Apel von Stotternheim (Apel von Stoternhaim) ist seit 1411 die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen verpfändet, weil er für den Bischof Schulden bezahlt hat. Diese Hälfte wird nun an Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim zum Steffansberg) für 7000 Gulden verpfändet, wobei Fries sich nicht ganz sicher ist. Auch zum genauen Datum der Verpfändung kann Fries keine Informationen finden. Er erschließt aus Abschriften das Jahr 1418.
Johann Zobel (Hanns Zobel) hatte Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden geliehen, mit denen der Bischof seine Schulden bei einem Gläubiger bezahlte, dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet waren. Gerolzhofen wurde deshalb an Johann Zobel verpfändet. Fünf Jahre später wird die Verpfändung folgendermaßen geändert: Johann Zobel werden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen für die 3600 Gulden je 15 Gulden verpfändet. Daraus ergibt sich für Johann Zobel eine jährliche Einnahmesumme von 240 Gulden. Sollte er mehr als die 240 Gulden einnehmen, steht das überschüssige Geld dem Stift zu.
Bischof Johann von Brunn leiht sich von Heinrich Fuchs zu Wallburg (Haintz Fuchs der Stolze genant) 200 Gulden. Damit löst er die Güter in Gräfenholz (Greuenholtz), die an Georg von Rotenhan (dem von Rotenhan) verpfändet sind, für 130 Gulden. Die übrigen 70 Gulden verwendet der Bischof für eigene Zwecke. Er verpfändet nun die Leute und Güter des Stifts in Gräfenholz sowie das Gewässer zum Fischen an Heinrich Fuchs zu Wallburg weiter. Der Bischof behält sich das Recht auf Auslösung vor sowie die Gerichtsbarkeit über die Zent.
Johann Zobel (Hanns Zobels) leiht Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden, mit denen der Bischof seine Schulden bei einem Gläubiger bezahlt, dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet werden. Stadt und Amt Gerolzhofen sind nun zur Hälfte an Johann Zobel verpfändet. Weil die geliehenen 3600 Gulden aber nicht den vollständigen Wert des Pfands abdecken, leiht sich der Bischof von seinem Schwager Peter Fuchs von Dornheim (Peter Fuchs von Dornhaim) 1072 Gulden. Dafür verpfändet der Bischof ihm 60 Gulden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen, die an Johann Zobel verpfändet ist. Dementsprechend werden Johann Zobel und seine Erben dazu aufgefordert, diese 60 Gulden jährlich an Peter Fuchs von Dornheim zu bezahlen.
Fries führt einige Unstimmigkeiten über die Verpfändung von Godeldorf (Gotelendorf) an die von Schefftal aus: Bischof Johann von Brunn schuldet Konrad von Schefftal (Contz von Schefstal), seiner Ehefrau Gerhause (hausfrawe Gerhause) und deren Sohn Georg (Georg ir sun) 1300 Gulden wegen des Ortes und des Hauses in Godeldorf. Von diesen Schulden verpfändet der Bischof den Schefftalern 300 Gulden in bar und für die übrigen 1000 Gulden verpfändet er ihnen das Haus und das Dorf auf Wiederlösung. Für diese Verpfändung findet Fries laut eigener Aussage keine Datumsangabe und muss sich deshalb auf andere Urkunden berufen, die das Jahr 1438 vorschlagen. Sowohl in den Aufzeichnungen Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg als auch Bischofs Rudolf von Scherenberg wird berichtet, dass Bischof Johann von Brunn den Sitz und das Dorf Godeldorf zusammen mit der Schäferei und allen Zugehörungen an Andreas von Schefftal (Endres von Schefstal) verpfändet. In den Aufzeichnungen Bischofs Gottfrieds handelt es sich bei der Pfandsumme um 1200 Gulden, in den Aufzeichnungen Bischofs Rudolfs dagegen ist die Rede von 1000 Gulden. Fries vermerkt am Ende des Eintrags, dass er keine weiteren Informationen zu der Verpfändung in der Kanzlei finden kann.
Heinrich Greif (Hainrich Greif) erhebt auf der Grundlage einer besiegelten Schuldurkunde gegenüber Bischof Rudolf von Scherenberg Ansprüche auf 4000 Gulden. Er erhält von den einbehaltenen 4000 Gulden nur 1500.
Fries verweist für nähere Information über Fron, Dienst, Atzung, Legepfennig und ähnliche Schulden, die durch einen Rechtsstreit zwischen Herrenleuten und Bischofsleuten in Goßmannsdorf (Gosmarsdorff) entstanden sind, sowie für Information über eine zehnjährige Befreiung von Abgaben durch Bischof Lorenz von Bibra auf das Liber Contractuum Laurentii. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Ostheim (Osthaim), Fitzendorf (Vitzrndorff) und Gerlachsdorf (Gerlesdorff) an.
Die Bewohner von Gerolzhofen (Geroltshouen) leihen sich für ihre Kirche 400 Goldgulden. Die Schulden sollen jährlich mit 20 Gulden am Feiertag Kathedra Petri (22.02.) abbezahlt werden. Die Ablösung wird dann von Kathedra Petri auf ein Vierteljahr vor Petri (29.06.) verschoben. Die Schulden sind im Jahr 1551 abbezahlt.
Abt Thomas Neidlein von Oberzell (Abt Thomas zu Obernzell) verpflichtet sich 200 Gulden an Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt für einen Hof in Geroldshausen (Geroltshausen) innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Der Hof war ursprünglich ein Lehen für Konrad Hoffmann (Contz Hoffman) und ein Lehen des Klosters, ist nun aber Eigentum des Klosters.
Bischof Melchior leiht den Goßmannsdörfern 380 Gulden für jährlich Zinsen von 19 Gulden. Die Schulden müssen bis zu keinem bestimmten Zeitpunkt bezahlt werden und sie können entweder vollständig oder mit 50 Gulden teilweise zusammen mit den Zinsen ausgelöst werden, damit die Goßmannsdörfer die Abgabe des Welweins an Sylvester von Rosenau (Syluester von Rosenaw) auslösen können.