Bischof Gerhard von Schwarzburg erlaubt den Bürgern von Haßfurt (Hasfurt), auf der Brücke über den Main einen Zoll zu nehmen und damit die Brücke instand zu halten. Diese Zollfreiheit wird ihnen durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bestätigt.
Die Bürger zu Haßfurt (Hasfurt) bezahlen auf Bitte Bischof Johann von Egloffsteins 250 Gulden an Eberhard Fuchs von Burgpreppach (Eberhart Fuchs) und 750 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsfeld) wegen des aufgelegten achten Pfennigs. Im Gegenzug befreit sie Bischof Johann 3 Jahre lang von der Bede und Steuer.
Bischof Johann von Brunn freit dem Weiprecht Kötner (Werprecht Kötner) und seinen Erben eine Behausung bei dem Oberen Tor in Haßfurt (Hasfurt) von der Steuer, Bede, Wach und Fron. Einige Jahre später freit Bischof Johann von Brunn den Brüdern Johann und Martin Kötner (Hanns vnd Mertin Kötner) ihren Baumgarten, der am Oberen Tor am äußeren Stadtgraben zu Haßfurt liegt, von dem Zehnt.
Bischof Johann von Brunn erteilt den Einwohnern von Haßfurt (Hasfurt) die Freiheit, Juden in ihre Stadt aufzunehmen und sie unter Schutz und Schirm zu stellen. Sie dürfen ebenfalls jährliche Zinsen von ihnen nehmen. Das Domkapitel bewilligt die Freiheit einige Jahre später.
Unter der Stadt Haßfurt (Hasfurt) liegt ein See namens Nassach (Nassach). Daran bauten die Bürger der Stadt zwei Mühlen, die dem Stift zu Lehen gingen. Da der See die Mühlen jedoch unbrauchbar macht, erlaubt Bischof Johann von Brunn den Bürgern, eine Mühle am Main zu bauen. Davon geben sie dem Stift jährlich zu Martini 8 Scheffel Korn und ein Fastnachtshuhn. Den genannten See und die Mainmühle hat Bischof Johann von Brunn den Bürgern in der nachfolgenden Zeit gefreit, was jedoch nicht schriftlich festgehalten worden ist. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt ihnen diese Freiheit dennoch.
Bischof Johann von Brunn und sein Kapitel freien dem Kloster Theres seinen Hof bei dem niederen Tor für Steuer, Bede, Reisdienst, Wachdienst, Graben und alle anderen bürgerlichen Beschwerden.
Philipp Fuchs zu Schweinshaupten (Philip Fuchs zu Sweinshaupten) fordert von Bischof Rudolf von Scherenberg die 1060 Gulden, die Bischof Gottfried Schenk von Limpurg seinem Vater Georg Fuchs zu Schweinshaupten (Georg Fuchs) schuldete. Bischof Rudolf erkennt dies nicht an. Die beiden werden zu den folgenden Konditionen vertragen: Bischof Rudolf gibt Philipp Fuchs zu Schweinshaupten für diese Forderung 400 Gulden, die im mit einem jährlichen Zins von 20 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt) verschrieben werden. Er gibt daraufhin alle Forderungen auf.
Egidius Heidolf zu Brotbach (Gilg Haidolf zu Brotbach) besitzt einen Zehnt auf ungefähr 20 Morgen Äcker, die Leuferen genannt werden, in der Haßfurter (Hasfurter) Markung. Er verkauft diesen an Bischof Lorenz von Bibra für 12 Gulden.
Bischof Konrad von Thüngen nimmt 2000 Gulden von den Brüdern Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian Mertin vnd Hanns von Rotenhan) an und verschreibt ihnen im Gegenzug auf Ablösung 100 Gulden jährlichen Zins auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Sie erhalten 2 Jahre später die 2000 Gulden wieder und geben die Hauptverschreibung heraus.
Die Brüder Sebastian, Martin und Johann von Rotenhan (Sebastian, Mertin vnd Hanns von Rotenhan) leihen Bischof Konrad von Thüngen 500 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen jährlich 25 Gulden Zinsen auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt). Bischof Konrad gibt Sebastian von Rotenhan allein eine weitere Verschreibung zu den gleichen Konditionen.