Rabot von Volkach (Rabot von Volkach) empfängt von Bischof Andreas von Gundelfingen das halbe Dorf Neuendorf (Neuendorf) zu Lehen. Dies ist das Pfand des Hochstifts, das ihm vom Bischof für 30 Pfund Haller verpfändet wird.
Bischof Johann von Egloffstein schuldet Johann Holfelder (Hannsen Holfelderen) aus Nürnberg (Nurenberg) 270 Gulden. Dafür verpfändet er ihm das Recht, den Zoll zu Markt Bibart (Biburt) einzunehmen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet etlichen Personen aus Nürnberg 300 Gulden jährlichen Leibgedings auf den Zoll zu Markt Bibart (Biburt).
Der Deutschmeister Eberhard von Seinsheim (Eberhart von Saunshaim) leiht Bischof Johann von Brunn im Jahr 1421 2000 Gulden, mit der Bedingung, dass der Bischof ihm drei Jahre später zu Kathedra Petri 9999 bezahlt und ihm 500 Gulden zum Ausbau des Schlosses Neuhaus (Newenhaus) zusichert. Außerdem soll der Bischof den Pfand nicht zurücknehmen oder mit Schulden belasten. Der Bischof hatte zuvor nämlich die darauf verpfändete Hauptsumme von 15.100 Gulden abgelöst. Falls der Bischof oder sein Nachfolger die 2000 Gulden nicht bis zum Jahr 1424 zurückzahl, wird und bleibt die Verpfändung des Schlosses Neuhaus ein beständigen Kauf und das Hochstift verliert alle Vorderungen daran.
Das, was nach der Bezahlung des Leibgedings an etliche Personen aus Nürnberg noch vom Zoll zu Markt Bibart übrig ist, verpfändet Bischof Johann von Brunn an Friedrich Tanndorf (Fritzen Tandorfer).
Bischof Johann von Brunn verpfändet dem Küchenmeister Johann von Nortenberg (Hannsen) Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt), mit der Bedinung, dass das Hochstift Würzburg diese von seinen Erben für 4000 Gulden ablösen kann. Sollten er und seine Frau Brigitte (Brigiten) jedoch keine Erben hinterlassen, so kann das Hochstift den Pfand für 2300 Gulden ohne Wiederspruch und Behinderung ablösen.
Schloss und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) kommen an Sigmund von Schwarzenberg (Sigmunden von Schwartzenbergs). Bischof Rudolf von Scherenberg löst diese von ihm ab und verpfändet sie an Kundigunde (Kunigunden von Schwartzenberg gebornen), der Gräfin von Nellenburg (Nellenburg), für 1400 Gulden. Sie muss dem Hochstift Würzburg jedoch jährlich 230 Gulden vom Gefälle des Amts bezahlen. Kunigunde übergibt darüber ein Revers und ein Heißbrief wird an ihre Amtsverwandten überstellt.
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss, Markt und Amt Neuburg (Neuburg) und Markt Bibart (Biburt) von der Gräfin Kunigunde von Nellenburg (Kunigunden Gräuin zu Nellenburg) ab. Er verpfändet diese zu den selben Bedingungen, die die Gräfin hatte, an Johann von Seckendorff (Hannsen von Seckendorf).
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet einem Ritter von Lichtenstein (von Liechtenstein) 800 Gulden auf den Zoll zu Markt Bibart (Biburt).
Bischof Johann von Brunn verpfändet Georg von Bebenburg (Georgen von Bebenburg) die drei Seen um Markt Bibart (Biburt) für 1700 Gulden. Er verpfändet ihm auch das Amt Stollberg (Stolberg), davon schreibt Fries jedoch unter dem Buchstaben S. Bischof Rudolf von Scherenberg löst die drei Seen wieder an das Hochstift Würzburg ab und zahlt Georg von Babenburg 1000 Gulden in Bar aus. Die übrigen 700 Gulden überträgt er auf den Pfandschilling des Amts Stollberg.