(31) Wenn ein Zentgraf zu Würzburg die Stadt verlässt (an der Brüken abgeht), hat niemand das Recht, einen anderen Zentgrafen zu beordern. Da die Zentgrafen von Stein zu Ostheim (Stain zu Osthaim) ihren Titel vom Obermarschall zu Lehen tragen, hat auch der Fürst das Blutbannrecht.
In dem Kaufbrief zwischen Bischof Hermann von Lobdeburg und Graf Otto von Botenlaube (Oten von Botenlauben) sind unter deren angehängten Siegeln nicht nur die zuvor aufgezählten Geschlechter aufgereiht, sondern auch der Besitz, die Güter und dieNutzungsrechte, welche gekauft wurden. Daher gehen viele davon aus, dass das Marschallamt neben den Geschlechtern ebenfalls mit dem Besitz, den Gütern und den Nutzungsrechten ausgestattet wurde, allerdings ist in dem Brief nur von den Geschlechtern die Rede. Laut Fries wird dies einem fleißigen Leser dieses Briefes wird dies auffallen.
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft die Schlösser Hildenburg (Hiltenburg) und Lichtenburg (Liechtenberg) mit all ihren Leuten, Gütern und Zugehörigem für 4300 Silbermark von Graf Otto von Botenlaube (Graue Oten von Botenlauben). Folgende Geschlechter edler Frauen und Männer werden in dem Kauf mitverkauft und gehören schließlich zum Marschallamt: (von Habechsberg), die Truchsesse von Rübenzagel (Truegsessen Rübenzagel), Hänlin (Hänlin), Schenk von Ostheim (Schenken von Osthaim), von Westheim (von Westhaim), (von Wern), (von Bercha), (von Strai), von Northeim (Northaim), von Lengsfeld (Lengesfeld), von Suntheim (Sunthaim), von Katzach (Catzach), von Nüdlingen (Nütlingen), Ramming (Ramingen), (Göswein), von Eschenbach (von Eschenbach), (von Dietbach>), (von Büchelberg), von Erthal (von Ertall), (von Obersfeld), Steigerwald (Staigerwalder), von Geroldswind (von Gerberchtswinden), (von Neuhofen), von Stetten (von Steten), (von Ebenhausen), von Ruppertshofen (von Ruepertshausen) und von Hochheim (Höchaim).
Bischof Albrecht von Hohenlohe: Bischof Albrecht von Hohenlohe macht Johann von Henneberg-Schleusingen (Johannsen von Hennenberg) mit Bewilligung seines Domkapitels das Marschallamt und den Titel des Burggrafen des Bistums und Herzogtums zu Mannlehen. Durch seine Zugehörigkeit zur Grafschafft Henneberg beinhaltet dies auch die Gerichte, die Zentgerichte, den Wildbann, das Geleit, den Zehnt, die Festungen und andere Güter und Rechte, die innerhalb des Bistums und Herzogtums Franken im Hochstift Würzburg liegen, zum Amt und der Grafschaft gehören und die er oder oder die Seinen zu Lehen haben. Dafür gibt und schwört er dem Bischof die Lehnspflicht und übergibt ihm darüber ein besigeltes Revers.
Bischof Gerhard von Schwarzburg: Lorenz Fries findet im Lehenbuch von Bischof Gerhard von Schwarzburg, der nach dem zuvor genannten Bischof Albrecht beständig regiert, keine Aufzeichnungen darüber, dass die Grafen von Henneberg das Marschallamt des Hochstifts Würzburg oder andere Lehen empfangen hätten.
Bischof Johann von Egloffstein: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Egloffstein, dem Nachfolger Bischof Gerhards von Schwarzburg, gibt es ebenfalls keine Aufzeichnungen über den Empfang des Marschallamts durch einen der Grafen von Henneberg. Jedoch steht auf dem siebten Blatt des Buches, dass Graf Wilhelm von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) das Dorf Juchsheim (Juchshaim) und das Schloss Hutsberg (Huitsberg) zu Lehen erhält. Die beiden gehören jedoch nicht zum Marschallamt.
Bischof Johann von Brunn: Im ersten Lehenbuch des Bischofs Johann von Brunn steht, dass der Empfang der Lehen Graf Wilhelms II. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen dem Jungeren) nach dem Tod Graf Wilhelms I. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelmen des Eltern) um zwei Jahre verschoben wird. Es wird jedoch nicht berichtet, dass er die Lehen von Bischof Johann von Brunn empfängt. In dem Lehenbuch steht zwar, dass Johann Ratsam (Hanns Ratsam) der bischöflichen Kanzlei zum Marschallamt (Marschalkambts) übergibt, allerdings ist kein Jahr angegeben. Dieses Verzeichnis ist zuvor in voller Länge angegeben.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg: Im Lehenbuch von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt es keine Aufzeichnungen darüber, dass die Grafen von Henneberg das Marschallamt oder etwas anderes vom Bischof zu Lehen erhalten.
Das vorgehende Verzeichnis der Rechte, Gefälle und Nutzungsrechte des Obermarschallamtes sind ebenfalls im Lehenbuch von Bischof Johann von Grumbach aufgeschrieben.
Bischof Johann von Grumbach: Im Lehenbuch von Bischof Johann von Grumbach ist zu Beginn das zuvor genannte Verzeichnis angegeben, welches Johann Ratsam von den Zentrgafen von Stein zu Ostheim (der Stainisch) zu Zeiten Bischof Johanns von Brunn übergeben hat. Außerdem ist darin verzeichnet, dass Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (Wilhelm von Hennenberg) 1457 die Lehen, die zum Marschallamt (Marschalkambt) gehören, sowie die Zent zu Marktsteinach (Markstainach), das Schloss Hutsberg (Huetsberg) und das Dorf Juchsheim (Juchshaim) zu Lehen empfängt. Das wäre 17 Jahre nach dem Tod Bischofs Johann von Brunn, dem das Verzeichnis erstmals übergeben wurde.