Die Landgerichtsordnung zur Reformation findet sich in Liber diversarum formarum Laurentii.
Berichte über die Belohnung der Prokuratoren und Geschichtsschreiber sowie deren Supliken finden sich, ebenso wie die Deklaration darüber, im Liber diversarum formarum Laurentii.
Informationen über die Gerichtsordnung finden sich in liber 1 diversarum formarum Conradi.
Die Klage vor einem offiziellen Urgericht samt dem Schreiben der Rechtsvorhaltung, einem Beweis, dem peinlichen Gericht, der Vermittelten Abneigung, der Belohnung, der Gerichtsperson, die Henker von Leib- und Lebensstrafen und den Bütteln.
Die Würzburger Stadtordnung findet sich in liber 1 und 2 diversarum formarum Conradi. Sie beinhaltet Informationen zu den Ratspersonen, dem Bürgermeister, dem Stadtschreiber, den Schultheißen, der Ratsentsetzung, Steuern, Ungeld, den Baumeistern und Pfarrpflegern, den Kapellenpflegern, Almosen, Franzosenpflege, den Stubenmeistern, Viertelmeistern, den Sechsten und den neuen Bürgern. Außerdem zu den Viertelknechten, Viertelschreibern, Viertelberechnungen, den Torschließungen, den Trinkstuben, zur Wache, der Bürgerpflicht, dem Brückengericht, Stadtgericht, den Gerichtsbußen und dem Sonntagsgericht.
Die Stadtgerichtsordnung von Würzburg beinhaltet Informationen und Anweisungen zu Gegenklagen, Feinen, Arresten, Ungehorsam, Fremdenverbot, Vorstand für Fremde, Kirchtor, Aufschub von Raten, Eid der Schöffen, Schadensansage, unbehütetem Vieh, Landwehr, Gemeingütern, Pfand, Abwege, Diebstahl, Leistungen, Einschreibungen von Rügenschreibern, Ungehorsam, Beweisen von Feldschäden, Schadensvertretungen, geistlichen Forderungen, Schadensbesichtigungen, Entscheiden, Geschworenen, öffentlichen Abgaben, Steinsetzung, Gerichtskosten, kleinen Freveln, fremden Mägden, Viehschäden, Landschäden, Lohn, der Nachlese von Ähren, Säuberung von Fischnetzen, zur Waide, promis, Jarhuttern annemung.
Die Kanzleiordnung bei Bischof Lorenz von Bibra findet sich im Liber directoriorum. Darunter befinden sich auch fremde Supplikationen, Amtssachen, gerichtliche Briefe, offene Briefe Gebrechen betreffend, Klassen über die Amtsleute, das Kanzleistuben Verbot und die Besoldung der Diener.
Erhard Zollner zu Kleinlangenheim (Erhart Zolner von der Halburg zu Gaibach) wird von seiner Schwester (der Heldin zu Nurenberg) an das Landsgericht in Ansbach geladen. Bischof Konrad von Thüngen bestellt ihn allerdings wieder ab.
Johann Schmid von Lülsfeld (hansen schmid zu Lilsfeld) und Otto Hartman von Gerolzhofen (Otten Hartman bey Geriltzhouen) stellen eine Anforderung, welche Georg Ebern (Jörgen Ebnern) vor dem Landgericht in Ansbach bestellt.
Die Kanzleiordnung von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt findet sich in liber 2 diversarum formarum Conradi. Sie beinhaltet eine Appellation an die Kanzlei, ein Urteil der Kanzlei über die Verfassung der Kanzlei des Kammergerichts, die Schreiber, einen Brief der Räte, das Kanzleramt, Schriften welche die Registratur regeln, Gerichtsgefälle und Bestallungen.