Die Ritter Heinrich von Sternberg und Johann von Wenkheim (Hainrich von Sternberg vnd Herr Hanns von Wenckhaim ritern) pfänden von Bischof Otto und dem Stift Würzburg ein Drittel des Getreide- und Weinzehnts von Ober- und Untereuerheim. Diese Verpfändung ist auf 20 Jahre begrenzt, in denen sie vom Stift wieder ausgelöst werden soll. Wenn dies nicht geschieht, wird die Pfandschaft in ein Mannlehen umgewandelt.
Friedrich Wiener (Fridrich Wiener) und Ludwig von Lonnerstadt (Lutz von Lonerstat) erhalten den bischöflichen Repräsentationsbau zum Mannlehen von Bischof Albrecht von Hohenlohe.
Die Mittlere Ebrach ist ein Fischbach, der von Sandbach (Sampach) bis zum Sautümpel (Sartumpfel) fließt. Obwohl sie zum Amt Thüngfeld gehört, machen Bischof Johann und sein Kapitel sie den Brüdern Hans und Peter von Thüngfeld (Hannsen vnd Petern von Thunveld gebrudern) zum Mannlehen.
Bischof Johann von Egloffstein verleiht das Manlehen von Endsee (Entsehe) dem Bürgermeister von Rothenburg ob der Tauber, Heinrich Toppler, (Hainrichen Toplern burgermaistern zu Rotenburg) in seiner Funktion als Amtsträger der Stadt. Laut der Nachtragshand betrifft dieser Rechtsvorgang auch Binsbach (Binoltzbach), Schweinfurt (Schweinsfurth), Steinsfeld (Stainsfeld), Gattenhofen (Gattenhofen), Adelshofen (Ottelshofen), Birnbaum (Betbaums), Oberscheckenbach (Schekenbach) und Herbolzheim (Haboltzhaim).
Heinrich von Rehberg (Hainrich von Rehberg) erhält von Bischof Johann von Egloffstein das Dorf und das Dorfgericht von Eislingen zusammen mit allen dazugehörigen Nutzungsrechten zum Mannlehen.
Die Fähre von Eibelstadt verleiht Bischof Johann von Egloffstein dem Verweser der Domprobstei, Herrn Arnold Hertwig, Chorherr im Neumünsterstift (hern Arnolden Hertwigen Corheren zum Newenmunster), zum Manlehen, mit der Bewilligung, dass diese Fähre danach dem Bürgermeister und dem Rat von Eibelstadt auch zum Mannlehen verliehen werde.
Bischof Johann von Grumbach verleiht die Fähre von Eibelstadt Herrn Georg von Künsberg (hern Georgen v. Kindsberg) als Manlehen.
Die Häuser, die in Eltmann zum Eigengut der Fuchs gehörten, werden dem Stift von Johann Fuchs von Wallburg bzw. Bimbach (Hannsen Fuchs) zum Mannlehen aufgetragen.
Lorenz Egotz (Lorentz Egotz) trägt zwei Fischwasser als Mannlehen des Stifts. Das eine reicht von Frankenheim bis Leubach (on Franckenhaim an bis gein Leutbach), das andere von Gockenschatz bis zur Stadt Fladungen (bis vf die stat Fladungen). Da er aber ohne männliche Erben verstirbt, fällt das Lehen dem Stift heim.
Den halben Zoll in Eltingshausen tragen die Vetter Wilhelm und Moritz von Wiesenthau (Wilhelm vnd Moritz von Wisentaw veteren) zusammen mit 4 Morgen Wiesen und anderen Gütern vom Stift Würzburg als Mannlehen. Sie verkaufen alles zusammen mit zwei Burggütern bei den Burgen Trimburg und Botenlauben, wie die Nachtragshand anmerkt, Bischof Konrad von Thüngen für 130 Gulden.