Angaben über die Herrenhäuser der Bischöfe, wie viele es davon gibt und wo sich diese befinden, sind unter dem Stichwort palatium verzeichnet.
Bischof Johann von Brunn verleiht dem Würzburger (wirtzburg) Bürger Johann Oheim ( Hansen ohein) und dessen Erben ein an das Heerengut grenzendes Stück Land von der Länge zweier Gärten als Zinslehen. Am Ende dieses Grundstücks steht das Haus von Johann Oheim. Er und seine Erben dürfen Mauern, Zäune, Türen, Stubenfenster und weitere Fenster errichten und einbauen. Dafür müssen sie am Martinstag ein Pfund Pfeffer an die Festung Marienberg (vnser Frawen berg) abgeben. In der Vereinbarung ist auch enthalten, dass die auf dem Gut Lebenden und deren Gesinde die Neuerungen am Haus nicht beschädigen sollen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg erweitert das Grundstück Johann Zellingers (Hansen zellingern) und seinen Erben um ein Stück Land. Dazu erhält er noch das Land zwischen dem Grundstück und dem ummauerten Haus als Lehen. Das Grundstück liegt unterhalb des Hauses. Das neue Grundstück darf ebenfalls ummauert werden. Dafür muss er jährlich zum Martinstag zwei Pfund Pfeffer geben.
Es wird eine Quelle angegeben, wann das Herrengut erbaut und die beiden Gärten, zu Zeiten Bischof Lorenz von Bibras, dazugekauft wurden.
Im Büschel Ritterschaft finden sich zum Jahr 1525 - ohne genaue Datumsangabe - folgende Artikel, in denen sich die Ritterkantone Rhön-Werra (Ron) und Baunach (Baunach) miteinander vergleichen: 1. Will man sich zu seinen ausgebrannten Behausungen begeben, um diese wieder aufzubauen, so begibt man sich in Gefahr an Leib und Gut durch die treulosen Bauern. 2. Die Ritter haben nach dem Bauernkrieg bereits abgerüstet. Sollen sie sich jedoch erneut in Rüstung begeben, so ist ihnen dies in ihren Behausungen nicht möglich. 3. Es wird die Frage gestellt, wie die Bauern in Zukunft ruhig gehalten werden sollen. 4. Der Bischof soll Waffenknechte anwerben und diese streiffen lassen.
2. Bischof Konrad vonThüngen wünscht, dass etliche Ritter auf dem Schloss Königshofen bleiben und dass diejenigen, die nach Hause reiten wollen, bald wieder zur Besatzung zurückkommen. Etliche ihrer beschädigten Häuser müssen ausgebessert werden, da sich nicht alle im Schloss aufhalten können. Die Ausbesserung der Schäden muss die Ritterschaft, wie andere auch, selbst organisieren.
Bischof Konrad von Thüngen soll der Ritterschaft ein Öffnungsrecht für das Schloss Königshofen zur Besetzung der Stadt Bad Königshofen in Grabfeld gewährt haben. Für diese Handlung liegt keine Aufzeichnung vor. Jedoch gibt es eine Antwort darauf vom Adel, in der sie sich dafür beim Bischof bedanken. Darin bitten sie den Bischof außerdem, ihnen die Häuser der Aufständigen des Bauernkriegs als Erblehen zu verleihen, da viele von ihnen keinen Wohnort in Dörfern haben.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Kellerer zu Ebern (Ebern), Andreas Schwarz (Endressen Schwartzen), etliche Güter von Bügern zu Ebern, die diese durch ihre Beteiligung am Bauernkrieg verwirkt haben. Dazu gehören ein Garten von Johann Sehehans (Sehe hansen), ein Haus und eine Wiese in der vntern aw von Johann Sauer (Hansen Saurn), ein Haus, eine Wiese und drei Äcker am Crottenbach, ein kleines Stück Land und Wiese von Nikolaus Steuer (Claus Steiren), ein Acker und eine Wiese hinter der Kapelle von Wolf Hofer (wolfen hofer) sowie etliches an Hausrat. Der Kellerer erhält außerdem die zugehörigen Rechte.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft Hansen Sipten und dessen Ehefrau Katharina (Catharinen) das Haus des ausflüchtigen Hansen Zentgraffen widtauffers bei Saal an der Saale (Sal) . Zu dem Haus gehören 20 Äcker mit je einem Feld und 12 Äcker Wiese. Der Preis dafür sind 250 Gulden. Zudem müssen sie und ihre Nachkommen sich dazu verpflichten, dem Hochstift Würzburg jährlich dreieinhalb Gulden zur Bede als Zins zu zahlen. Dazu kommen zudem ein Viertel Korn, zweieinhalb Metzen, ein Viertel Hafer und 15 Münzen neuer Pfenning als Zinsen auf den Martinstag. Dies sollen sie an das Amt Wildberg (Wildberg) abgeben und zahlen, auch, wenn das Haus verkauft oder zu Lehen empfangen wird und Handlohn davon abfällt. Dies gilt auch für die Bauern und andere Untertanen, die Behausungen bei Saal besitzen.
Die Ritterschaft bewilligt eine Steuer. Alle Untertanen des Hochstift Würzburgs, sowohl geistlich, als auch weltlich, die Lehen des Stifts innehaben, sollen einen bestimmten Betrag für ihre Häuser bezahlen. Für Behausungen, die 200 Gulden oder mehr wert sind sollen sie einen Gulden, für Häuser mit einem Wert von 100 Gulden einen halben Gulden und für Behausungen, die unter 100 Gulden wert sind, soll der zugehörige Ort einen Gulden für diese auslegen und bezahlen. Das Geld soll in acht, spätestens 14 Tagen eingetrieben und den Vorgesetzten in Würzburg (wirtzburg) übergeben werden. Mit diesem Geld soll unter anderem das Kriegsvolk bezahlt werden.