Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Burkhard von Wollmershausen dem Jüngeren (Burchart von Wolmershausen der Jungere )Niederstetten (Haldenbergsteten) und das Dorf Gollachhofen (Gollachhouen) mit allen Zubehörungen für 2200 Gulden auf Widerlosung, laut einem Kaufbrief, der allerdings nicht mehr vorliegt. Er stellt ihm auch einen Beibrief aus, laut dem Bischof Johann oder seine Nachfolger Burkhard oder seinen Erben die beiden Flecken nicht widerlösen sollen. Herr Wilhelm von Thüngen, der Hofmeister des Bischofs, oder seine Erben, sollen Burkhard oder seinen Erben zuvor 570 Gulden zahlen, die er ihm schuldet.
Bischof Johann von Brunn handelt mit dem Bürgermeister, dem Rat und der Gemeinde zu Haßfurt (Hasfurt) aus, dass sie Dietrich Fuchs zu Eltmann (Dietrich Fuchs) in diesem und dem nächsten Jahr zu zwei ausgewählten Daten jeweils 1000 Gulden geben. Dietrich Fuchs zu Eltmann wurden 2000 Gulden Schulden bezahlt, die übrigen 2000 Gulden sollte ihm Bischof Johann 1412 eigentlich auch auszahlen. Nachdem Dietrich Fuchs zu Eltmann aber vor dem 24. Juni 1412 verstirbt, handelt Bischof Johann mit dessen Witwe einen Aufschub bis 1413 aus.
Bischof Johann von Brunn schuldet Weiprecht Kötner (werprecht Kötner) 1500 Gulden. Dafür setzt er ihm und seinen Erben die Kellerei zu Haßfurt (hasfurt) mit all ihren Nutzungen und Gefällen zu und erlaubt ihn, sie so lange zu gebrauchen, bis ihnen die 1500 Gulden zurück gezahlt wurden. Er stellt allerdings die Bedingung, dass Weiprecht dem Stift davon jährlich 130 Gulden zum Deputat geben soll. Weiprecht möchte davon jedoch nicht gebrauch machen. Stattdessen schlägt er die ausstehende Summe auf die Hauptsumme, sodass eine Gesamtsumme von 2219 Gulden entsteht.
Bischof Johann von Brunn verschreibt Graf Thomas von Rieneck (Thoman von Rieneck) jährlich 200 Gulden der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) für eine Hauptsumme von 3000 Gulden, die man ihm wegen Herrn Konrad von Bickenbach (Conrat von Bickenbach) schuldet. Die Einwohner Haßfurts übergeben Graf Thomas eine Verschreibung, ihm die jährlichen 200 Gulden zuzustellen. Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese 200 Gulden wieder ab und verschreibt sie denen von Bickenbach.
Eberhard von Schaumberg (Eberhart) leiht Bischof Johann von Brunn 3360 Gulden. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm die Stadt und das Amt Haßfurt samt dem Gericht und Stab und dem ganzen großen und kleinen Zehnt.
Bischof Johann von Brunn schuldet Ritter Johann von Sparneck (Hanns von Sparneck) 700 Gulden für Schuld, Schaden, verlorene Pferde und Verhinderung und Burggutwein.Diese verschreibt er ihm auf der Stadt Haßfurt. Er soll in 7 aufeinanderfolgenden Jahren jeweils 100 Gulden behalten.
Bischof Johann von Brunn nimmt 1000 Gulden von Herrn Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrecht Trugsissen zu Wetzhausen) und verschreibt ihm im Gegenzug jährlich 100 Gulden auf der Stadt Haßfurt (Hasfurt).
Zwei Jahre später schlägt Bischof Johann zu der Summe, die er Eberhard von Schaumberg (Eberhart von Schaumberg) schuldet noch 181 Gulden dazu. Der Dechan und das Kapitel geben ihm einen Heißbrief an die Stadt Haßfurt, in dem er als Amtmann eingesetzt wird.
Albrecht Truchsess von Wetzhausen (Albrecht Trugsess) hat eine weitere Forderung an Bischof Johann von Brunn für verlorene Pferde und andere Schäden und Belastungen, die sich über 1300 Gulden erstrecken. Daraufhin leiht er Bischof Johann noch 300 Gulden in bar, sodass eine Summe von 1600 Gulden ensteht. Dafür verschreibt Bischof Johann ihm kaufsweise den großen und kleinen Zoll zu Haßfurt (Hasfurt) auf dem Wasser und auf dem Land. Es ist nicht ausgenommen, außer die Zollbriefe.
Bischof Lorenz von Bibra schreibt Philipp von der Tann (Philip von der Thanne) und bittet um eine Kopie der Briefe, in denen Nüdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain) denen von der Tann vom Stift verschrieben wurden, da er die beiden Dörfer wieder dem Stift zuführen möchte. Zwei Jahre später fordert Bischof Lorenz Philipp von der Tann zu sich und bietet an, ihm den Pfandschilling von 1855 Gulden zu bezahlen. Philipp will aber weder die Hauptsumme annehmen noch das Unterpfand abtreten. Ihm wird dann das Interesse, also von 10 Gulden ein Gulden, nicht ausgezahlt. Philipp fordert das ihm zustehende Interesse von 7000 Gulden beim Bischof ein, erhält es jedoch nicht. Fries bemerkt noch, dass die beiden Hauptverschreibungen unter Bischof Johann von Brunn und Bischof Sigmund von Sachsen nur unter ihren Siegeln und ohne Bewilligung des Domkapitels geschehen ist.