Folgende Flecken und Dörfer gehören zum Schloss und Amt Neuhaus: Der Zehnt zu Wachbach (Wachbach), der Zehnt zu Steinbach (Stainbach), der Zehnt zu Auernhofen (Urichhofen), der Zehnt zu Althausen (Althausen), Neuses (Neuses), Igelstrut (Igelstrut, abgegangen bei Hachtel, Bad Mergentheim), Azenweiler (Atzendorf, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Rötelsee (Rötelseh), Markelsheim (Markoldhaim), Igersheim (Igershaim), Seelach (Selhech, abgegangen bei Hollenbach, Mulfingen), Apfelbach (Apfelbach), Eisenhutsrot (Eisenhartrod), Harthausen (Harthausen), Michelbach an der Heide (Michelbach), Rechenhausen (Bechenhausen), Unterweiler (Zagelbach), Oberweiler (Regelshagen), Ailringen (Ailringen), Gerabronn (Gerhiltsbrun), Hohebach (Hofbach), Seidelklingen (Seidelklingen), Blaufelden (Blauelden), Connenweiler (Kuenweiler), Bügenstegen (Buechensteg), Emmertsbühl (Ainhartsbül) und Elpershofen (Elpersthoven).
Fries gibt an, dass aus dem Liber feudorum antiquus hervorgeht, dass das Hochstift Würzburg nicht nur den Zehnt zu Nenzenheim (Nentzenhaim) besitzt. Zu seinem Eigentum gehören auch etliche Gülte, Hühner und anderes. Es fehlen jedoch Angaben darüber, wie mit diesen Eigentum weiter verfahren wird.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Johann Holfelder (Hannsen Holfelderen) aus Nürnberg (Nurenberg) 270 Gulden. Dafür verpfändet er ihm das Recht, den Zoll zu Markt Bibart (Biburt) einzunehmen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet den Zehnt des Dorfes Neuhaus ( Neuenhaus ) bei Ebern ( Eberen ) an den Ritter Apel III. von Lichtenstein ( heren Apeln von Liechtenstain riter ).
Bischof Johann von Brunn verpfändet etlichen Personen aus Nürnberg 300 Gulden jährlichen Leibgedings auf den Zoll zu Markt Bibart (Biburt).
Da Bischof Johann von Brunn 1428 die 2000 Gulden Pfand und 600 Gulden Zinsen für Schloss Neuhaus abermals nicht ablöst, beschließen die beteiligten Parteien eine neue Hauptsumme für das Schloss, nämlich 18.500 Gulden. Diese setzt sich zusammen aus der anfänglichen Kaufsumme von 15.100 Gulden, den 2.000 Gulden, die der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim dem Bischof 1421 leiht, 600 Gulden, die als Zinsen für die sechs Jahre von 1422 bis 1428 für die 2.000 Gulden anfallen, sowie weitere 300 Gulden als Zinsen der erwähnten 2.000 Gulden, die von 1428 bis 1431 anfallen. Dazu kommen noch die 500 Gulden, die der Bischof dem Deutschmeister zum Ausbau des Schlosses und seiner Zugehörungen bewilligt hat.
Das, was nach der Bezahlung des Leibgedings an etliche Personen aus Nürnberg noch vom Zoll zu Markt Bibart übrig ist, verpfändet Bischof Johann von Brunn an Friedrich Tanndorf (Fritzen Tandorfer).
Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) kommen an Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden von Schwartzenbergs). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese von ihm ab und verpfändet sie an Kundigunde (Kunigunden von Schwartzenberg gebornen), der Gräfin von Nellenburg (Nellenburg), für 1400 Gulden. Sie muss dem Hochstift Würzburg jedoch jährlich 230 Gulden vom Gefälle des Amts bezahlen. Kunigunde übergibt darüber ein Revers und ein Heißbrief wird an ihre Amtsverwandten überstellt.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet einem Ritter von Lichtenstein (von Liechtenstein) 800 Gulden auf den Zoll zu Markt Bibart (Biburt).
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet dem Stift Neumünster (Neuenmunster) jährlich 50 Gulden auf das Kammergefälle für eine Hauptsumme von 1000 Gulden. Es besteht das Recht auf Wiederlösung.