Fries verweist für den Hof Reuerimhof in Iphofen (Iphouen), der dem Kloster Frauenaurach verschrieben wurde, auf das Stichwort Frawenaurach.
Konrad Lesch (Contz Lesch) und seiner Ehefrau wird ein jährliches Leibgedinge von 100 Gulden auf der Stadt Iphofen (Iphouen) verschrieben. Wenn einer der beiden Eheleute verstirbt, soll der andere nicht mehr als 60 Gulden Leibgedinge erhalten.
Bischof Johann von Egloffstein nimmt von seinem Schwager Leonhard Hauslode (Lenhart Hauslode) und seiner Hausfrau Elisabeth von Egloffstein (Else B Johannsen schwester) 600 Gulden und verschreibt ihnen dafür jährliche 200 Gulden zum Leibgedinge auf dem Ungeld, Vogtei und allen anderen Gefällen, Nutzungen und Rechten der Stadt Iphofen (Jphouen), mit Unterpfand und Bürgschaft. Leonhard stirbt 1444. Fries hält die angegebene Summe von 600 Gulden für falsch und gibt seinerseits 160 Gulden an.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Eberhard von Rosenberg (Eberhart von Rosenberg) das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) für 3400 Gulden. Dem Stift werden die Wiederlösung und die Erbhuldigung vorbehalten. Die Burg und Stadt Jagstberg waren allerdings sehr baufällig, weshalb Bischof Johann Eberhard von Rosenberg bewilligt, 600 Gulden zu verbauen. Diese werden auch auf den Pfandschilling geschlagen.
Eberhard von Rosenberg (Eberhart von Rosenberg) hat das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg (Jagsperg) ungefähr 15 Jahre lang für 3400 Gulden inne. Dann lösen jedoch Horneck von Hornburg (Hornek von Hornburg) und Gerhard von Talheim (Gerhart von Talhaim) seinen Pfandschilling ab. Sie leihen Bischof Johann von Brunn weiterhin noch 1600 Gulden. Dafür verschreibt er ihnen und ihren Erben, das Schloss, die Stadt und das Amt Jagstberg zu den gleichen Konditionen wie zuvor bei Eberhard von Rosenberg. Er erlaubt ihnen auch, in dem dazugehörigen Wildbann nach Wildbret zu jagen.
Der Marschall von Salzburg (Marschalck von Saltzburg) leiht Bischof Johann von Brunn 225 Gulden. Dafür verschreibt dieser ihm jährlich 20 Gulden auf der Bede von Iphofen (Jphouen).
Als die 200 Gulden, die Graf Albrecht von Wertheim (Graue Albrecht von Werthaim), dem Domherren und Stiftspfleger auf Iphofen (Jphouen) verschrieben wurden, ledig werden, verschreibt Bischof Johann von Brunn diese Balthasar von XX (Baltassar von ) für eine Hauptsumme von 3000 Gulden.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet Weiprecht von Crailsheim (Weiprecht von Krailshaim) das Ungeld zu Iphofen (Jphouen) mit seinen Nutzungen für 1200 Gulden.
Bischof Rudolf von Scherenberg verschreibt Heinrich Marschall von Raueneck (Hanig Marshalk v Ranern) 6 Gulden auf dem Ungeld zu Iphofen (I) als Leibgedinge.
Gestrichener Eintrag (da anscheinend inhaltlich falsch): Georg von Crailsheim (Georg von Crailshaim) und Jakob Heimburg (Jacob Haimburg) handeln den Wert des genannten Zehnts auf 2000 Gulden aus. Da Bischof Rudolf von Scherenberg sein Geld aber an anderen Stellen benötigt, nimmt er von den Domherren Johann von Allendorf (Hans von Allendorf), ebenfalls Propst und Kanzler und Georg von Guttenberg (Georg von Gueten999) 2000 Gulden und zahlt diese an von Crailsheim und Heimburg aus. Er verschreibt die so erkauften Teile des Zehnts auf Wiederlösung an die beiden Domherren. Eigentlicher Eintrag: Georg von Crailsheim und Jakob Heimburg verkaufen ihre Teile an dem Zehnt zu Iphofen (Irhouen) mitsamt ihrem Teil an dem Zehnthof, der Behausung und ihren Zu- und Einbehörungen für 2000 Gulden.