Da der Abt von Fulda, Heinrich VI. von Hohenberg, von den Reitern Bischof Wolframs gefangen genommen wird, vermutet Fries, dass das Kloster Fulda die 1231 geschlossene Vereinbarung zwischen Würzburg und Fulda als ungültig betrachtet. Das Kloster verkauft die Burg Lichtenberg (Liechtenberg) schließlich an das Hochstift Mainz.
Schannat, Johann Friedrich: Historia Fuldensis in tres partes divisa, cum figuris aeri incisis ...; Codex probationum Historiae Fuldensis, Frankfurt/M. 1729.
Lübeck, Konrad: Die Fuldaer Äbte und Fürstäbte des Mittelalters (Veröffentlichungen des Fuldaer Geschichtsvereins 31), Fulda 1952.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Der Mainzer Bischof Konrad von Dhaun schlichtet den Streit zwischen Bischof Johann von Brunn und der Stadt Schweinfurt, über welche Johann zwei Jahre zuvor die Acht verhängt hat, und trifft dabei Regelungen bezüglich der Schifffahrt auf dem Main, des Geleitrechts auf dem Main, der während des Konfliktes entstandenen Schäden, der Zentgerichtsbarkeit und des Bannrechts in Schweinfurt sowie der Zentschöffen und die Ausführung des Rechts.
Als Amt und Stadt Lauda (Lauden) wieder in Würzburger Besitz übergehen, wird die Höhe der Leibbede von 20 Gulden nicht mehr erreicht. Lorenz Fries vermutet, dass zwei Gründe dafür verantwortlich sein können. Einerseits seien wohl viele Leibeigene gestorben, andererseits wirke sich nach seiner Überzeugung eine Verordnung von Erzbischof Berthold von Mainz negativ auf die Königshofener (Konigshofen) Leibbede aus. Nach dieser Bestimmung dürfe kein Leibeigner, der über ein festes Einkommen verfügt, nach Königshofen ziehen, falls er sich nicht verpflichte, in die Mainzer Bede einzubezahlen. Ferner werden zahlreiche Würzburger Leibeigene, die sich in Königshofen wegen einer Heirat niederlassen wollen, durch die mainzischen Amtleute von Tauberbischofsheim (Bischoffshaim) vertrieben, obwohl sie bereit sind, die Mainzer Bede mitzutragen.
Papst Innozenz VIII. fordert 1486 von den Geistlichen Deutschlands (aller gaistlickait Teutscher nation) einen Zehnt (zehenden pfening ihres einnemens). Daraufhin treffen sich Bischof Rudolf von Scherenberg und andere Bischöfe des Mainzer Erzbistums in Mainz mit Erzbischof Berthold von Henneberg. Sie einigen sich, eine gemeinsame Botschaft an den Papst zu schicken, um den Zehnt abzuwenden.
Becker, Hans-Jürgen: Appellation vom Papst an ein allgemeines Konzil. Historische Entwicklung und kanonistische Diskussion im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit (Forschungen zur kirchl. Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht 17) Köln 1988.
In der Amtszeit von Bischof Lorenz von Bibra sitzen fünf leibeigene Männer, die zu Mainz gehören, in Distelhausen (Destelhausen). Sie bitten den Mainzer Bischof, keine Landsteuer mehr bezahlen zu müssen, da Distelhausen nicht im Mainzer Gebiet liegt. Weiterhin wollen sie die Leibbede, die Abgabe im Todesfall und den zwanzigsten pfennig bei der Neuwahl eines Bischofs geben. Da das Hochstift Würzburg auch zahlreiche Leibeigene besitzt, die im Mainzer Gebiet sitzen, wird es für recht und billig angesehen, dass der Würzburger Bischof seine Leibeigenen im Mainzer Gebiet genauso besteuern dürfe, wie der Mainzer Bischof seine Leibeigenen im Würzburger Gebiet. Der Bericht über diese Vorgänge ist von Konrad Alletzheimer (Alletzhaimer), dem Keller von Lauda, verfasst.
Obwohl die edlen Mannlehen beim Tod des Lehnsmannes auf die nächsten Verwandten übergehen, existierte eine Ausnahme: Wenn das Lehen erneuert und aus Gnade verliehen wird, können Einwände gegen die Vererbung des Lehens geltend gemacht werden. Ein solcher Fall ereignet sich zwischen Kurpfalz und Hessen in Mainz.
Thomas Hamann (Hamman), ein Leibeigner des Mainzer Erzbischofs, wird im Tausch gegen einen Würzburger Leibeigenen zu einem Leibeignen des Amtes Lauda (Lauden).
Michael Pfeil (Pfeil), ein mainzischer Leibeigener, wird an das Haus Lauda (Lauden) gegeben.
Konrad und Georg Horing (die Horinge gebrüder), zwei Leibeigene des Hauses Bütthard (Buthert), wollen ihre Leibbede von vier Pfund nicht entrichten. Da sich beide in Königshofen (Tauberkonigshofen) niedergelassen haben, fordert sie der Amtmann Bastian Geyer (Geir) zurück. Albrecht von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz, entgegnet allerdings, dass die zwei Brüder weiterhin in Königshofen wohnen sollen. Daraufhin schreibt Bischof Konrad von Thüngen einen Brief an den Erzbischof, in dem er dessen Bitte abschlägt und anzeigt, wie in solchen Angelegenheiten bei dem Haus Bütthard seit alter Herkommen verfahren wird. Der Amtmann stellt daraufhin seine Klagen ein.
Der Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, bricht mit seinen Amtleuten etliche Rechte, die das Hochstift Würzburg bezüglich der Leibeigenschaft in Königshofen (Konigshoffen) besitzt. Fries verweist hierfür auf die Akte Bütthard (Buthert) in der Lade "Leibeigenschaft".