König Otto II. schenkt Bischof Poppo II. von Würzburg zu Ehren des Heiligen Kilians, des Bischofs der Ostfranken, die Kirche St. Martin in Forchheim (Die Kirchen bei Forchaim zu Sant Martin genant) mit all ihren Filialkirchen, Leibeigenen, Gütern und weiteren Zugehörungen.
Nachdem Bischof Heinrich I. von Würzburg, ein geborener Graf von Rothenburg ob der Tauber, 1002 das Stift St. Johannes der Täufer zu Haug erbaute, weihte und stiftete, schenkt König Heinrich II., der danach Kaiser wird und in Bamberg begraben ist, auf Bitten des Bischofs das Kloster St. Martin von Forchheim (das closter vnd Abbtei zu Forchaim) mit ihren Dörfern, Leibeigenen und Gütern und besonders die beiden Dörfer Erlangen und Eggolsheim, die im Radenzgau liegen (die bede dörfere Erlangen, vnd Egolueshaim im Ratensgaw gelegen), zusammen mit allen anderen Zugehörungen, Gewässern, Wäldern, Weinbergen und Weiden im Umkreis von einer Wegmeile dem Stift Haug.
Die Grafen, Freien und die Ritterschaft im Stift Würzburg unterstehen dem Bischof von Würzburg als ihrem Herren. Dies wird von den Kaisern und Königen bei der Verleihung der Regalien festgelegt. Im Jahr 1168 legt Kaiser Friedrich I. fest, dass alle Grafen im Bistum Würzburg und Herzogtum Franken unter die Gerichtsbarkeit des Bischofs von Würzburg fallen, und stellt hierüber eine Urkunde mit goldenem Siegel aus. Für nähere Informationen zu diesem kaiserlichen Beleg verweist Fries auf das Landgerichtsbuch. Für nähere Informationen zu den Grafen verweist Fries auf die Einträge zu den jeweiligen Grafengeschlechtern.
Kaiser Friedrich III. lässt eine Urkunde aufsetzen, die sich gegen Wolf und Michael III. von Schwarzenberg, die Söhne Ursula von Schwarzenberg (Wolfen vnd Micheln der gemelten frawen Vrseln Kindere) wendet, indem deren eheliche Geburt bestritten wird.
König Maximilian I. erlässt einen Edikt, der jegliche Gotteslästerung und das Fluchen verbietet.
König Maximilian I. beauftragt Bischof Lorenz von Bibra, den Leuten in Goßmannsdorf, Wolf Wolfskeel (Wolf Wolfskeel) und Stefan Zobel von Giebelstadt (Steffan Zobel) Rechtshilfe zu leisten. Der Würzburger Bischof ist normalerweise der oberste Zentherr in Goßmannsdorf und übt die Privilegien und Rechte des Stifts aus. Für die Namen der Ganerben des Dorfs verweist Fries auf das Liber Capitularis.
Kaiser Karl V. erlässt 1530 einen Edikt, der Trinkgelage und Gotteslästerung verbietet. Dieses Edikt wird öffentlich überall bekanntgegeben, unter anderem auch auf dem Reichstag in Regensburg im Jahr 1532, wodurch das Edikt erneuert wird. Als Bischof Konrad von Thüngen im Jahr 1540 stirbt, lässt sein Nachfolger Bischof Konrad von Bibra Trinkgelage und Gotteslästerung abermals verbieten, ebenso dessen Nachfolger Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt. Obwohl dieses Verbot mehrmals erlassen wird, wird sich nur kaum daran gehalten und Vergehen werden kaum bestraft. Fries meint hierzu: man saufft, knollet und schwert beulet, da ist niemant der wert .
Kaiser Karl V. stellt dem Hochstift Würzburg ein Privileg aus, wonach man keine Berufung für Fälle, die eine Summe von unter 200 Gulden betreffen, vor den höheren Gerichten einlegen soll. Mit den höheren Gerichten sind hier das Kanzleigericht, das Hofgericht und das Lehengericht gemeint. Will man Berufung bei Fällen einlegen, die die Summe von 200 Gulden überschreiten, dann darf der Fall vor das kaiserliche Kammergericht gehen.
Ulrich Grau, ein Schmied, der jenseits des Mains lebt (Ulrich Graw ain schmid Jhenseit Mains), baut ein Haus neben das Gerichtshaus bei der Alten Mainbrücke. Der Bau des Hauses entspricht aber nicht den Ordnungen und Satzungen der Stadt, weshalb er den Neubau eigentlich abreißen müsste. Bischof Konrad von Thüngen gestattet den Bau letzten Endes doch, nachdem Doktor Friedrich Grau (Doctor Fridrich Grw), Hofprediger des Königs Ferdinand I., Fürsprache für Ulrich Grau hält. Friedrich Grau verpflichtet sich sowie seine Erben und Nachbesitzer des Hauses jedoch dazu, die Kosten für den Abriss oder Umbau des Hauses zu tragen, wenn der Würzburger Bischof ihn dazu auffordert.
Der Lizentiat Valentin Gottfried (Licentiat Valtin Gotfrid) kommt durch Bischof Konrad von Thüngen als Prokurator ans kaiserliche Kammergericht. Die Bestellung ans Gericht wird kurz darauf nochmal geändert.