Der Bischof von Würzburg ist von der Schuld der in Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) lebenden Juden und dem Hauptgut, sowie dem Schaden derer Erben freigesprochen.
Swantibor III. von Pommern-Stettin (Swantibur zu pomern) hat zugesagt von den 1800 Gulden, die er dem Bischof Gerhard von Schwarzburg und seinem Stift schuldet, mindestens 26 Gulden zu Weihnachten zu bezahlen. Dazu hat er Rottenstein (Rottenstein) samt den Amtsleuten und Burgen wieder ausgelöst.
Am 12. Oktober 1406 verpfändet Bischof Johann von Egloffstein seinen Anteil am Schloss Roßberg (Rosberg) für 200 Gulden an Wilhelm von Epdorf (wilhelmen von Epdorff). Der Anteil wurde vermutlich wiedergelöst. Der Bischof schuldet, aufgrund zweier Briefe, Wilhelm von Stettenberg (wilhelmen von Stettenberg) und seiner Ehefrau Hedwig (hedwigen) 60 Rheinische Gulden. Der eine Brief handelt von (bingen), der andere von einem Teil des Schlosses Roßberg, den er ihnen bis zum 22. Februar 1412 verspricht zu bezahlen.
Bischof Johann von Brunn schuldet dem Ritter Rörich II. von Eisenbach (Rorichen von Eisenbach rittern) und seinen Erben 1100 Gulden. Für die Summe soll der Bischof ihm einen jährlichen Zins geben. Diese Schulden gehen auf Ritter Hermann II. Riedesel (Herman Rittsel ritter) über, welcher sich mit Bischof Gottfried Schenk von Limpurg abspricht. Sie vereinbaren, dass der Bischof ihm auch Zinsen und Entschädigungen, sowie 1000 Gulden, die er in 20 Jahren abbezahlt, gibt. Dafür ist Hermann II. Riedesel (Herman Rittsel ritter) sein Leben lang Lehensmann des Hochstifts und nach ihm sein ältester Sohn.
Arnold von Rosenberg schuldet dem Hochstift Würzburg 215 Gulden. Darüber gibt es eine beglaubigte Kopie einer Urkunde.
Bischof Rudolf von Scherenberg und sein Domkapitel verpflichten sich dazu, der Familie von Rosenberg (von Rosenberg) 8000 Gulden in zwei Raten zu bezahlen.
Der Ritter Hieronymus von Rosenberg (Hieronimus von Rosenberg ritter) stellt während der kriegerischen Auseinandersetzung zwischen den Gebrüdern von Rosenberg und dem Bischof Rudolf von Scherenberg Forderungen an den Bischof. Der Bischof und seine Anhänger haben laut Hieronymus dessen Dorf Musdorf beschädigt. Zudem soll ihm der Bischof 500 Gulden für das Getreide zahlen, das Hieronymus dem Bischof Johann von Brunn geliehen hatte. Die Streitigkeit zwischen den beiden wird durch den Freiherren Michael III. von Schwarzenberg (Michaeln von Schwartzenburg), den Marschall Christoph von Oberndorf (cristof Marschalck) und den bischöflichen Sekretär Johann Hobach (Johan Hobach chorhern zum newenmunster) geschlichtet. Es folgt der Beschluss, dass Bischof Rudolf von Scherenberg dem Ritter Hieronymus von Rosenberg nichts schuldig ist.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Ritter Hermann II. Riedesel (Herman Ritteseln) einigen sich darauf, dass der Bischof dem Ritter 600 Gulden bezahlt und dafür Hermann II. Riedesel (Herman Ritteseln) für elf Jahre Lehensmann des Hochstifts ist.
Georg Schenk von Roßberg und dessen Sohn Christoph (Georg vnd Cristof die Schenken vom Rosberg) erhalten das Haus Roßberg (Rosberg) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen. Das Haus wird durch einen Brand beschädigt und wieder aufgebaut, im Bauernkrieg aber wieder zerstört. Durch einen ritterlichen Vertrag erhalten sie nach der ersten Beschädigng 1225 Gulden Schadenersatz. Da sie durch die weitere Beschädigung ihres Hauses ihre Schulden nicht abbezahlen können, bitten sie Bischof Konrad von Thüngen um Unterstützung. Sie erreichen, dass der Bischof Georg Schenk von Roßberg sowie seinem Sohn Christoph und dessen Ehefrau Margaretha, geborene von Thüngfeld (margareth geborne von thunfeld), auf Lebenszeit jährlich 100 Gulden zahlt. Außerdem erhalten ihre Tochter und Schwester, die Klosterfrauen Katharina (Catharinen) und Elisabeth (Elizabethen) jährlich 50 Gulden von den Kammern. Margaretha gibt einen Bekenntnisbrief heraus, damit ihr Bischof Lorenz über 900 Gulden für den Roßberg gibt. Dafür übergibt sie Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift das Haus am Roßberg mit allen Rechten, Gerechtigkeiten, Erbe, Wiesen, Holz, Wein, Weiden, Vogelherden, Schaftrieben, Weingärten, Gärten, Soldungen, Gülten, Zinsen, Handlauen, Nutzungen und Eingehörungen. Das alles geht aufgrund des Notrechts vonstatten. Dafür übergibt der Bischof ihnen einen Versicherungsbrief über das Leibgeding.
Valerian Pfister (valentins pfister) verkauft seine Lehen und Zinsen und bezahlt damit seine Schulden über einige Güter in Brunn (Bron) bei Kleinrinderfeld (Clainrinderfelt) an Bischof Konrad von Bibra für 34 Gulden.