König Adolf verpfändet Bischof Manegold von Neuenburg die Vogtei zu Heidingsfeld mit weiteren Gütern für 2000 Mark Silber.
Otto von Kühndorf (Ot von Kundorf) erhält das Dorf Habthal (Habstal) als Pfand vom Hochstift Würzburg.
Im vorherigen Eintrag wird das Dorf Habthal als Pfand Ottos von Kühndorf (Ot v Kundorf) genannt. In diesem Eintrag verweist Fries darauf, dass es an anderer Stelle Habtal gennant wird und Otto von Kühndorf und Johann von Salzburg (Hanns v Saltzburg) als Pfand gegeben wird.
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet Graf Berthold VII. von Henneberg-Schleusingen (Graue Berthold von Hennenberg) das Gericht von Friedelshausen (Fridoldeshausen) für 1000 Pfund Heller auf Wiederlösung. Dafür übergibt der Graf ihm einen Revers.
Im vorherigen Eintrag wurde angezeigt, dass König Albrecht I. dem Stift Würzburg den Halbenteil zu Heidingsfeld (Haidingsueld) für 2000 Pfund Haller verpfändet hat. Da Bischof Otto von Wolfskeel Kaiser Ludwig IV. gedient hat und darin Schaden empfangen hat, gibt ihm der Kaiser 3000 Pfund Haller dafür und schlägt ihm dieselben zu dem vorherigen Pfandschilling. Im Jahr danach nimmt Bischof Otto von Wolfskeel 300 Pfund Heller von Herrn Dietrich von Maßbach (Dietrich von Maspach) und gebraucht diese zur Auslösung von Schloss und Stadt Rotenfels (Rotenuels) und Gemünden (Gemunden) und verschreibt ihm dagegen jährlich 30 Pfund Heller auf dem besagten Pfand zu Heidingsfeld.
Die Kellerei Heidingsfeld (Keler zu Haidingsfeld) nimmt jährlich100 Pfund Heller ein. Dieses Geld verschreibt Bischof Gerhard von Schwarzburg Johann Gundelwein (Hanns Gundelwein) und Johann Hund zu Grünsfeld (Hanns Hund zu Grunsfeld). Sie bekommen außerdem das Schloss Ingolstadt (sloss Jngelstat) verpfändet. Dieses wird durch Bischof Konrad von Thüngen wieder abgelöst. Für weitere Informationen wird auf das Stichwort Jngelstat verwiesen.
Bischof Gerhard von Schwarzburg handelt mit König Ruprecht I. aus, dass er diesem gegen die Feinde des Reiches hilft und dieser ihm im Gegenzug 7000 Gulden auf Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim) verschreibt, sobald er diese eingenommen hat. Bischof Gerhard verstirbt jedoch kurz nach dem Vertragsschluss. Aus dem Vertrag geht hervor, dass man nicht annimmt, das Kaiser Karl IV. zuvor die Macht gehabt hat, die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim dem Reich zu entziehen und der böhmischen Krone zu geben. König Ruprecht steht in der Pflicht, die Dörfer zurückzuholen. Viele schreiben, dass Kaiser Karl den Titel "Mehrer des Reiches" nicht verdiene, da er zu begierig gewesen sei, Gebiete an das Königreich Böhmen zu geben und somit das Erbe seiner Söhne zu vergrößern.
König Sigmund ist Karl von Heßberg (Carl von Hespurg) 2300 Gulden schuldig und verschreibt ihm diese auf die beiden Orte Heidingsfeld (haidingsfeld) und Mainbernheim (Bernhaim). Daraufhin gibt ihm Bischof Johann von Brunn die 300 Gulden heraus und verscheibt ihm und seinen Erben die anderen 2000 Gulden auf die Stadt und das Amt Ebenhausen (stat vnd ambt Ebenhausen), jährlich zu verzinsen mit 2,5 Gulden.
Kaiser Karl IV. teilt neben Heidingsfeld und Mainbernheim auch noch mehrere weitere fränkische Orte der böhmischen Krone zu, nämlich Prichsenstadt (Brisenstat), Iphofen (Jphouen), Homburg am Main (Hohenburg am Main) und weitere. Seine Söhne folgen ihm darin allerdings nicht nach, denn König Wenzel IV. von Böhmen, einer seiner Söhne, trinkt laut Fries viel Alkohol und kümmert sich nicht um die Angelegenheiten des Reiches, weshalb man ihn absetzt. Sein Bruder König Sigismund verpfändet die Orte Heidingsfeld und Mainbernheim (haidingsfeld vnd Bernhaim) für 4100 Gulden an den Burggrafen Johann von Nürnberg (Johann von Nurnberg). Dieser hält die Burg zu Heidingsfeld so gut, dass er sich den Pfandschilling von den von Thüngen (Thungen) leihen und sich damit ablösen kann. Im Gegenzug muss er die Stadt Heidingsfeld bei den Herren Wilhelm und Hildebrand von Thüngen (Wilhelm riter und Hiltbrand von Thungen) einsetzen. Diese Praktik wurde von Bischof Johann von Brunn angeregt, in der Hoffnung, die beiden Städte für Würzburg zu gewinnen. Nach dem Tod der Herren von Thüngen vereinbart Bischof Johann von Brunn mit deren Söhnen Balthasar (Baltzar) und Sigmund (Sigmund), dass er die ausstehenden 4100 Gulden bezahlt und dafür die beiden Dörfer erhält. Dafür fehlt ihm allerdings das Geld. Zwei Jahre später versichert Bischof Johann von Brunn, die ausstehende Summe innerhalb der nächsten zwei Jahre zu bezahlen. Er verpflichtet sich, 15 Gulden für 1 Gulden Zins zu zahlen, mit der Bedingung, dass die beiden, so lange die Zahlung läuft, die beiden Orte amtmannsweise innehaben.
Bischof Johann von Brunn empfängt 272 Gulden von Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) zu Heidingsfeld (haidingsueld) und verschreibt ihm unter Vorbehalt der Ablösung das Schultheißen- und Kelleramt in Heidingsfeld und die jährlichen 14,5 Gulden Zinsen und Pfennig Gülten der Hübner zu Heidingsfeld.