Bischof Johann von Brunn gibt den Bürgern Bad Neustadts an der Saale (Newenstat) eine Bürger- oder Stadtordnung.
Bischof Johann von Grumbach hat den Bürgern zu Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) erlaubt, jedes Jahr am 25. Januar einen Jahrmarkt abzuhalten. Mittlerweile halten die Bürger allerdings vier Jahrmärkte ab, den ersten am 25. Februar, den zweiten am 24. Juni, den dritten am 24. August und den vierten am 11. November.
Auf die Bestrebungen Bischof Rudolfs von Scherenberg übergibt Kaiser Friedrich III. den Guldenzoll unwiderruflich an das Hochstift Würzburg. Die Bürger von Nürnberg (die von Nurenberg) geben Bischof Rudolf von Scherenberg 2000 Gulden, damit er und seine Nachfolger auf die Erhebung des Zolls im Gebiet eine halbe Meile um den Aisch (aisch) sowie südlich dessen gänzlich verzichten.
Bischof Rudolf von Scherenberg kommt der Bitte der Bürger Nürnbergs (Nurenberg) für eine Zahlung von 2000 Gulden nach.
Rudolf von Scherenberg gestattet den Bürgern von Bad Neustadt an der Saale (Newenstat), dass sie die (bere) der Herbstzeit aus den Dörfern, die im Amt Bad Neustadt an der Saale gelegen sind, unverzollt nach Hause führen dürfen, allerdings auf Widerruf.
Bürgermeister, Rat und Gemeinde von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) sind sich wegen der Bede uneinig mit den Dörfern Salz (Saltz), Mühlbach (Mulbach), Altenbrend (Brend) und Hersfeld (Hersueld). Bischof Rudolf von Scherenberg klärt diese Uneinigkeit.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert die Erlaubnis Bischof Rudolfs von Scherenberg: Schultheißen und Dorfmeister von Nordheim vor der Rhön (Northaime vor der Reue) dürfen eine Schankwirtschaft einrichten und betreiben.
Bischof Lorenz von Bibra gestattet dem Bürgermeister und Rat von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat), eine Walkaule abzuhalten und die Gefälle davon für die Stadt zu gebrauchen.
Bischof Konrad von Thüngen überstellt seinem Kellerer von Bad Neustadt an der Saale (Neuenstat) Wolf Schefer (Wolfen Schefer) etliche Güter, welche zuvor dem aufrührigen Bürger Nikolaus Zwickel (Clausen zwikels) gehörten. Allerdings bleibt jedem dabei sein gebührendes Recht und seine Forderungen vorbehalten.
Georg Ebern (Jorgen Ebnern) wird auf Antrag der Bürgerschaft von Neustadt an der Donau (Newenstett) und Kipfenberg (Kipf) vom Landgericht abgeordnet.