Dem Kloster St. Marx steht ein Acker zu.
Fries verweist auf eine Quelle zum Zobelhof (Zobelhof) in Heidingsfeld (Haidingsfeld), der in der Clingen gelegen ist.
Das Dorf Hain (Hain) liegt bei dem im vorherigen Eintrag genannten Schloss. Die von Herbilstadt machen alle ihre Güter im Dorf und der Mark dem Stift Würzburg zum Lehen. Im Vertrag werden keine zeitlichen Begrenzungen festgelegt.
Der Abt und Konvent des Klosters Hirsau (Hirsaw) lassen etliche Hölzer, Lehen und Büsche in den Grenzen den Pfarre Heilbronn (Hailigbrun) roden und zu Äckern umwandeln. Bischof Berthold von Sternberg übergibt den Zehnt seinem Domdekan.
Bischof Berthold von Sternberg erhält 250 Pfund Haller von Abt Rudolf zu Heilsbronn (abbt Rudolf zu Hailsprun) und befreit dafür den Hof des Klosters in Randersacker (Randersacker) von allen Steuern, Bede, Fron, Dienste und anderen Beschwerden. Der Freiungsbrief wird von Bischof Gerhard zu Mainz bestätigt. Zur Zeit von Bischof Lorenz von Bibra wollen der Markgraf und der Abt den genannten Hof erneut befreien lassen, was ihnen aber nicht gestattet wird..
Ein anderes Dorf namens Hain liegt zwischen Aschach (aschach) und Steinach (Stainach). Bischof Johann von Egloffstein kauft es dem Vormund von Johann von Bibra mit allen Zu- un Einbehörungen ab.
Die im vorherigen Eintrag genannten Dörfer gelangen wieder an Sebastians (Sebastian) Erben. Als Bischof Sigmund von Sachsen zu Regierung des Stifts stößt, verkünden ihm die Söhne des genannten von der Tann (von der Than), Sebastian (Bastian), Melchior (Melchior), Kilian (Kilian) und Friedrich (Fritz), dass sie die Nutzung der bestimmten Summe, nämlich einen Gulden auf 10 Gulden Hauptsumme auf Nürdlingen (Nutlingen) und Hain (Hain), nicht mehr haben möchten. Sie bitten ihn darum, das Geld in Zukunft auf einen anderen Ort zu verschreiben. Deshalb verschreibt ihnen der Bischof die Güter, Nutzungsrechte und Wildbann etc. auf den Salzforst und seine Forsthuben und auf den See zu Hohenrode.
Die Grenzen von Schopfen, ein Wald von 81 Morgen in der Heidingsfelder (Haidingsfelder) Markung, wird von einem Notar besichtigt und aufgezeichnet.
Johann von Weeze, Erzbischof von Lund und Bischof von Konstanz (B Johann zu Lunden und Costentz), der auch Administrator des Klosters Waldsachsen ist, verkauft Bischof Konrad von Bibra den Waldsachsischen Hof in Heidingsfeld mit zugehörigen Gütern für 1400 Gulden.
Bischof Konrad von Bibra verkauft die Erbstücke und Feldgüter des im vorigen Eintrag genannten Hofes, nämlich die Äcker, Weingarten, Viehzucht, Gärten und die Hofstätte in der Stadt, für 1400 Gulden an die Stadt Heidingsfeld (Haidingsueld). Der Pfennigzins, nämlich 33 Pfund 4d und 2 altd. 2 Pfund, wird für ein Osterlamm gerechnet. 2 Pfund 3 werdig Wachs oder für 1 Pfund 28d 37 Eimer 1,5 Achtel und 1 Maß Gultwein samt dem gebührenden Handlohn sind dem Stift vorbehalten. Allerdings gibt der Bischof jährlich 18 Eimer Wein zum Mönchberg (Munchberg) aus.