfskeel (wentzel wolfskels) von seinem Pferd zu Boden gezogen, gefangen genommen und in ein Gefängnis gebracht. Seine Vettern, die Brüder Johann und Kaspar Reiff (hans vnd caspar Reiffen gebrudere) und Johann Hess (hans Heise) eilen ihm zu Hilfe. Die Angelegenheit wird geschlichtet und beide Täter erhalten temporär Absolution für ihr Verbrechen.
Die Grafen, Herren und Ritter vereinbaren einen Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt), welcher allerdings nicht abgehalten wird. Daraufhin wird ein Rittertag zu Kitzingen (Kitzingen) ausgeschrieben. Alle sind der Meinung, dass es ihnen von Nutzen ist, wenn die drei fränkischen Fürsten von Bamberg (Bambergk), Würzburg (Wurtzburg) und der Markgrafschaft Brandenburg (Brandenburg) untereinander zügig eine gleichmäßige, endliche, hilfreiche und friedliche Vereinbarung finden. Nach dieser Einigung folgt eine gute Ordnung. Zudem halten sie fest, dass sie sich einander behilflich sind und Beistand leisten. Fremde sollen, egal welcher Wertigkeit und Vergewaltigung, einander gewehrt werden. Dies ist auf dem Rittertag zu Schweinfurt festgeschrieben. Zudem erstellt die Ritterschaft gemeinsam 25 Beschwerdeartikel.
Bischof Konrad von Thüngen lässt in den Gemeinden Rieden (Rieden), Eßleben (Eisleben) und Opferbaum (opferbein) ein Mandat aufsetzen, welches besagt, dass jeder, der Verbrecher fängt oder dabei erwischt, welche über das Wasser oder Land mit Wägen, Gewehren und Fahnen mit der Absicht auf Zerstörung und Verletzung der Bürger kommt oder dazu beiträgt, einen Gulden ausgezahlt bekommt und jene vom Bischof keine Strafe weder an Leib noch an Gut erfahren sollen.
Georg Ranninger (Georg Ranninger), ein Bürger von Würzburg, ist wegen etlicher Vergehen seit vielen Jahren auf der Flucht. Nachdem er aber seine Frau und Söhne Andreas (Endressen) und Heinrich (Hainrichen) mit Bischof Konrad von Bibra verträgt, gibt er diesen einen offenen Brief der besagt, dass sie sich außerhalb der Stadt Würzburg im Hochstift niederlassen und dort wohnen sollen.