Bischof Berthold von Sternberg kauft dem Nürnberger Burggraf Friedrich III. von Hohenzollern (Fridrich zu Nurenberg) für 300 Mark lötiges Silber und 730 Pfund Heller das Schloss hinter dem Frankenberg ab. Da er die Summe nicht in bar bezahlen kann, setzt er Friedrich dafür die beiden Dörfer Burgbernheim (Burck Bernheim) und Herbolzheim (Herboldshaim) mitsamt dem Bernheimer Wald ein. Sollte Berthold die Kaufsumme in den nächsten 12 Jahren nicht zahlen, gehen die Dörfer in Friedrichs Eigentum über. Berthold vermag die Summe nicht zu bezahlen. Die Dörfer werden erst von Bischof Otto von Wolfskeel wieder abgelöst.
Bischof Otto von Wolfskeel schuldet Erkinger von Seinsheim zu Hohen Kottenheim 4,5 Pfund Heller. Dafür verschreibt er ihm 70 Malter Weizen jährlicher Gülte zu Herbolzheim (Herboldshaim).
Bischof Otto von Wolfskeel braucht Erkinger von Seinsheim (Erkinger von Seinsheim) auch zur Aufrichtung des Landfriedens zu Nürnberg (Nurenberg) und für andere Angelegenheiten. Die anfallenden 1200 Pfund Heller verschreibt er ihm auf dem Dorf Herbolzheim und seinen Gefällen. Außerdem erhält Erkinger eine verbürgte Verschreibung.
Der Zoll in Hergolshausen (Hergoldshausen) wurde von Bischof Manegold an den Würzburger Bürger Heinrich Staudigel (Hainrich Staudigel) für 200 Pfund Haller verpfändet. Diese kauft Albrecht von Heßberg (her Albrecht von Hespurg) mit Erlaubnis von Bischof Albrecht von Hohenlohe unter Vorbehalt der Wiederauslösung.
Dietrich von Heidingsfeld (Dietrich von Haidingsueld) verkauft 12 Malter Gült in Hergolshausen, welche er vom Stift Würzburg als Lehen hat, mit Erlaubnis von Bischof Gerhard von Schwarzburg an Friedrich Berwig (Fritz Berwig) und Johann Wergenheim(Hanns Wergenhaim), Bürger von Kitzingen. Diese verpfänden ein Jahr lang jeder je ein Malter für 31,5 Pfund Heller.
Kraft IV. von Hohenlohe (Her Crafft von Hohenlohe) verpfändet Bischof Gerhard von Schwarzburg seine Seen in Herchsheim (Herichshaim) und Altertheim (Aldershaim) für 2000 Gulden. Die von Hohenlohe lösen die beiden Seen aus und diese an den Deutschen Orden verpfändet.
Bischof Johann von Brunn gibt Ritter Apel von Lichtenstein das Dorf Herbelsdorf (Herbelsdorf) im Amt Ebern (Ebern) zum Schloss Lichtenstein und verschreibt es ihm.
Bischof Johann von Brunn gibt Friedrich von Herda (Fritz von Herde) und seinen Söhnen Wilhelm, Heinrich und Friedrich (Wilhelm, Hainrich vnd Fritz) 2 Fuder Wein. Er verschreibt ihnen außerdem auf Wiederruf ein jährliches Fuder Wein zu Bad Neustadt ab der Saale (Newenstat vnter Saltzburg).
Ritter Philipp von Herbilstadt (Philip von Herbilstat) gibt eine alte Verschreibung auf, in der Bischof Johann von Brunn Dietrich von Herbilstadt (Dietz von Herbilstat)1421 300 Gulden verschrieb. Im Gegenzug verschreibt ihm Bischof Konrad von Thüngen ein lebenslanges Leibgedinge von 50 Gulden.
Eintrag der Nachtragshand: Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt bewilligt Margaretha (Margaretha), der Schwester von Philipp Zollner von Rottenstein (Philip Zoller von Röttenstain) 2000 Gulden auf Philipps Lehen. Nach Philipps Tod fällt das Lehen wieder an Bischof Melchior, der die 2000 Gulden an Heinrich Wolf von Herbilstadt (Hainrich Wolff von herbilstat) verschreibt.