Ein Würzburger Bürger namens Poppo (Bop) verkauft drei Weingärten am am Fuße des Marienbergs an das Hochstift Würzburg. Das Areal wird Scheubenschlag genannt.
Bischof Herold von Höchheim übergibt dem Ebracher Abt Rapoto einen Hof in Bundorf (Buntdorf) und Weingärten in Dürrbach (Dürbach) (unklar, ob Ober- oder Unterdürrbach).
Kaiser Friedrich I. übergibt sechs Morgen Weingarten am Brunberg (Brunberg) (südlich von Heidingsfeld) dem Hochstift Würzburg. Von diesem Geschäft ebenfalls betroffen sind das Testamentierrecht der Domherren und der Hof Katzenwicker (Katzenweikher) in Würzburg.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 1: Die Bischofsreihe bis 1254 (Germania Sacra, Neue Folge 1: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1962.
Schloss und Dorf Biebelried (Bibelriet) gehörten einst den Edelleuten von Biebelried. Der letzte männliche Erbe des Geschlechts hinterlässt zwei Töchter, Mechthild und Agnes. Als Mitgift für die Heirat zwischen der älteren Mechthild und Sigbert von Windheim (Windhaim) sowie für die Heirat zwischen Agnes und Swigger von Oberbach (Oberbach) werden Schloss, Dorf, Weingärten, Wälder, Wiesen, Weiden, Gewässer- und Fischereirechte zwischen den beiden aufgeteilt. Doch dürfen sie diese Güter erst nutzen, wenn ihre Mutter Hedwig gestorben ist. Trotzdem verkauft Swigger von Oberbach seinen Halbteil Bischof Hermann von Lobdeburg für 300 Pfund Heller. Da er diese Güter nicht übergeben kann, verpfändet er dem Stift jährlich 30 Pfund Heller bis zum Tod seiner Schwiegermutter auf dem Dorf Brodswinden (Gotsbrechtswindhaim) sowie auf der Vogtei über die Dörfer Ratzenwinden (Ratzenwindhaim), Witzelsdof (Wicelsdorf), Oberrammersdorf (Rumholtsdorf), Winterschneidbach (Windisch Schnaitbach) und Claffheim (Clafhaim). Sigbert von Windheim verkauft seinen Anteil dem Bischof auf die selbe Weise. Hierüber kann Fries jedoch keine Unterlagen finden.
Bischof Berthold von Sternberg vererbt zwölf im Halbbau zu bewirtschaftende Morgen Weingarten unterhalb des Schlosses Botenlauben (Botenlauben) an Konrad von Schwanfeld (Schwanfeld) und Albrecht von Obersfeld (Obersveld).
Georg Bettelmann besitzt 3 Morgen Weingärten auf der Brandleite, einem Berg bei Gerbrunn, die er dem Hochstift übergibt und als Lehen erhält. In diesem Kontext werden noch der Würzburger Herzogshof (hertzogenhoff), der Rosberg (Rosperg), der Reitwigsberg (Raitwigsperg) und der Rabensberg (Rabensperg) genannt.
Für 2500 Gulden verkaufen Weiprecht und Magdalena von Helmstatt (Helmstat) Bischof Johann von Brunn etliche Weingärten, Äcker, Korn, Weizen, Hafer und 1 Pfund Heller zu Binsfeld (Binsfelt) einschießlich weiterer Güter und Gefälle. Die Kaufsumme soll innerhalb von vier Jahren bezahlt werden. Von einer späteren Hand werden folgende Orte ergänzt: Dattensoll (Datzensol), Heßlar (Hesler, Müdesheim (Mutishaim) und Halsheim (Hohelshaim).
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg befreit 14 Morgen Weingärten, den Zehnten und eine Hofstätte, die Georg und Johann Fuchs zu Schweinshaupten (Georgen vnd Hannsen Fuchs zu Schweinshaubten) in Prappach gehören, von Bede, Steuer, Diensten und Atzung. Die Hofstätte soll bebaut werden und derjenige, der diesen Hof innehat, soll ihn als Mannlehen vom Hochstift empfangen uns sonst allen gemeinen Rechten verpflichtet sein.
Bischof Rudolf verbietet den Untertanen in den Ämtern, Bier zu brauen, um einen Anstieg der Getreidepreise zu verhindern. Nachdem aber kurz darauf der Frost viele Weinreben zerstört und der Wein teuer wird, hebt der Bischof das Bierbrauverbot für die Untertanen in den Ämtern wieder auf.
Bischof Friedrich verträgt das Stift St. Burkard mit dem Spital zu den 14 Nothelfern. Das Stift St. Burkard soll dem Spital, das seinen Anspruch auf die beiden Zehnten an der Birkenfelder Leite und am Königsberg in der Oberleinacher Gemarkung (an der Birkhenfelder leyden vnd Konigsperg in Oberleinacher markung) angemeldet hat, zu dem Zehnten, den das Spital ohnehin schon innehat, zusätzlich den Zehnten auf acht Morgen Weingarten zustellen und folgen lassen, nämlich fünf Morgen zwischen dem Pranger (Pranger) und der Birkenfelder Leite, zwei Morgen am äußersten Pranger Richtung Würzburg und ein Morgen am Königsberg. Bei Irtenberg (Erdburg) soll jede Partei den Besitz weiterhin zur Hälfte besitzen. Das Stift St. Burkard soll auf der Hälfte des Spitals und von dessen Hofbauern keinen Zehnten erheben oder obrigkeitliche Rechte ausüben, sondern allein auf seiner Hälfte, die von würzburgischen Feldgeschworenen vermessen worden ist, nämlich am Buchelberg (Buchelberg), Kirnholz (Kirnholtz), Stockach (Stokhach), Maisenbachhof (Maysenbach) und am Kalten Loch (Kaltloch) (heute Ortsteil von Kist); auch der Brunnen des Hofs Erdbach (Erdbach) darf benutzt werden. Dem Spital dagegen soll die andere Hälfte Richtung Tiergarten (diergarten) und Würzburg, der Hof Erdbach (Erdbach) (evtl. Erdbach bei Creglingen), Wald, Äcker, Wiesen, die Benutzung des Brunnens und einen Weg von der Breite eines Fuhrwerks (allerdings außerhalb der benachbarten Wiesen, die den Höchbergern zustehen) mit Grenzsteinen markiert werden. Jede Partei darf auf dem ihr zugeteilten Land den Schaftrieb innehaben. Das Stift St. Burkard soll dem Spital außerdem innerhalb von drei Monaten 300 Gulden nachzahlen oder durch Verzinsung zusichern.