Das Hochstift kauft ein Haus in Rieden (Riederns) bei Arnstein zusammen mit allen Zu- und Eingehörungen.
Friedrich von Liehental (Friderich von Lienthal) darf sein Haus und Gut zu Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg) behalten, jedoch nicht mehr dort wohnen.
König Karl IV. (konig carl der viert) berechtigt Bischof Albrecht von Hohenlohe und das Hochstift Würzburg, die Schulen, Kirchen, Häuser, Höfe, Hausräte, Kleinode, fahrenden Besitz, Schulden, Forderungen, Aussprachen und alle weiteren Güter der Juden in der Stadt Rothenburg ob der Tauber (Rottenburg), sowie alle Forderungen und Rechte, die er und das Reich an ihnen haben zu verkaufen. Der Bischof und das Stift dürfen die Güter und Rechte an andere verkaufen oder weitergeben, jedoch muss ein Verkauf oder eine Weitergabe erst vom König bestätigt werden.
Leopold Steinen (Leupolt Steinen) und Heinrich Rosdenschern (Hainrich Rosdenschern) werden ihre Häuser und andere Güter, die zu Rotheburg ob der Tauber (Rottenburg) gehören, entzogen. Ihnen wird selbst überlassen, ob sie in Rothenburg wohnen wollen und die geschehenen Sachen verziehen werden.
Als Veit von Rotenhan (veit von Rottenhan) es nicht schafft in den vereinbarten vier Jahren seine Schulden von 700 Gulden an Gold, an den Würzburger Bischof, Rudolf von Scherenberg, zurück zu zahlen, verlängert der Bischof den Zeitraum um fünf Jahre. Im Gegenzug vermacht Veit von Rotenhan dem Hochstift Würzburg seine Mannlehen, sowie den Sandhof bei Ebern (Sanzhoff bei Ebern), zwei Höfe bei Gottlingsgereuch, einen Hof bei Reckendorf (Reckendorff), seine Zinsgüter zu Jossendorf und Eichelberg (aichelberg), all seine Häuser, Höfe, Scheunen, Äcker, Wiesen, jährliche Gült, Obrigkeiten, Herrlichkeiten und Eingehörungen. Bis zum 22.02.1497 hat der Veit von Rotenhan seine Schulden beglichen.
Johann von Tottenheim (hans von Tottenheim) verkauft Bischof Lorenz von Bibra seine drei Burggüter im Vorhof des Schloss zu Rothenfels (Rottenfels), ein kleines Grundstück mitsamt der Zinsen und Hühnern sowie vier Pfund jählichen Zinses auf Sendelbach mit allen Zu- und Eingehörungen für 250 Gulden. Er verkauft ebenfalls eine Wiese bei Lindflur misamt deren Zugehörungen, die er als Mannlehen von Bischof Lorenz von Bibra innehatte, nachdem sein Vater Peter von Tottenheim (pettern von Tottenheim) ihm dieses vererbt hat.
7) Wenn jemand sein Haus verliert oder seine Lehen verpfändet, sollen alle Ritter nicht gerichtlich handeln oder einen Vertrag annehmen, es sei denn die Person bekommt sein Haus und die Lehen wieder. Sobald der Vertrag der Ritterschaft ausgelaufen ist, sollen die Vertragspartner darüberhinaus in der Angelegenheit des Artikels trotzdem miteinander verbunden bleiben.
Bischof Lorenz von Bibra und die Brüder Daniel, Marsilius, Nabucho Domaser Voit von Rieneck ( Daniel, Marsilins vnd Nabucho domaser gebruder voit von Rineck) schließen einen Kaufvertrag ab. Die Voits von Rieneck verkaufen folgendes an den Bischof: die Steuern einer Kemenate im Vorhof von Schloss Rothenfels, ebenso wie die Steuern von Stall und Keller und alles, was sie von Peter von Sommeringen ( petter von Someringen) bekommen haben.Dazu gehört auch ein Garten vor dem oberen Tor und dem Vorhof bei der äußeren Brücke. Beim Stelzengraben gehört das kleines Haus dazu, auch ein Hof in der (Lautter), zusammen mit den Gerechtigkeiten und Zugehörungen. Des Weiteren der Schaftrieb und ein halber Hof zu Birkenfeld (Burckenfelt) ebenso wie die Hälfte der Kammer, Zinsen und Gült zu Steinbach mitsamt Gerechtigkeit und Zugehörungen, zehn Morgen Acker auf dem Berg zu Rothenfels, eineinhalb Pfund Wachs, sechs Morgen Wiesen in (Mattenstatter), ein Malter Hafer zu Sendelbach vom Siegfriedsberg. Ein Sommerhuhn zu Karbach (Carbach), ein Martinshuhn von einem Acker und etliche Weingarten zu Niederlindach (Niderleinach), ein Gut zu Rothenfels. Bischof Lorenz gibt ihnen dafür 300 Gulden und übergibt ihnen folgende Güter: das Stiftshaus, das die Kelnerei genannt wird, mit einem kleinen Haus und einem Garten in der Stadt Rothenfels. Zwei Gärten vor dem unteren Stadttor. Die Gärten reichen vom oberen Weg bis unten an die Scheunen. Dies bekommen die Brüder für sich und ihre Erben als Mannlehen. Sie bekommen zusätzlich einen Hof an der Lauter und einen halben Hof zu Birkenfeld, ebenso wie andere Sachen, die sie bereits innehaben. Außerdem erhalten sie ein Mann- und Burglehen zu Rothenfels.
Bischof Konrad von Bibra steht in der Schuld von Georg Kilian zu Haßfurt (Georg Kilian zu hasfurt) und verkauft ihm deshalb ein Haus, welches mal Jakob Düring (Jacob durings) gehört hat, für 200 Gulden. Dafür schützen Georg Kilian und seine Nachkommen das Hochstift.
Anna von Bibra (Anna geborne von Bibra) verkauft das Holz des Klosters und sechs Morgen Acker, welche bei Kleinrinderfeld (clein rinderfelt) liegen, unterhalb der Hühnerhaltung und oberhalb der Wohnhäuser, mit allen Rechten an Bischof Konrad von Bibra und seinem Stift für neun Gulden.