Von dem Zehnt von Oberwerrn werden jährlich zehn Malter Korn an die Grafen Henneberg-Botenlauben (gen Botenlauben) abgegeben.
Das Kloster Aura (Closters aura) erhält ein Viertel des Weinzehnts in Obersfeld als Zinslehen. Durch ein Tauschgeschäft mit dem Hochstift Würzburg erhält das Kloster Aura den Zehnt zu Garitz (Gahaus), der zuvor ein Mannlehen des Hochstifts war. Ein weiteres Viertel desselben Weinzehnts wird Kunigunde Selnen (Kunigund Selnen) und Simon Selnen (Simon) vom Hochstift abgekauft.
Die Anteile des Hochstifts Würzburg am Zehnt, mitsamt dem Hof und dem See zu Oberlauringen werden für 1600 Gulden an Georg Truchsess von Wetzhausen zu Sternberg (Georgen Truchsessen) verpfändet, diese soll er als Mannlehen tragen.
Den Einwohnern von Oberlauringen (oberlauringen) wird befohlen, in Bezug auf den Zehnt, den Hof und den See zu Oberlauringen Georg Truchsess von Wetzhausen zu Sternberg (Georg truchsessen) zur Verfügung zu stehen.
Bischof Johann von Egloffstein genehmigt Heinrich von Steinau (Heintzen Steinen) und dessen Erben zwei Jahre lang den Zoll von Ochsenfurt einzunehmen, da er Bischof Gerhard von Schwarzburg 200 Gulden geliehen hatte.
Ein Hof und ein Drittel des Zehnts von Oberlauringen (Oberlauringen) werden für 1000 Gulden an Graf Berthold von Henneberg (Grafe Bertholden von Hennenberg) verpfändet. Sein Sohn Graf Wilhelm von Henneberg (Graue Wilhelmen von Hennenberg) übergibt das Pfand für wiederum 1000 Gulden an Karl Truchsess (Carln Truchsessen). Das Stift behält das Recht zur Wiederlösung.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Sebastian von der Tann (Sebastian von der Thamm) im Gegenzug für 4483 Gulden Schloss Hildenburg, Stadt und Amt Hildburghausen (Schloss Stat vnd ambt Hildenburg), Fladungen (Fladingen), Steinach an der Saale (Staina) sowie das halbe Dorf Nüdlingen (Nutlingen) amtmannsweise. Die Erträge aus Nutzungsrechten des Pfands sollen Sebastian von der Tann jährlich zwölf Gulden für einen einbringen. Sollten die Einkünfte durch das Pfand diesen Satz nicht decken, sollen die überschüssigen Gefälle der Dörfer Vachdorf (Vachdorf) und Leutersdorf (Leuttersdorf) dafür verwendet werden. Diese Übereinkunft ist verschriftlicht und übergeben.
Als Bischof Johann von Brunn Sebastian von der Tann (Sebastian von der Than) noch 1955 Gulden schuldet, stellt er eine Verpändung aus, die folgende Zinsen beinhaltet: Auf zehn Gulden soll er einen erhalten. Zu diesem Zweck bekommt er die Nutzungsrechte zu Haina (Hain) ganz und zu Nüdlingen (Nutlingen) zur Hälfte amtmannsweise zur freien Verfügung gestellt. Ersteres bringt Bischof Johann von Brunn vorab von seinem Domkapitel wieder an sich. Dieses Pfand soll Sebastian von der Tann und seinen Erben bis zur vollständigen Begleichung der Schulden gehören. Das Domkapitel besiegelt diese Übereinkunft nicht.
Die Äbtissin und der Konvent des Klosters Kitzingen (Abtissin vnd Conuent zu Kuzingen) verkaufen die Rechtsprechung, die Nutzungsrechte und die Gefälle in Oberhausen (Obernhausen) bei Stalldorf (Staldorf) im Amt Reichelsburg (ambt Raigelberg) mit Zustimmung Bischof Gottfrieds Schenk von Limpurg für 300 Gulden an das Kloster Tückelhausen der Kartäuser (Carthausen duckelhausen).
Eucharius Lamprecht von Gerolzhofen (Eucharius Lamprechten) verkauft eine Badestube, Zehnt, Zins und andere Güter zu Oberschwarzach (Oberschwartzach) an das Hochstift Würzburg.